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Autor DavidK180
 - 03. Januar 2021, 11:50:18
Okay super vielen Dank.
Autor KlausP
 - 03. Januar 2021, 11:48:14
Sie führen den Dienstgrad mit Beginn Ihrer Eignungsübung, also vom ersten Tag an. Die Besonderheit bei einer EÜb ist, dass der höhere Dienstgrad nur vorläufig verliehen wird. Endgültig verliehen wird er zum Ende der EÜb, wenn Sie in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen werden. Sollten Sie jedoch die EÜb vorzeitig beenden, sind Sie wieder HptGefr d.R.
Autor DavidK180
 - 03. Januar 2021, 11:22:57
Guten Morgen zusammen.

Ich hätte da auch mal eine Frage. Ich bin Wiedereinsteller und als Hauptgefreiter ausgestiegen, steige jetzt als Obermaat wieder ein. Werde ich dann erst noch "befördert" oder darf ich direkt als Obermaat starten?

Gruß David Köhnen
Autor LoggiSU
 - 02. Januar 2021, 22:15:37
Eine Einstellung mit höherem Dienstgrad wäre in dem Fall dann als StUffz.
Es sei denn, es ist ein Meisterbrief vorhanden.
Dann ginge es, je nachdem wieviele Jahre du in der Meistertätigkeit nachweisen kannst, ggf. in einem Feldwebeldienstgrad.
Autor F_K
 - 02. Januar 2021, 17:10:45
Selbst bei Verwertbarkeit ist ja die Frage, ob der TE "Pio" werden möchte bzw. eine Stelle frei ist ..

Die Fahrerlaubnis ist natürlich weiterhin gültig.
Autor Ralf
 - 02. Januar 2021, 17:04:13
Erdiente Dienstgrade bleiben.
Wofür soll ein Führerschein Berücksichtigung finden?
Frage Schulbildung und Alter?

Ohne es nun nachprüfen zu wollen ergab die Suchfunktion folgendes:
Zitat von: pipo am 27. Juni 2011, 19:03:55
Da sich hier ein paar über den Beruf lustig gemacht haben...ich hab meinen WDB gefragt der das hier geantwortet hat: "der Ausbildungsberuf Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, ist in der Bundeswehr anerkannt. Deine Verwendung wäre: Pioniermaschineneinsatzfeldwebel bzw. Pioniermaschineneinsatzunteroffizier."
tja ja Garten- und Landschaftsbau ist nunmal nicht nur ein paar Blümchen zu pflanzen ;)
Autor miT
 - 02. Januar 2021, 16:59:38
Herzlichen Glückwunsch, Sie behalten ihren Dienstgrad dann bei Übernahme zum SAZ.
Die Laufbahn der Mannschaften (wollen Sie ja auch nicht) bleibt ihnen verwehrt, alles andere -> geht.
Autor KuddelDu
 - 02. Januar 2021, 16:55:28
Ja ich war mehrmals beordert und habe in dieser Zeit auch meinen Dienstgrad ganz normal erreicht(Uffz Lehrgang)
Autor miT
 - 02. Januar 2021, 16:51:45
Waren sie mal beordert oder sind als Uffz aus dem Dienst entlassen worden? Wir sind sie Uffz geworden.
Solange es ein, WIE AUCH IMMER, vorläufiger Dienstgrad ist...
Autor KuddelDu
 - 02. Januar 2021, 16:37:38
Hallo alle miteinander und frohes neues.

Ich habe mich im vergangenen Jahr als SAZ 12 in der Feldwebel Laufbahn beworben.

Aktuell bin ich noch zivilbeschäftigter (BwDLZ) und unbeorderter Reservist (Unteroffizier)

Da mein ursprünglich außerhalb der Bundeswehr erlernter Beruf (Landschaftsgärtner) bestimmt nicht verwertbar ist,
Wollte ich hier Mal fragen ob auch Dienstgrade die man als Resi erlangt hat berücksichtigt
werden.

Und ob auch absolvierte  Lehrgänge Berücksichtigung finden(zb absolvierter BCE Lehrgang).


Vielen Dank für eure Hilfe.


Kameradschaftliche Grüße :)