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Autor Gerrey
 - 17. September 2020, 21:41:07
Ich denke ihr Wissensstand endet mit meiner Letzten Herr Klaus P.
In diesem Sinne warten wir es ab.
Autor KlausP
 - 17. September 2020, 19:43:16
Was wollen Sie jetzt eigentlich? Sind Sie Bewerber und haben die Eignungsfeststellung am KC noch vor sich? Sind Sie bereits getestet und warten auf Ihren Dienstantritt?

Das bringt doch hier nix, wenn Sie sich nicht klar ausdrücken worum es überhaupt geht und mit der Ausgangsfrage hat das auch rein gar nichts zu tun.
Autor Gerrey
 - 17. September 2020, 19:32:14
Und welche Sonderregelung soll dann noch kommen?
Derzeit gibt es Fragebögen vorab nach Hause
Autor KlausP
 - 17. September 2020, 18:40:21
Das hat damit gar nichts zu tun. Es kann - unabhängig von Corona - sein, dass gar keine Untersuchung durch den TrA erfolgt sondern nur eine Befragung und es kann sein, dass der Truppenzahnarzt noch auf die Beißerchen guckt.
Autor Gerrey
 - 17. September 2020, 18:37:12
Zitat von: ulli76 am 17. September 2020, 11:14:51
Abgesehen davon, dass das Einstellungsverfahren beim Truppenarzt wesentlich vereinfacht wurde- die vereinfachte Entlassung aus medizinischen Gründen kann innerhalb der ersten 4 Wochen erfolgen.
Kann aber sein, dass das Coronatechnisch noch Sonderregelungen gibt.




Das wäre dann angepasst an die verkürzte Grundausbildung ?
Würde dann heißen das es auf 8 Wochen hoch gesetzt wird zum Beispiel?aus medizinischen Gründen entlassen zu werden.
Autor ulli76
 - 17. September 2020, 11:14:51
Abgesehen davon, dass das Einstellungsverfahren beim Truppenarzt wesentlich vereinfacht wurde- die vereinfachte Entlassung aus medizinischen Gründen kann innerhalb der ersten 4 Wochen erfolgen.
Kann aber sein, dass das Coronatechnisch noch Sonderregelungen gibt.

Autor KlausP
 - 17. September 2020, 09:44:17
Davon abgesehen kann ein Soldat auch nach Annahme der Berufungsurkunde noch wegen (vorübergehender) Dienstungähigkeit entlassen werden
Autor KlausP
 - 17. September 2020, 09:42:08
Ja, und? Das Eine hat mit dem Anderen doch gar nichts zu tun. Die Berufung in das Dienstverhältnis soll innerhalb der ersten 5(?) Werktage nach Dienstantritt erfolgen. Wenn der Truppenarzt (was nicht die Regel sondern eine extreme Ausnahme ist) jemanden für nicht dienstfähig befindet wird die Urkunde, falls sie schon vorliegt, eben nicht ausgehändigt. und der Soldat wegen Dienstungähigkeit entlassen. Die Berufung in das Dienstverhältnis wird erst mit der Entgegenahme der Urkunde durch den Soldaten wirksam.
Autor Gerrey
 - 17. September 2020, 09:27:49
Weil es doch immer heißt erstmal truppenarzt untersuchung,sonst ist es ja in etwa so ( zur corona zeit)
Ernnenung bekommen und truppenarzt mustert aus im schlechtesten Fall.
Autor KlausP
 - 17. September 2020, 08:19:03
Ja, wann denn sonst? Im Normalfall kommen die Berufungsunterlagen innerhalb der erste 2 bis 3 Wochen nach Dienstantritt.
Autor Gerrey
 - 17. September 2020, 08:14:52
Kommt die ernnenungsurkunde noch in der Probezeit?
Autor Schweinepriester
 - 14. September 2020, 10:52:37
Das Dienstzeitfestsetzungschreiben habe ich auch zuerst bekommen, und dann später die Ernennungsurkunde.
Meine offizielle SaZ Ernennung kam dann noch später.
Das hat nichts mit ihrem Sohn (persönlich) zutun, oder mit den Vorgesetzten,
das kann unendlich viele verschiedene Gründe haben.
Einfach mal beim Spieß nachfragen, der beißt nicht.
Autor Malu5502
 - 13. September 2020, 11:11:34
Zitat von: BSG1966 am 13. September 2020, 09:36:45
Zitat von: Malu5502 am 12. September 2020, 15:18:22
Ich hatte wenig Selbstvertrauen einen hohen Respekt und teilweise Angst vor den Vorgesetzten. Ich habe mich Anfangs auch nicht getraut Fragen zu stellen. Hab das Andere für mich machen lassen.

Ich hätte auf keinen Fall meine Eltern fragen lassen  ;D ;D ;D
Stimmt, ich hatte gute Kameraden
Autor BSG1966
 - 13. September 2020, 09:36:45
Zitat von: Malu5502 am 12. September 2020, 15:18:22
Ich hatte wenig Selbstvertrauen einen hohen Respekt und teilweise Angst vor den Vorgesetzten. Ich habe mich Anfangs auch nicht getraut Fragen zu stellen. Hab das Andere für mich machen lassen.

Ich hätte auf keinen Fall meine Eltern fragen lassen  ;D ;D ;D
Autor ulli76
 - 12. September 2020, 16:58:26
Die Frage kann hier nun mal niemand beantworten. Sondern ausschließlich die zuständigen Vorgesetzten. Und die naheliegende Reaktion (wenn die Vorgesetzten sich nicht von sich aus dazu äußern) wäre halt "was ist mit mir?" wenn man der einzige ist, der nichts bekommt.