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"Obdachloser" Soldat

Begonnen von gaaaaaaaast, 29. August 2020, 16:39:10

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gaaaaaaaast

Ein Soldat wird in eine neue Einheit versetzt in der keine Kapazitäten zur dauerhaften Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung stehen, in der ehemaligen Stammeinheit war dies der Fall und es wurde auf Antrag und gegen Entgeld eine Stube bewohnt.
Eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor, das 25te Lebensjahr wurde vollendet.
Der Soldat gibt an keinerlei Absicht zu haben sich eine eigene Mietwohnung zu suchen, er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen.

Kann dem Soldaten befohlen werden sich um eine eigene Wohnung zu bemühen und wie kann er sanktioniert werden, sollte er diesem nicht nachkommen?

HubschrauBär

Womit begründet derjenige denn seinen Anspruch auf eine Unterkunft? (Quelle)

gaaaaaaaast

Zitat von: HubschrauBär am 29. August 2020, 16:45:45
Womit begründet derjenige denn seinen Anspruch auf eine Unterkunft? (Quelle)

Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:39:10
er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen.

Pericranium

Sie haben kein Anrecht auf eine Unterkunft. Für die bundesweite Versetzung steht Ihnen ja dann Trennungsgeld zu, Sie können kostenlos Bahn fahren,
Wochenendpendeln wie zigtausende andere Soldaten oder einfach an den Standort ziehen. Wenn Ihnen das nicht passt, haben Sie leider schlicht und ergreifend Pech gehabt.

SolSim

Ein deutliches Anzeichen für charakterliche Nichteignung zum Soldatenberuf.

HubschrauBär

Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:53:18
Zitat von: HubschrauBär am 29. August 2020, 16:45:45
Womit begründet derjenige denn seinen Anspruch auf eine Unterkunft? (Quelle)

Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:39:10
er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen.
Meine Frage zielte auf eine Rechtsgrundlage ab, nicht auf die persönlichen Ansichten des Soldaten.
Diese Grundlage gibt es nunmal hier nicht.

Wäre natürlich "nice", wenn man sich bei dem vergleichsweise guten Geld nichtmal um Miete, Strom, Wasser, Abfall,... kümmern müsste wie der Rest des Volks

InstUffzSEAKlima

Dieses "Problem" wird sich immer und immer wieder ergeben, wenn Ü25-Soldaten im Bundesgebiet versetzt werden. Das Gehalt des Soldaten ist ausreichend, um auch in Gegenden mit teuren Wohnräumen sich eine entsprechende Bleibe anzumieten. Wie schaffen es unzählige Pendler, Studenten usw. sich am Ort ihrer Beschäftigung eine Behausung zu suchen, deren Einkommen regelmäßig geringer als das eines Soldaten ist? Möblierte Zimmer oder kleine Wohnungen lassen sich überall finden, wo täglich dann auch mehr oder weniger lange Wege von/zur Dienststelle entstehen. Allerdings muss sich jeder im Klaren darüber sein, dass er auch ein Mindestmaß an Mobilität und Flexibilität als Soldat an den Tag legen muss.

Wer das nicht kann bzw. nicht will, hat sich für den falschen Beruf entschieden und wäre auf dem zivilen Arbeitsmarkt besser aufgehoben.

gaaaaaaaast

Zitat von: Pericranium am 29. August 2020, 17:01:13
Sie haben kein Anrecht auf eine Unterkunft.
Es geht nicht um mich, sondern um einen mir unterstellten Soldaten.

Zitat von: Pericranium am 29. August 2020, 17:01:13
Für die bundesweite Versetzung steht Ihnen ja dann Trennungsgeld zu,
Es steht kein Trennungsgeld zu, da

Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:39:10
Eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor, das 25te Lebensjahr wurde vollendet.

Zitat von: Pericranium am 29. August 2020, 17:01:13
Sie können kostenlos Bahn fahren,
Wochenendpendeln wie zigtausende andere Soldaten
Es besteht keinerlei Absicht zu pendeln, sondern am Wochenende in der Kaserne zu verbleiben.



Zitat von: HubschrauBär am 29. August 2020, 17:09:39
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:53:18
Zitat von: HubschrauBär am 29. August 2020, 16:45:45
Womit begründet derjenige denn seinen Anspruch auf eine Unterkunft? (Quelle)

Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:39:10
er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen.
Meine Frage zielte auf eine Rechtsgrundlage ab, nicht auf die persönlichen Ansichten des Soldaten.
Diese Grundlage gibt es nunmal hier nicht.
Das wird auch von niemandem  bestritten, aber was hat dies konkret zur folge?

Pericranium

Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 17:18:31
Das wird auch von niemandem  bestritten, aber was hat dies konkret zur folge?

Dies hat zur Folge, dass der Soldat kein Anrecht auf eine Unterkunft hat.
Er kann gerne übers Wochenende in der Kaserne bleiben, aber dann muss er halt auf der Toilette schlafen oder gar nicht,
aber eine Stube/Unterkunft steht ihm einfach nicht zu.

wolverine

Auch unter der Woche hat er keinen Anspruch auf eine Kasernenunterkunft. Ich habe solche Fälle schon seit über 10 Jahren durchexerziert.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Wenn dem Soldaten das nicht gefällt kann er sich ja gerne beschweren, dann bekommt er einen rechtsverbindlichen  Bescheid, gegen den er weitere Beschwerde und ggf. Klage bis zum Bundesverwaltungsgericht führen kann. Dann hat er zwar immer noch keinen Anspruch auf Unterkunft, aber er ist den einen oder anderen Euro los.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HubschrauBär

Bleibt zu hoffen, dass man dem Soldaten auch gar nicht erst eine "Übergangslösung" anbietet... Sonst kann sich der KasKdt oder DV noch darum kümmern, wie man ihn wieder raus bekommt ^^
Räumungsklage, Zwangsräumung durch die Feldjäger, OvWa?
Zum Glück ist der Sommer erstmal ein, dann erübrigt sich auch das Übernachten im Kfz

BSG1966

Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 17:18:31
Es geht nicht um mich, sondern um einen mir unterstellten Soldaten.
[...]
Eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor, das 25te Lebensjahr wurde vollendet.

Dann sagen Sie ihm doch, er ist alt genug, sich eine Wohnung zu suchen. Aus der Bereitschaft sich versetzen zu lassen erwächst kein Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft. Was seine Absichten sind (pendeln oder nicht) ist seine Privatangelegenheit.

Zitat
Kann dem Soldaten befohlen werden sich um eine eigene Wohnung zu bemühen und wie kann er sanktioniert werden, sollte er diesem nicht nachkommen?

Wozu? Vollendete Tatsachen. Er will ne Stube - kriegt er nicht. Irgendwo muss er halt schlafen/essen/kacken.

Löwe von Eutin

Der Soldat muss ja auch irgendwo gemeldet sein, beziehungsweise eine Anschrift für Post angegeben haben.

F_K

Halten wir fest:

Der Bezug einer Wohnung kann nicht befohlen werden.

Der Soldat kann / darf auchbin einem Hotel o. Ä. wohnen, dass sind persönliche Entscheidungen.

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