Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor justice005
 - 29. Oktober 2020, 08:24:50
ZitatNunja, Einkommen ist das Eine, die Ausgaben das Andere.
2 k für Kredite, 1,5 k für Kinderbetreuung, sicherlich 0,5 k für Unterhalt Haus - dazu Betriebskosten PKW und Lebensunterhalt für die große Anzahl Personen ... da ist die Sparrate sicherlich klein.

Kann man auch anders machen .. aber viel Speck ist hier nicht.

Genauso ist es. Wenn ich 7000,- Euro Einkommen habe, aber meine Verpflichtungen bei 8000,- Euro liegen, dann ist die finanzielle Situation angespannt. Außerdem dürften solche Aussagen im Verfahren auch ggf. dazu dienen, etwas auf die Tränendrüse zu drücken, um noch ein wenig mehr Milde herauszuschlagen.

Grundsätzlich gilt als Faustformel:

Gerichtsvollzieher steht vor der Tür: --> überschuldet
Ich habe große Mühe, eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden: --> finanziell angespannt
Ein Gerichtsvollzieher ist nicht in Sicht, ich kann alle Verpflichtungen erfüllen: --> Finanzielle Verhältnisse sind geordnet.

Das bedeutet, auch wenn ich jeden Cent ausgebe, nichts zurücklege, auf Vergnügen verzichte und genau rechnen muss im Monat, dann sind die finanziellen Verhältnisse immernoch "geordnet".

Autor F_K
 - 29. Oktober 2020, 07:33:30
Nunja, Einkommen ist das Eine, die Ausgaben das Andere.
2 k für Kredite, 1,5 k für Kinderbetreuung, sicherlich 0,5 k für Unterhalt Haus - dazu Betriebskosten PKW und Lebensunterhalt für die große Anzahl Personen ... da ist die Sparrate sicherlich klein.

Kann man auch anders machen .. aber viel Speck ist hier nicht.
Autor neuer_HF
 - 29. Oktober 2020, 07:25:13
Ich finde das Urteil angemessen.
Aufgrund seines Hohen Dinestgrades und seiner Stellung und das bewusste Betrügen, obwohl er weit mehr als 7000€ netto (Gesammteinkommen der Familie) hat. Finde ich es gerecht.

P.S. Pasus "Der Soldat bezeichnet seine Finanziele Situation als angespannt." Da musst ich innerlich Laut lachen.  Aber ist mein Empfinden, bei mehr als 7k im Monat lebt man doch wie die Made im Speck.
Autor justice005
 - 29. Oktober 2020, 05:47:30
Man sollte sich vor pauschalen Unterstellungen hüten. Ich bin sicher, dass jeder Einzelfall individuell geprüft wird. Und außerdem habe ich gelesen, dass es in diesem Zusammenhang durchaus auch gerichtliche Disziplinarverfahren gegen einzelne gegeben hat.

Und im Hinblick auf die Maßstäbe: wenn sich herausstellen sollte, dass Soldaten - vergleichbar mit Trennungsgeldbetrug - durch unwahre Angaben Geld in die eigene Tasche umgeleitet haben, dann würden die natürlich auch die Höchstmaßnahme kriegen.

Davon habe ich bisher aber noch nichts gelesen. Der Vorwurf kam noch nicht mal von der Opposition.
Autor FoxtrotUniform
 - 28. Oktober 2020, 18:25:27
Zitat von: justice005 am 28. Oktober 2020, 16:52:24
Ich wundere mich, warum diese Urteil als "beinhart" oder als "knackig" angesehen werden.

Per se finde ich es richtig bzw. würde sogar stets eine Entlassung begrüßen, im direkten Vergleich mit meinem Beispiel und anderen milderen Urteilen (mir fällt da ein Fall ein, bei dem mehrere 10000 km privat mit dem Dienst-Kfz eines Wehrdienstberaters zurückgelegt wurden) jedoch ,,knackig".

Einerseits rappelt es hier zurecht im Karton, hinsichtlich der Accenture Aktivitäten wurden einige Involvierte zwischenzeitlich sogar förderlich versetzt. Aber sei es drum, gutes Beispiel. Und Andi stimme ich voll und ganz zu.
Autor Andi8111
 - 28. Oktober 2020, 17:47:24
Zitat von: Andi8111 am 28. Oktober 2020, 17:26:21
Er hat ja , zumindest nicht dass wir es wüsste, nicht gejammert. Ich habe nur unterstrichen, weshalb das Urteil für den betreffenden ziemlich hart ist.

Um es zu unterstreichen: Hart für das Individuum, aber völlig nachvollziehbar für mich!
Autor LwPersFw
 - 28. Oktober 2020, 17:43:01
Zitat von: Andi8111 am 28. Oktober 2020, 17:26:21
Er hat ja , zumindest nicht dass wir es wüsste, nicht gejammert. Ich habe nur unterstrichen, weshalb das Urteil für den betreffenden ziemlich hart ist.


Nicht gejammert... aber:

ZitatHinsichtlich der Bemessungskriterien "Persönlichkeit" und "bisherige Führung" sind Unrechtseinsicht und Reue beim Soldaten nicht festzustellen und können daher nicht mildernd berücksichtigt werden.

ZitatZudem hat der Soldat andere Soldaten eines Komplotts bezichtigt, was zu erheblicher Unruhe geführt hat


Und nur die überlange Verfahrensdauer hat ihn vor dem Leutnant "bewahrt":

ZitatIm Hinblick auf die 13-monatige Überlänge des Verfahrens erschien es angemessen, den Soldaten um einen Dienstgrad weniger in den eines Oberleutnants zur See herabzusetzen.
Autor Andi8111
 - 28. Oktober 2020, 17:26:21
Er hat ja , zumindest nicht dass wir es wüsste, nicht gejammert. Ich habe nur unterstrichen, weshalb das Urteil für den betreffenden ziemlich hart ist.
Autor justice005
 - 28. Oktober 2020, 16:52:24
Ich wundere mich, warum diese Urteil als "beinhart" oder als "knackig" angesehen werden.

Man möge dies mal mit einem normalen Arbeitsverhältnis vergleichen. Wer seinen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft bei einer Dienstreiseabrechnung betrügt, wird fristlos entlassen und ist seinen Job los. Ende. Das würde jedes Arbeitsgericht halten. 

Natürlich als das Dienstverhältnis von Soldaten und Beamten völlig anders gelagert, aber manchmal schadet ein kurzer Vergleich eben doch nicht, um sich mal die Maßstäbe geradezurücken.

Und wer charakterlich in der Lage ist, seinen Dienstherrn zu betrügen und dies auch tatsächlich tut, der sollte froh sein, überhaupt noch bis zur A14 kommen zu dürfen. Darüber zu jammern, dass man die Karrierechancen bis zum A16 nicht mehr hat, ist schon grotesk. Und für den Ansehensverlust ist derjenige auch selbst ganz alleine verantwortlich.


Autor FoxtrotUniform
 - 28. Oktober 2020, 13:21:38
Das Urteil erachte ich auch als knackig.

Ein Beispiel eines ein paar Jahre zurückliegenden Urteils: Ein OFw (SaZ, kurz vor BfD) hatte bei TG6 ,,durchgekreuzt" trotz Fahrgemeinschaft mit TG-Empfängern, sich unberechtigt einen unteren fünfstelligen Betrag angeeignet und wurde - Geständnis und Reue wurden vor dem TDG geäußert - im Dienstgrad herabgesetzt (Fw).

Wie das Verwaltungsgericht geurteilt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Autor BulleMölders
 - 28. Oktober 2020, 07:06:54
Zitat von: F_K am 27. Oktober 2020, 18:00:51
Eben.

Insbesondere im Vergleich mit dem Strafrecht ist das Disziplinarrecht echt "hart", beinhart.

Meine Frau sagte - 1000 Euro Betrug, Schaden ersetzt, keine Vorstrafen gibt 30 bis 40 Tagessätze als Strafbefehl - mag bei anderen StAs anders ausgehen - aber dass ist die Hausnummer - innerhalb weniger Wochen für ein Monatsgehalt erledigt.
In diesem Fall liegt die "Strafe" im Bereich deutlich oberhalb eines Jahresgehaltes ...

Man sollte aber auch bedenken, dass im zivilen der Arbeitnehmer im Regelfall seinen Job los sein dürfte und es auch nicht so leicht sein dürfte etwas neues zu finden.
Autor F_K
 - 27. Oktober 2020, 18:18:29
@ solsim:

Offtopic: Das Setzen der Ursache durch den Täter ist ein zentrales Merkmal bei Straftaten.
Betrug geht kaum fahrlässig ..
Autor SolSim
 - 27. Oktober 2020, 18:13:17
Ist halt ne subjektive Meinung von mir. Gut, dass ich kein Jurist oder gar Richter bin 😉.

Sachlich ist es natürlich richtig, dass es o. Vergleich zum ,,zivilen" ziemlich hart ist. Allerdings hat der Betroffene die Ursache bewusst selbst gesetzt.
Autor F_K
 - 27. Oktober 2020, 18:00:51
Eben.

Insbesondere im Vergleich mit dem Strafrecht ist das Disziplinarrecht echt "hart", beinhart.

Meine Frau sagte - 1000 Euro Betrug, Schaden ersetzt, keine Vorstrafen gibt 30 bis 40 Tagessätze als Strafbefehl - mag bei anderen StAs anders ausgehen - aber dass ist die Hausnummer - innerhalb weniger Wochen für ein Monatsgehalt erledigt.
In diesem Fall liegt die "Strafe" im Bereich deutlich oberhalb eines Jahresgehaltes ...
Autor Andi8111
 - 27. Oktober 2020, 17:49:39
Zitat von: SolSim am 27. Oktober 2020, 17:05:42
Ein durchaus mildes Urteil, wie ich finde.

Damit ist faktisch die Förderungsperspektive gesunken. Statt der Möglichkeit A16 zu erreichen, wird er wohl bei A14 stecken bleiben. Schon ein hartes Los. Da will ich vom Ansehens- und Besoldungsverlust bis der status quo ante wieder erreicht ist, garnicht sprechen.