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Frage bzgl. Verwendungsdauer/Festsetzung

Begonnen von frage123637, 20. April 2021, 12:22:31

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frage123637

Guten Tag,
ich habe eine Frage:

Folgender Fall:
- Eingetreten als Saz4 Mannschaftslaufbahn

- nach ca 1,5 Jahren Laufbahnwechsel in die Laufbahn der Uffz. m. P.

Nun habe ich die Frage, da man ja erst nach der ,,Ausbildung" auf die volle Verwendungsdauer festgesetzt wird, ob man dieser Festsetzung widersprechen kann und wenn ja, bleibt dann die Verwendungsdauer, auf die man als Saz4 festgesetzt wurde, bestehen oder wie würde das ablaufen?

Gruß


F_K

Wenn Du Deine Verpflichtung nicht mehr erfüllen möchtest, sprich mit Deinem DV / der Personalführung.

Ralf

Widersprechen kann man dieser Festsetzung nicht, nach Absolvieren der entsprechenden Ausbildungsabschnitte erfolgt das von Amts wegen.

Wenn du bspw. noch keine Lehrgänge (das sind ja auch Kosten) durchlaufen hast, besteht durchaus die Möglichkeit, dass auf Antrag die PersFhrg deine Weiterverpflichtung wiedre zurücknimmt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat... Widersprechen kann man dieser Festsetzung nicht, nach Absolvieren der entsprechenden Ausbildungsabschnitte erfolgt das von Amts wegen ...

Nach meiner dunklen Erinnerung steht das auch so entweder in der Verpflichtungserklärung oder im ersten Festsetzungsbescheid.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: KlausP am 20. April 2021, 13:41:11
Zitat... Widersprechen kann man dieser Festsetzung nicht, nach Absolvieren der entsprechenden Ausbildungsabschnitte erfolgt das von Amts wegen ...

Nach meiner dunklen Erinnerung steht das auch so entweder in der Verpflichtungserklärung oder im ersten Festsetzungsbescheid.

Das steht gleich zu Anfang: Ich ... bin unwiderruflich damit einverstanden... "
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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