ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: F_K am 08. Februar 2021, 08:44:05
@ LwPersFw:
Nur so aus Interesse, auch wenn ich Ralf Argumentation nur teilweise nachvollziehen kann,
( ... )
Ich nehme an, gewissen Inhalte der Berufsschule sind tatsächlich ähnlich, das Berufsbild selber aber hat KAUM Überschneidungen - Insoweit sehe ich da kaum eine Möglichkeit für KdoStratAufkl zu einer Entscheidung im Sinne des TE zu kommen - ich gehe vielmehr davon aus, dass schon der PersFhr zu der Bewertung kommt, dass die Ausbildungen eben nicht vergleichbar sind.
ZitatWenn das erst den OffzMilFD zugeordnet ist, warum kauft die Bw dann Fachwirt als Fw und nicht als OffzMilFD ein?Weil die SLV den Seiteneinstieg grds. nicht vorsieht.
Zitat von: Ralf am 07. Februar 2021, 19:23:59
Die machen bspw. den Personalfachkaufmann, je nach Verwendung; den staatl. gepr. Fachwirt erst als OffzMilFD.
Zitatdass schon der PersFhr zu der Bewertung kommt, dass die Ausbildungen eben nicht vergleichbar sind.Dem PersFhr obliegt diese Bewertung nicht, das muss die FZSt machen. Ich schätze aber eher, dass aufgrund der Tatsache, dass der TE bereits auf der ZAW ist (und der Platz ja bezahlt wurde), hier bereits abwinkt.
Zitat von: Ralf am 08. Februar 2021, 06:42:26
Also, viel Erfolg und schriftlichen Antrag stellen!
Zitat von: 19Ramada88 am 07. Februar 2021, 20:23:211. ZAW Fachkraft LagerlogistikLetzte Hinweise meinerseits:
VersMaat Marine, dann StabsdienstMaat im Ausland (GeZi),
2. ZAW Büromanagement
in Zukunft EloKaFw Sprachen
Zitat von: DeltaEcho am 07. Februar 2021, 21:46:07
Deswegen schrieb ich § 29 SLV ist die einzige Möglichkeit für Sie noch OffzTrDst zu werden, für allen anderen Möglichkeiten sind Sie zu alt.
Der § 29 SLV hat keine Altersgrenze, dennoch ist dies die absolute Ausnahme im Rahmen einer Bestenauswahl. Es sind mehrere Auswahlverfahren zu bestehen (Vorauswahl am ACFüKr, Test ACFüKr Köln, MAL, Auswahl in einer Konferenz).
Darauf zu bauen, dass man ausgewählt wird am UmP ist absolut unrealistisch. Zudem geht dies erst ab dem DG Feldwebel.
§ 29 Abs. 1 SLVZitatUnteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben
Zitat von: F_K am 07. Februar 2021, 21:18:53
Die Geschichte ist ganz einfach:
- der TE hat SICH verpflichtet (inklusive ZAW)
- jetzt hat er einem Befehl (die Kommandierung zur ZAW)
(Und sachlich sind die ZAWs unterschiedlich, auch wenn manche Inhalte ähnlich sind ... )
ZitatUnteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben
Zitat von: 19Ramada88 am 07. Februar 2021, 21:05:12Zitat von: DeltaEcho am 07. Februar 2021, 20:40:17ZitatIch kenne Jugendoffiziere, die einen Bewerber begleitet haben, der mit 36 Jahren als OA+Studium bei der Bundeswehr angefangen haben.
Das halte ich aus mehrenen Gründen für ein Gerücht.
- Die Altersgrenze die gesetzlich verankert ist
- Jugendoffiziere haben nichts mit Nachwuchsgewinnung zu tun und die Jugendoffiziere die ich kenne, halten sich an diese klar vorgegebene Trennung
Sie sind zu alt für die Laufbahn OffzTrDst (ohne die Möglichkeit nach § 29 SLV).
Jeder hatte die Möglichkeit in diese Laufbahn zu gehen, aber ab einem gewissen Alter ist der Zug halt abgefahren und dabei ist die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen schon sehr hoch.
Fw => OffzMilFD
Fw => OffzTrDst (bis 30. Jahre oder § 29 SLV)
OffzMilFD => OffzTrDst (Einzelfälle)
Ich verstehe es so, dass es bei Einstellung mit der Altersgrenze ist und nur bei SanOA und MilMusikOA... zu den anderen. Bei §29 Steht nichts davon.
https://www.anwalt.de/gesetze/slv_2002/29
https://www.anwalt.de/gesetze/slv_2002/30
https://www.anwalt.de/gesetze/slv_2002/34
Mein Router ist defekt und braucht etwas, sorry.
Zitat von: DeltaEcho am 07. Februar 2021, 20:40:17ZitatIch kenne Jugendoffiziere, die einen Bewerber begleitet haben, der mit 36 Jahren als OA+Studium bei der Bundeswehr angefangen haben.
Das halte ich aus mehrenen Gründen für ein Gerücht.
- Die Altersgrenze die gesetzlich verankert ist
- Jugendoffiziere haben nichts mit Nachwuchsgewinnung zu tun und die Jugendoffiziere die ich kenne, halten sich an diese klar vorgegebene Trennung
Sie sind zu alt für die Laufbahn OffzTrDst (ohne die Möglichkeit nach § 29 SLV).
Jeder hatte die Möglichkeit in diese Laufbahn zu gehen, aber ab einem gewissen Alter ist der Zug halt abgefahren und dabei ist die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen schon sehr hoch.
Fw => OffzMilFD
Fw => OffzTrDst (bis 30. Jahre oder § 29 SLV)
OffzMilFD => OffzTrDst (Einzelfälle)
ZitatIch kenne Jugendoffiziere, die einen Bewerber begleitet haben, der mit 36 Jahren als OA+Studium bei der Bundeswehr angefangen haben.