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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi8111 am 19. August 2021, 13:21:57
Meldepflicht bei Wehrdienst
Diese Meldung haben selbst zu erstatten
[...]
e ) Wehrdienst Leistende, deren Versicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des Wehrdienstes endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitglied- schaft und dem Beginn des Wehrdienstes ein Samstag, Sonntag oder gesetz- licher Feiertag liegt.
Dieser Vordruck ist vom Wehrdienst Leistenden, wenn er nicht selbst die Meldung zu erstatten hat, dem Arbeitgeber oder, wenn er selbst arbeitslos ist, der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter unverzüglich auszuhändigen.
ZitatUnverzüglich bedeutet nach Kenntniserlangung des Dienstantrittes. Das wäre jetzt. Also ist der Arbeitgeber unverzüglich verpflichtet, das Formular an die gKV abzusenden. Die Angaben auf dem Formblatt kann man allein mit der Information über den Beginn und das Ende der EÜ ausfüllen.