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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 20. April 2021, 14:07:11
Zitat von: KlausP am 20. April 2021, 13:41:11
Zitat... Widersprechen kann man dieser Festsetzung nicht, nach Absolvieren der entsprechenden Ausbildungsabschnitte erfolgt das von Amts wegen ...

Nach meiner dunklen Erinnerung steht das auch so entweder in der Verpflichtungserklärung oder im ersten Festsetzungsbescheid.

Das steht gleich zu Anfang: Ich ... bin unwiderruflich damit einverstanden... "
Autor KlausP
 - 20. April 2021, 13:41:11
Zitat... Widersprechen kann man dieser Festsetzung nicht, nach Absolvieren der entsprechenden Ausbildungsabschnitte erfolgt das von Amts wegen ...

Nach meiner dunklen Erinnerung steht das auch so entweder in der Verpflichtungserklärung oder im ersten Festsetzungsbescheid.
Autor Ralf
 - 20. April 2021, 12:28:28
Widersprechen kann man dieser Festsetzung nicht, nach Absolvieren der entsprechenden Ausbildungsabschnitte erfolgt das von Amts wegen.

Wenn du bspw. noch keine Lehrgänge (das sind ja auch Kosten) durchlaufen hast, besteht durchaus die Möglichkeit, dass auf Antrag die PersFhrg deine Weiterverpflichtung wiedre zurücknimmt.
Autor F_K
 - 20. April 2021, 12:25:55
Wenn Du Deine Verpflichtung nicht mehr erfüllen möchtest, sprich mit Deinem DV / der Personalführung.
Autor frage123637
 - 20. April 2021, 12:22:31
Guten Tag,
ich habe eine Frage:

Folgender Fall:
- Eingetreten als Saz4 Mannschaftslaufbahn

- nach ca 1,5 Jahren Laufbahnwechsel in die Laufbahn der Uffz. m. P.

Nun habe ich die Frage, da man ja erst nach der ,,Ausbildung" auf die volle Verwendungsdauer festgesetzt wird, ob man dieser Festsetzung widersprechen kann und wenn ja, bleibt dann die Verwendungsdauer, auf die man als Saz4 festgesetzt wurde, bestehen oder wie würde das ablaufen?

Gruß