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Autor alpha_de
 - 02. September 2020, 09:56:48
@RMS92 dann sprich mit dem Bearbeiter beim PersABw, ob eine Zusage der UKV möglich ist.. und dann ziehst du eben an den neuen Dienstort.. wenn das eine Option ist..
Autor Pericranium
 - 01. September 2020, 17:24:31
Zitat von: BulleMölders am 31. August 2020, 08:39:42
Ich wollte nur auf den Umstand hinweisen, das die Möglichkeit besteht, dass der Soldat gar keine eigene Wohnung hat und man deshalb das Problem eventuell auch mal von einer anderen Seite angehen könnte.

Die meisten Beiträge lasen sich bisher so, als wenn der Soldat keine weitere zusätzliche Wohnung/Zimmer außerhalb einer dienstlich gestellten Unterkunft beziehen will. Was ist aber, wenn er tatsächlich keinerlei eigene Unterkunft hat und auch keine Verwandten oder Freunde hat, bei denen er zumindest zeitweise unterkommen könnte.

Wären das nicht auch mal Aspekte, die man betrachten müsste, als fürsorglicher Vorgesetzter? Odre spielt auch der Finanzielle Aspekt eine Rolle? Überschuldung?


Also den Beitrag verstehe ich nicht ganz. Ich gehe davon aus, dass der Soldat des TE keine eigene Wohnung hat und immer in der Kaserne gewohnt hat, egal aus welchen Gründen.
Wenn er einfach keinen Bock hat, sich ne Wohnung zu suchen, dann ist er selbst schuld. Und so klingt es für mich. Da wüsste ich nicht, wieso der Vorgesetzte da irgendwie fürsorglich tätig werden sollte.
Wenn Überschuldung der Fall ist, dann könnte man drüber reden, aber wie gesagt, das klingt für mich nach:"Zu faul zum Wohnung suchen/einrichten, in der Kaserne ist es besser."
Wie gesagt, man wird ja nicht von heute auf morgen versetzt.
Autor BulleMölders
 - 01. September 2020, 17:04:24
Nein Ü25 haben auch keinen Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft. War in Wilhelmshaven mit einführung der Regelungen ein riesen Problem, da auf einmal tausende von Soldaten ein Zimmer/Wohnung auf dem zivielen Wohnungsmarkt suchten.
Aber wir schweifen wieder mal vom Thema ab.
Autor Barko
 - 01. September 2020, 16:43:59
haben den besatzungsmitglieder von schiffen einen anspruch? sie dürfen ja (wenn ich mich recht entsinne) nicht mehr auf den schiffen schlafen.
Autor seltsam_
 - 01. September 2020, 16:23:50
Vll. besteht ein Anspruch auf Wohngeld.
Autor RMS92
 - 01. September 2020, 12:23:28
@alpha_de Das war mir so noch nicht bewusst, danke für die Info! Allerdings ist die aktuelle Wohnung eine WG und der Mitbewohner zieht ebenfalls zum 01.10. um. Alleine ist die Wohnung für mich nicht zu finanzieren.
Autor BSG1966
 - 31. August 2020, 18:30:52
Zitat von: BulleMölders am 31. August 2020, 08:07:51
Ganz ehrlich, für mich ließt sich die Problem Beschreibung im ersten Post folgendermaßen:
Der Proband hat keinerlei eigene Unterkunftsmöglichkeit und hat in den letzten Jahren, seit er bei der Bundeswehr ist, immer in der dienstlich zur Verfügung gestellten Unterkunft gewohnt. War bisher wohl auch kein Problem, da in den bisherigen Standorten genügend Kapazitäten auch für Ü25 vorhanden waren.
[...]
Vielleicht sollte man das Problem mal von der Seite aus betrachten.

1. UnterkunftsMÖGLICHKEITEN hat jeder Mensch in Hülle und Fülle, man muss sich halt für eine der vielen entscheiden und diese wahrnehmen.
2. War bisher kein Problem, ist in der neuen Einheit aber wohl eines. Das ist eine neue Situation, der der Soldat jetzt ausgesetzt ist und dies zu lösen ist seine (Privat-)Aufgabe. Hierzu kann er Unterstützung in Anspruch nehmen (Wohnungsfürsorge etc.), ansonsten sollte ein Mensch, der das 25te Lebensjahr vollendet hat aber halt auch in der Lage sein, sich ne Wohnung zu suchen.
3. Die vom TE wiedergegebene Haltung, der Soldat habe "keinerlei Absicht [...] sich eine eigene Mietwohnung zu suchen" und sehe "durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen." offenbart hier anscheinend entweder einen Mangel an Information oder ein Haltungsproblem, welches der Vorgesetzte angehen sollte.
Autor Ralf
 - 31. August 2020, 15:13:06
Wenn denn eine anerkannte Wohnung vorliegen sollte (und davon war bisher nicht die Rede), wird doch über Trennungsgeld "eine TG-Wohnung bezuschusst".
Autor alpha_de
 - 31. August 2020, 14:59:16
Richtung OP

Dem fraglichen Soldaten steht ein zinsloser Gehaltsvorschuss bei Ersteinrichtung eines eigenen Hausstandes zu. Er soll sich eine Wohnung mieten und einrichten wie jeder andere Erwachsene auch..
Autor alpha_de
 - 31. August 2020, 14:57:33
@RMS92
Solange Sie die bisherige Wohnung haben, sollten Sie ohne Zusage der Umzugskostenvergütung eingestellt werden. Damit steht Ihnen eine Unterkunft bzw. Kostenübernahme für ein angemietete Zimmer und Trennungsgeld/Reisebeihilfen zu.
Sobald die UKV zugesagt wird, können Sie auf Kosten der Bw umziehen.

Also nicht die bisherige Wohnung einfach  ausräumen und aufgeben.
Autor KlausP
 - 31. August 2020, 13:37:10
Zitat... es steht Ihnen während der Lehrgänge eine Unterkunft zu. ...

... und die Grundausbildung ist ebenfalls ein Lehrgang.
Autor RMS92
 - 31. August 2020, 12:43:04
Die Überlegung hatte ich auch, für kurze Zeit in der Kaserne wohnen, bis ne Wohnung gefunden ist. Ich ruf mal den Standort an, danke für den Tipp.

@JensMP79: Das mir während der Lehrgänge eine Unterkunft zusteht war klar und die nehmen auch den Großteil der Ausbildung in Anspruch, allerdings halt nur den Großteil. Aber danke auch hier für den Hinweis.
Autor Ralf
 - 31. August 2020, 12:35:51
Zitat von: RMS92 am 31. August 2020, 12:15:52
Das ist nicht ganz so einfach, da ich über 600km entfernt wohne, noch arbeite und die Wochenenden für das Ausräumen der aktuellen Wohnung nutze. Ich habe auch bereits nach Wohnungen gesucht, die aktuellen Inserate sehen aber Bezugsdaten bis spätestens November/Dezember diesen Jahres vor.
Vielleicht gibt es am Standort ja Unterkunftsmöglichkeiten bzw. wenn nicht, ggf. für die ersten paar Tage, so dass man Möglichkeiten zum Suchen hat. Einfach mal in der zukünftigen Einheiit anrufen und den Spieß fragen.
Autor JensMP79
 - 31. August 2020, 12:30:13
Es ist nie einfach....  ;)

Aber falls es Ihnen hilft, es steht Ihnen während der Lehrgänge eine Unterkunft zu.
Autor RMS92
 - 31. August 2020, 12:15:52
Das ist nicht ganz so einfach, da ich über 600km entfernt wohne, noch arbeite und die Wochenenden für das Ausräumen der aktuellen Wohnung nutze. Ich habe auch bereits nach Wohnungen gesucht, die aktuellen Inserate sehen aber Bezugsdaten bis spätestens November/Dezember diesen Jahres vor.