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Trennungsgeldbetrug

Begonnen von LwPersFw, 27. Oktober 2020, 16:42:24

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LwPersFw

Ein Bsp aus dem Leben  ... und mögliche Folgen...

Dienstgradherabsetzung wegen fortgesetzten Trennungsgeldbetrugs

Urteil BVerwG 2 WD 12.19 vom 14.05.2020

https://www.bverwg.de/140520U2WD12.19.0
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SolSim


F_K

Nunja,
Ein A12 zum A13 anstehend wird zum A10 degradiert, dem Regelausgangspunkt der Zumessung.
Aufgrund der Erschwerungsgründe hat das Gericht A9 als angemessen gesehen, die lange Verfahrensdauer ergibt dann doch A10.

Milde ist der Dienstherr bei solchen Dinge, auch hier, even nicht.

Das Urteil ist tat- und Schuld angemessen.

Andi8111

Zitat von: SolSim am 27. Oktober 2020, 17:05:42
Ein durchaus mildes Urteil, wie ich finde.

Damit ist faktisch die Förderungsperspektive gesunken. Statt der Möglichkeit A16 zu erreichen, wird er wohl bei A14 stecken bleiben. Schon ein hartes Los. Da will ich vom Ansehens- und Besoldungsverlust bis der status quo ante wieder erreicht ist, garnicht sprechen.

F_K

Eben.

Insbesondere im Vergleich mit dem Strafrecht ist das Disziplinarrecht echt "hart", beinhart.

Meine Frau sagte - 1000 Euro Betrug, Schaden ersetzt, keine Vorstrafen gibt 30 bis 40 Tagessätze als Strafbefehl - mag bei anderen StAs anders ausgehen - aber dass ist die Hausnummer - innerhalb weniger Wochen für ein Monatsgehalt erledigt.
In diesem Fall liegt die "Strafe" im Bereich deutlich oberhalb eines Jahresgehaltes ...

SolSim

Ist halt ne subjektive Meinung von mir. Gut, dass ich kein Jurist oder gar Richter bin 😉.

Sachlich ist es natürlich richtig, dass es o. Vergleich zum ,,zivilen" ziemlich hart ist. Allerdings hat der Betroffene die Ursache bewusst selbst gesetzt.

F_K

@ solsim:

Offtopic: Das Setzen der Ursache durch den Täter ist ein zentrales Merkmal bei Straftaten.
Betrug geht kaum fahrlässig ..

BulleMölders

Zitat von: F_K am 27. Oktober 2020, 18:00:51
Eben.

Insbesondere im Vergleich mit dem Strafrecht ist das Disziplinarrecht echt "hart", beinhart.

Meine Frau sagte - 1000 Euro Betrug, Schaden ersetzt, keine Vorstrafen gibt 30 bis 40 Tagessätze als Strafbefehl - mag bei anderen StAs anders ausgehen - aber dass ist die Hausnummer - innerhalb weniger Wochen für ein Monatsgehalt erledigt.
In diesem Fall liegt die "Strafe" im Bereich deutlich oberhalb eines Jahresgehaltes ...

Man sollte aber auch bedenken, dass im zivilen der Arbeitnehmer im Regelfall seinen Job los sein dürfte und es auch nicht so leicht sein dürfte etwas neues zu finden.

FoxtrotUniform

Das Urteil erachte ich auch als knackig.

Ein Beispiel eines ein paar Jahre zurückliegenden Urteils: Ein OFw (SaZ, kurz vor BfD) hatte bei TG6 ,,durchgekreuzt" trotz Fahrgemeinschaft mit TG-Empfängern, sich unberechtigt einen unteren fünfstelligen Betrag angeeignet und wurde - Geständnis und Reue wurden vor dem TDG geäußert - im Dienstgrad herabgesetzt (Fw).

Wie das Verwaltungsgericht geurteilt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

justice005

Ich wundere mich, warum diese Urteil als "beinhart" oder als "knackig" angesehen werden.

Man möge dies mal mit einem normalen Arbeitsverhältnis vergleichen. Wer seinen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft bei einer Dienstreiseabrechnung betrügt, wird fristlos entlassen und ist seinen Job los. Ende. Das würde jedes Arbeitsgericht halten. 

Natürlich als das Dienstverhältnis von Soldaten und Beamten völlig anders gelagert, aber manchmal schadet ein kurzer Vergleich eben doch nicht, um sich mal die Maßstäbe geradezurücken.

Und wer charakterlich in der Lage ist, seinen Dienstherrn zu betrügen und dies auch tatsächlich tut, der sollte froh sein, überhaupt noch bis zur A14 kommen zu dürfen. Darüber zu jammern, dass man die Karrierechancen bis zum A16 nicht mehr hat, ist schon grotesk. Und für den Ansehensverlust ist derjenige auch selbst ganz alleine verantwortlich.



Andi8111

Er hat ja , zumindest nicht dass wir es wüsste, nicht gejammert. Ich habe nur unterstrichen, weshalb das Urteil für den betreffenden ziemlich hart ist.

LwPersFw

Zitat von: Andi8111 am 28. Oktober 2020, 17:26:21
Er hat ja , zumindest nicht dass wir es wüsste, nicht gejammert. Ich habe nur unterstrichen, weshalb das Urteil für den betreffenden ziemlich hart ist.


Nicht gejammert... aber:

ZitatHinsichtlich der Bemessungskriterien "Persönlichkeit" und "bisherige Führung" sind Unrechtseinsicht und Reue beim Soldaten nicht festzustellen und können daher nicht mildernd berücksichtigt werden.

ZitatZudem hat der Soldat andere Soldaten eines Komplotts bezichtigt, was zu erheblicher Unruhe geführt hat


Und nur die überlange Verfahrensdauer hat ihn vor dem Leutnant "bewahrt":

ZitatIm Hinblick auf die 13-monatige Überlänge des Verfahrens erschien es angemessen, den Soldaten um einen Dienstgrad weniger in den eines Oberleutnants zur See herabzusetzen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi8111

Zitat von: Andi8111 am 28. Oktober 2020, 17:26:21
Er hat ja , zumindest nicht dass wir es wüsste, nicht gejammert. Ich habe nur unterstrichen, weshalb das Urteil für den betreffenden ziemlich hart ist.

Um es zu unterstreichen: Hart für das Individuum, aber völlig nachvollziehbar für mich!

FoxtrotUniform

Zitat von: justice005 am 28. Oktober 2020, 16:52:24
Ich wundere mich, warum diese Urteil als "beinhart" oder als "knackig" angesehen werden.

Per se finde ich es richtig bzw. würde sogar stets eine Entlassung begrüßen, im direkten Vergleich mit meinem Beispiel und anderen milderen Urteilen (mir fällt da ein Fall ein, bei dem mehrere 10000 km privat mit dem Dienst-Kfz eines Wehrdienstberaters zurückgelegt wurden) jedoch ,,knackig".

Einerseits rappelt es hier zurecht im Karton, hinsichtlich der Accenture Aktivitäten wurden einige Involvierte zwischenzeitlich sogar förderlich versetzt. Aber sei es drum, gutes Beispiel. Und Andi stimme ich voll und ganz zu.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

justice005

Man sollte sich vor pauschalen Unterstellungen hüten. Ich bin sicher, dass jeder Einzelfall individuell geprüft wird. Und außerdem habe ich gelesen, dass es in diesem Zusammenhang durchaus auch gerichtliche Disziplinarverfahren gegen einzelne gegeben hat.

Und im Hinblick auf die Maßstäbe: wenn sich herausstellen sollte, dass Soldaten - vergleichbar mit Trennungsgeldbetrug - durch unwahre Angaben Geld in die eigene Tasche umgeleitet haben, dann würden die natürlich auch die Höchstmaßnahme kriegen.

Davon habe ich bisher aber noch nichts gelesen. Der Vorwurf kam noch nicht mal von der Opposition.

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