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Gibt es jemanden der seine Freistellung 2x beim AG eingereicht hat?

Begonnen von Herr Simmentaler, 26. August 2020, 11:12:30

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Herr Simmentaler

Hallo,
ich hab meine 2te Freistellung beim AG eingereicht letzte Woche, dieser war jetzt nicht so begeistert da ich die erste zurück gezogen hatte im Januar dieses Jahr.
Es ist eine 3000 Leute Firma aber dennoch war man nicht begeistert, so in etwa wenn der zurück kommt verschlechtert sich seine Situation.
Nun mach ich mir bisschen Sorgen das wenn ich durch irgendeine Verletzung oder dergleichen wieder nicht antreten kann.
Gibt es zufällig jemanden der eine ähnliche Geschichte hat?

Ralf

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KlausP

Ich vermute, der TE hat seine Aufforderung zum Dienstantritt gem. ArbPlSchG dem AG vorgelegt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Herr Simmentaler

Ja,diese Eignungsübung wo man nicht kündigen soll,weil man 4 Monate zurück kehren kann.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Herr Simmentaler


KlausP

Wo steht beides?

Vielleicht sollten Sie zuerst beide Gesetzestexte lesen, bevor wir hier eine Grundsatzdebatte führen. Die Inhalte und die Wirkungen sind bei beiden Gesetzen nämlich deutlich unterschiedlich.
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Herr Simmentaler


Ralf

Du reichst die Aufforderung zum Dienstantritt beim Arbeitgeber ein, fertig. Mehr nicht.
Wenn du nicht antrittst (aus welchen gründen auch immer), gehst du wieder auf die Arbeit. Fertig.
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BulleMölders

Der TE hat wohl Angst, dass wenn er nun das zweite mal nicht antreten kann (aus welchen gründen auch immer) sich seine Situation beim Arbeitgeber verschlechtert. Fürchtet wohl Repressalien durch den Arbeitgeber. Und sucht nun jemand, der eventuell solcher Erfahrungen gemacht hat.

Frage an den TE, gibt es den Anhaltszeichen, dass es zu solchen Problemen kommen könnte und selbst wenn, was könnten Ihnen Erfahrungen anderer Personen bei anderen Arbeitgebern in der Situation helfen?

Ralf

Das hab ich schon verstanden, die Frage ist aber sinnlos, weil wohl niemand denn selben Arbeitgeber hat. Und es ändert ja auch nichts daran, wenn er Ärger befürchtet, dass er trotzdem die Aufforderung zm DA abgeben muss, um Arbeitsplatzschutz zu genießen. Nunja o.k., er kann auch kündigen, stimmt.  ::)
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Herr Simmentaler

Zitat von: BulleMölders am 26. August 2020, 13:18:24
Der TE hat wohl Angst, dass wenn er nun das zweite mal nicht antreten kann (aus welchen gründen auch immer) sich seine Situation beim Arbeitgeber verschlechtert. Fürchtet wohl Repressalien durch den Arbeitgeber. Und sucht nun jemand, der eventuell solcher Erfahrungen gemacht hat.

Frage an den TE, gibt es den Anhaltszeichen, dass es zu solchen Problemen kommen könnte und selbst wenn, was könnten Ihnen Erfahrungen anderer Personen bei anderen Arbeitgebern in der Situation helfen?

Ja so war es gemeint.



Ich war mal interessiert ob generell hier jemand mal beim 2ten Versuch erst angetreten ist.

KlausP

Zitat... Ich war mal interessiert ob generell hier jemand mal beim 2ten Versuch erst angetreten ist. ...

Klar gab es das schon, hab ich hier im Forum schon mehrfach gelesen. Suchen müssen Sie das aber schon selber
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