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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Jan96 am 26. Juli 2021, 10:36:12
Also gemäß Infomail Ende letzten Jahres sollten nur Werdegang Kampf (Alle), Werdegang Ustg (nur Art) und Werdegang MilNW (nur HAufkl) durch eine neue Bedarfsträgerforferung betroffen sein. Der Rest nicht. ChefdP bekommen EK als PersOM ,,nichtsteuernde Fachtätigkeit".
Zitat von: DeltaEcho am 25. Juli 2021, 11:07:43Zitat von: panzerjaeger am 23. Juli 2021, 16:24:51
Zu Beginn des Berichts eine Aussage von OTL Wiechert zum Thema:
https://www.youtube.com/watch?v=pup-14m-6bo
"Die den Ansoruch haben ZgFhr, KpChef, BS" zu werden. Hier redet ein LehrGrpKdr und niemand vom Kdo Heer BAPers etc. Ich sehe dies eher als seine Meinung.
Wäre der EKL so wichtig, wäre er Bestandteil des OL nach dem Studium, ist er aber nicht.
Die jungen Offiziere sollen diesen im 1. Jahr auf dem DP durchlaufen.
Jetzt fallen mir spontan viele dienstliche Gründe ein warum dies nicht passieren wird z.B. Einsatz, VJTF ...
Somit ist keine Vergleichbarkeit gegeben und es kann kein Kriterium sein.ZitatVolle Zustimmung.
Der EK hatte über den Lehrgang hinaus nie irgendeine Bedeutung im Sinne der Bestenauslese.
Zitat von: panzerjaeger am 23. Juli 2021, 16:24:51
Zu Beginn des Berichts eine Aussage von OTL Wiechert zum Thema:
https://www.youtube.com/watch?v=pup-14m-6bo
ZitatVolle Zustimmung.
Der EK hatte über den Lehrgang hinaus nie irgendeine Bedeutung im Sinne der Bestenauslese.
Zitat von: Ralf am 22. Juli 2021, 17:21:00
Ob man wirklich jeden dorthin schickt, also bspw. auch den HFO Tiger und den LfzTOffz? Dann müsste es auch ausreichend LgKap geben.
Nunja, beim Heer kann man sich ja vieles vorstellen.Zitatwie die Bundeswehr es umsetzt.Nein, ausschließlich das Heer, nicht die Bw, das ist eine reine UTB-Angelegenheit.
Zitatwie die Bundeswehr es umsetzt.Nein, ausschließlich das Heer, nicht die Bw, das ist eine reine UTB-Angelegenheit.
Zitat von: Ralf am 22. Juli 2021, 15:16:24Ersteres ist für 2022 noch nicht draußen, letztes ist gerade in der Überarbeitung, d.h. die alte Regelung wird wahrscheinlich 2022 nicht Bestand haben. Wobei ich mir vorstellen könnte, dass es höchstens in die GAIP kommt, weil e skeine Bw-gemeinsame Forderung ist. Das ist aber nur meine Interpretation.
GAIP und Bw-gem Katalog Bedarfsträgerforderungen: da steht drin, was gefordert ist.