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Voraussetzungen für eine Verwendung als Mediengestalter

Begonnen von LeonLewis, 04. September 2020, 21:38:14

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LeonLewis

Hallo,

ich gehöre wohl auch zu den vielen Menschen hier, die versuchen die BW in ihr CV zu basteln.

Eine Verwendung als Mediengestalter jedweder Art im Dienstgrad Fw finde ich sehr ansprechend.

Zur Zeit sammle ich noch Informationen zu möglichen Verwendungen, die für mich und für die ich infrage kommen.

Meine Fragen sind:
I.  Kann ich anbetrachts meines Alters ohne vorherige zivile Ausbildung auf diesem Gebiet überhaupt mit einer Zuteilung in eine solche Verwendung rechnen?

Zur Zeit bin ich 26 Jahre alt. Beruflich wiese ich zu meinem hypothetischen Dienstantritt ein (dann abgebrochenes) Germanistikstudium und 2 1/2 Jahre als wissenschaftliche Hilfskraft vor und wäre wahrscheinlich 28 Jahre alt.


II.  Ist meine Körpergröße ausreichend?

Ich bin 1,58m groß. Mediengestaltung an sich ist jedoch eine eher schreibtischbasierte Tätigkeit. Bin ich (auch) hierfür zu klein??? (Dass das in der AGA kein Vorteil ist, weiß ich.)


III.  Bin ich zu schwer?

Mein BMI liegt z.Z. bei 26,2. Das ist leichtes Übergewicht. Ich arbeite an einem BMI von 25,X. Das ist bei meiner Größe Normalgewicht.


IV.  Sind meine Softskills von Bedeutung?

Ich bin ein kreativer Autor, Fotograf, Filmer und Kamera-Enthusiast. Inoffiziell war ich an meiner Universität (sehr erfolgreich) als Dozent tätig. Menschenführung, Lehre und Organisation sind für mich keine Fremdwörter.


V.  Ist meine Staatsbürgerschaft deutsch genug?

Seit meiner Geburt habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Mein Vater ist US-Amerikaner. Seitens BW-Angehöriger höre ich oft schnöde Kritik, dass ich ja auch die amerikanische Staatsbürgerschaft hätte und mich vielleicht gar nicht genug mit meinem Heimatland identifizieren könnte. -- Was sagt man hier?


Ralf

I
Das Alter ist bis zum 30. Lj kein Problem.

II
Mit der Körperlänge hast du schon recht viele Ausschlüsse, für den Mediengestalter wäre es möglich

III
Es kommt nicht nur auf den BMI und WtHR an, sondern auf die sportliche Fitness. Disziplinen des Dt. Sportabzeichens solltest du mind. in Bronze schaffen. Ausdauer? 10km Lauf unter 60/55/50 Minuten?

IV
Bei der Eignungsfeststellung: nein, später in der Verwendung ja

V
Es gibt nur ja oder nein, also man eine Dt. Staatsbürgerschaft oder nicht und die hast du

Grundvoraussetzungen: Fw-Eignung, Tauglichkeit und ein freier DP. Bei letztern wirds schwierig: a) gibt es davon generell nicht viele und b) ist das recht beliebt.
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LeonLewis

Danke für die Antworten.

Aber was das Alter angeht habe ich gelesen, dass die Vollendung des 25. Lj. für eine Einstellung als Fw. disqualifiziert, so fern man keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann (also für den direkten Einstieg in einen höheren Dienstgrad nicht geeignet ist).

Müsste beispielsweise für einen Mannschafter nicht noch ein Wunder passieren, wenn er noch irgendwie in eine Feldwebellaufbahn geriete?

Davon ab: gibt es was die Grösse angeht nicht auch Ausnahmegenehmigungen?

KlausP

Zitat... Aber was das Alter angeht habe ich gelesen, dass die Vollendung des 25. Lj. für eine Einstellung als Fw. disqualifiziert, ...

Wo haben Sie das denn gelesen und wie steinalt ist die  ,,Information"? Bei Dienstantritt darf der Bewerber für die Laufbahn Fw im Truppendienst sowie Fw im allg. Fachdienst ohne förderlichen Berufsabschluss das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: Der Pestdoktor am 06. September 2020, 00:28:14

Davon ab: gibt es was die Grösse angeht nicht auch Ausnahmegenehmigungen?

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,13852.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


Ralf

ZitatDavon ab: gibt es was die Grösse angeht nicht auch Ausnahmegenehmigungen?
Warum sollte man bzw. was bringst du mit, dass es eine Ausnahme rechtfertigen würde?

ZitatMüsste beispielsweise für einen Mannschafter nicht noch ein Wunder passieren, wenn er noch irgendwie in eine Feldwebellaufbahn geriete?
Nein, findet man aber auch im Forum, bspw hier: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68651.msg698535.html#msg698535
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BSG1966

Zitat von: Ralf am 06. September 2020, 11:12:05
ZitatDavon ab: gibt es was die Grösse angeht nicht auch Ausnahmegenehmigungen?
Warum sollte man bzw. was bringst du mit, dass es eine Ausnahme rechtfertigen würde?

So sieht das nämlich aus. In einer absoluten Mangelverwendung, jo, kann man mal im Rahmen des Sinnvollen "ein Auge zudrücken" wenn das sinnig ist, weil dann unter Umständen "Bedarf schafft Eignung" gilt.
Wenn ich aber beispielsweise in einer eh schon viel nachgefragten Laufbahn bestimmte Voraussetzungen habe - warum sollte ich dann Menschen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, berücksichtigen? Ich habe davon keinen Benefit!
Die Größenvoraussetzungen haben ja häufig auch ihre Gründe, angefangen von der eventuell nicht geeigneten Ausrüstung bis hin zu aufgrund der Größe nicht erfüllbarer Leistungen.

LeonLewis

Das ist logisch. -- Aber ehrlich, wo versteckt die Bw ihre untergroßen Soldaten? Die Mindestgrösse liegt bei 1,55 m. Was tun diese Leute nach der AGA? Feldpost? Logistik?

Ich will auch kein Eliteeinzelkämpferkampftauchermienenentschärfer werden, sondern einfach in eine Verwendung kommen, mit der ich über Jahre leben kann.

Ohne AGA und anderes mehr wird man einfach nicht Soldat, da muss man durch. Wenn die Bw Soldaten mit 1,55 m Körpergröße akzeptiert, müssen diese auch etwas tun.
Physisch kleine Menschen mit Bewegungserfahrung kennen ihr Leben auch nicht anders. -- Welches Sicherheitsrisiko kann ein kleiner Mediengestalter mit militärischer Eignung für die Truppe oder sich darstellen? Dass man sich das Tragen schwerer Ausrüstung nicht aneignen kann, ist Unsinn. Dass die Ausrüstung nicht zu den Körpermaßen passt, ist möglich. Aber mit Bildbearbeitungsfunktionen und Aufnahmegeräten hatte ich noch nie ein Grössenproblem.

Ralf

Wo steht denn, dass du mit dieser Körperlänge kein Mediengestalter werden könntest?
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Al Terego


LeonLewis

Es steht gar nichts darüber. Ich will nicht im KC anrufen, die Frage aller Fragen stellen und im worst case sofort keinen Gesprächsgegenstand mehr haben (Im Augenblick findet die Beratung nur am Telefon statt).

KlausP

Von ,,Ausnahmegenehmigung" haben doch Sie selber angefangen. Ralf schrieb doch, dass es für Ihre Wunschverwendung keine grundlegenden Einschränkungen im Bezug auf die Körpergröße gibt. Das größte Hindernis dürfte hier mMn der geringe Bedarf in dieser Verwendung sein, davon gibt es nun mal keine ganzen Kompanien. Wenn es unbedingt die Bw sein soll kann ich Ihnen nur raten, sich im. Zeug auf die. Verwendung nicht so stark einzuengen sondern auch andere Möglichkeiten inˋs Auge zu fassen, mit denen Sie 12 und mehr Jahre leben können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: Der Pestdoktor am 06. September 2020, 14:40:03
Es steht gar nichts darüber. Ich will nicht im KC anrufen, die Frage aller Fragen stellen und im worst case sofort keinen Gesprächsgegenstand mehr haben (Im Augenblick findet die Beratung nur am Telefon statt).

Der Karriereberater (und den meinen Sie vermutlich) entscheidet rein gar nichts. Es ist Ihre Bewerbung und nicht seine. Das ist einzig und allein Sache des Musterungsarztes, was die körperliche und gesundheitliche Eignung angeht, und der übrigen Prüfer, was die Gesamteignung des Bewerbers angeht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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