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Autor Ralf
 - 06. September 2020, 15:32:27
Zitat von: Der Pestdoktor am 06. September 2020, 14:51:29
Angezweifelt habe ich nichts davon. Wenn es nicht geht, geht es nicht. Mich hat bloß der Grenzwert interessiert. Wenn die Verwendung so selten ist, dass den niemand kennt, ist das kein Problem.
Du solltest noch einmal meinen ersten Beitrag lesen, denn das was du in deinen letzten Beiträgen von dir gibst, ist falsch.
Autor KlausP
 - 06. September 2020, 15:20:16
Es geht nicht darum, dass die Verwendung keiner kennt sondern nur darum, dass es dort nur sehr wenige Stellen gibt. Und damit bin ich hier auch raus. Verstehendes Lesen sollte man nämlich schon in Grundzügen beherrschen ...
Autor LeonLewis
 - 06. September 2020, 14:51:29
Angezweifelt habe ich nichts davon. Wenn es nicht geht, geht es nicht. Mich hat bloß der Grenzwert interessiert. Wenn die Verwendung so selten ist, dass den niemand kennt, ist das kein Problem.
Autor KlausP
 - 06. September 2020, 14:47:53
Zitat von: Der Pestdoktor am 06. September 2020, 14:40:03
Es steht gar nichts darüber. Ich will nicht im KC anrufen, die Frage aller Fragen stellen und im worst case sofort keinen Gesprächsgegenstand mehr haben (Im Augenblick findet die Beratung nur am Telefon statt).

Der Karriereberater (und den meinen Sie vermutlich) entscheidet rein gar nichts. Es ist Ihre Bewerbung und nicht seine. Das ist einzig und allein Sache des Musterungsarztes, was die körperliche und gesundheitliche Eignung angeht, und der übrigen Prüfer, was die Gesamteignung des Bewerbers angeht.
Autor KlausP
 - 06. September 2020, 14:44:47
Von ,,Ausnahmegenehmigung" haben doch Sie selber angefangen. Ralf schrieb doch, dass es für Ihre Wunschverwendung keine grundlegenden Einschränkungen im Bezug auf die Körpergröße gibt. Das größte Hindernis dürfte hier mMn der geringe Bedarf in dieser Verwendung sein, davon gibt es nun mal keine ganzen Kompanien. Wenn es unbedingt die Bw sein soll kann ich Ihnen nur raten, sich im. Zeug auf die. Verwendung nicht so stark einzuengen sondern auch andere Möglichkeiten inˋs Auge zu fassen, mit denen Sie 12 und mehr Jahre leben können.
Autor LeonLewis
 - 06. September 2020, 14:40:03
Es steht gar nichts darüber. Ich will nicht im KC anrufen, die Frage aller Fragen stellen und im worst case sofort keinen Gesprächsgegenstand mehr haben (Im Augenblick findet die Beratung nur am Telefon statt).
Autor Al Terego
 - 06. September 2020, 14:33:46
Wo ist denn jetzt das Problem? Du kannst Dich doch bewerben.
Autor Ralf
 - 06. September 2020, 14:32:56
Wo steht denn, dass du mit dieser Körperlänge kein Mediengestalter werden könntest?
Autor LeonLewis
 - 06. September 2020, 14:26:14
Das ist logisch. -- Aber ehrlich, wo versteckt die Bw ihre untergroßen Soldaten? Die Mindestgrösse liegt bei 1,55 m. Was tun diese Leute nach der AGA? Feldpost? Logistik?

Ich will auch kein Eliteeinzelkämpferkampftauchermienenentschärfer werden, sondern einfach in eine Verwendung kommen, mit der ich über Jahre leben kann.

Ohne AGA und anderes mehr wird man einfach nicht Soldat, da muss man durch. Wenn die Bw Soldaten mit 1,55 m Körpergröße akzeptiert, müssen diese auch etwas tun.
Physisch kleine Menschen mit Bewegungserfahrung kennen ihr Leben auch nicht anders. -- Welches Sicherheitsrisiko kann ein kleiner Mediengestalter mit militärischer Eignung für die Truppe oder sich darstellen? Dass man sich das Tragen schwerer Ausrüstung nicht aneignen kann, ist Unsinn. Dass die Ausrüstung nicht zu den Körpermaßen passt, ist möglich. Aber mit Bildbearbeitungsfunktionen und Aufnahmegeräten hatte ich noch nie ein Grössenproblem.
Autor BSG1966
 - 06. September 2020, 13:09:27
Zitat von: Ralf am 06. September 2020, 11:12:05
ZitatDavon ab: gibt es was die Grösse angeht nicht auch Ausnahmegenehmigungen?
Warum sollte man bzw. was bringst du mit, dass es eine Ausnahme rechtfertigen würde?

So sieht das nämlich aus. In einer absoluten Mangelverwendung, jo, kann man mal im Rahmen des Sinnvollen "ein Auge zudrücken" wenn das sinnig ist, weil dann unter Umständen "Bedarf schafft Eignung" gilt.
Wenn ich aber beispielsweise in einer eh schon viel nachgefragten Laufbahn bestimmte Voraussetzungen habe - warum sollte ich dann Menschen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, berücksichtigen? Ich habe davon keinen Benefit!
Die Größenvoraussetzungen haben ja häufig auch ihre Gründe, angefangen von der eventuell nicht geeigneten Ausrüstung bis hin zu aufgrund der Größe nicht erfüllbarer Leistungen.
Autor Ralf
 - 06. September 2020, 11:12:05
ZitatDavon ab: gibt es was die Grösse angeht nicht auch Ausnahmegenehmigungen?
Warum sollte man bzw. was bringst du mit, dass es eine Ausnahme rechtfertigen würde?

ZitatMüsste beispielsweise für einen Mannschafter nicht noch ein Wunder passieren, wenn er noch irgendwie in eine Feldwebellaufbahn geriete?
Nein, findet man aber auch im Forum, bspw hier: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68651.msg698535.html#msg698535
Autor JensMP79
 - 06. September 2020, 10:54:08
Bewerben Sie sich einfach und dann wird man sehen.   ;)



Autor LwPersFw
 - 06. September 2020, 09:31:51
Zitat von: Der Pestdoktor am 06. September 2020, 00:28:14

Davon ab: gibt es was die Grösse angeht nicht auch Ausnahmegenehmigungen?

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,13852.0.html
Autor KlausP
 - 06. September 2020, 06:15:10
Zitat... Aber was das Alter angeht habe ich gelesen, dass die Vollendung des 25. Lj. für eine Einstellung als Fw. disqualifiziert, ...

Wo haben Sie das denn gelesen und wie steinalt ist die  ,,Information"? Bei Dienstantritt darf der Bewerber für die Laufbahn Fw im Truppendienst sowie Fw im allg. Fachdienst ohne förderlichen Berufsabschluss das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Autor LeonLewis
 - 06. September 2020, 00:28:14
Danke für die Antworten.

Aber was das Alter angeht habe ich gelesen, dass die Vollendung des 25. Lj. für eine Einstellung als Fw. disqualifiziert, so fern man keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann (also für den direkten Einstieg in einen höheren Dienstgrad nicht geeignet ist).

Müsste beispielsweise für einen Mannschafter nicht noch ein Wunder passieren, wenn er noch irgendwie in eine Feldwebellaufbahn geriete?

Davon ab: gibt es was die Grösse angeht nicht auch Ausnahmegenehmigungen?