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Autor LwPersFw
 - 01. Oktober 2021, 14:11:14
Deshalb ja meine Empfehlung:

ZitatSchauen Sie einmal in das vom BMVg FüSK moderierte Forum zur SAZV im WikiBw im IntranetBw.
Dort wurde u.a. auch die Thematik Ruhezeiten vs. Sollarbeitszeit i.V.m. Mehrarbeit ausführlich erläutert.

Zusätzlich gibt es eine Seite zur SAZV ... wo durch das BMVg FüSK diverse PDF-Datei mit Berechnungsbeispielen zur Verfügung gestellt wurden.

Getrennt zw. Dienststellen mit und ohne Gleitzeit.
Autor Al Terego
 - 01. Oktober 2021, 08:50:47
Zitat von: Ricobsdl80 am 01. Oktober 2021, 07:16:17
Richtig. Aber die Stunden außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und nicht der Rahmenarbeitszeit sind Mehrarbeit. Selbst wenn der MKF länger arbeiten wollen würde, dürfte er nicht aufgrund der Vorschrift A-1050/11 Betrieb von Dienstfahrzeugen in dem ausdrücklich auch nochmal auf die 11 Std Ruhezeit hingewiesen wird. Das ist ja unser Problem. Bei ganz normalen Sonderdiensten oder ähnlichem kann man nach §6 SAZV befehlen.

Ganz so einfach ist es in dem Fall leider nicht. Die Regeln zum führen von Fahrzeugen sind natürlich unstrittig, da brauch wir nicht darüber zu diskutieren.
Im Fall von Gleitzeitdienststellen spielt neben der täglichen Arbeitszeit aber auch die Rahmendienstzeit bzw. die Kernarbeitszeit eine Rolle bei der Anordnung von Mehrarbeit. Hat was mit dem selbstbestimmten Arbeiten zu tun.
Sollte normalerweise in der GO der Dienststelle geregelt sein.
Autor LwPersFw
 - 01. Oktober 2021, 08:38:58
Schauen Sie einmal in das vom BMVg FüSK moderierte Forum zur SAZV im WikiBw im IntranetBw.
Dort wurde u.a. auch die Thematik Ruhezeiten vs. Sollarbeitszeit i.V.m. Mehrarbeit ausführlich erläutert.

Zusätzlich gibt es eine Seite zur SAZV ... wo durch das BMVg FüSK diverse PDF-Datei mit Berechnungsbeispielen zur Verfügung gestellt wurden.

Getrennt zw. Dienststellen mit und ohne Gleitzeit.

Autor Ricobsdl80
 - 01. Oktober 2021, 07:16:17
Zitat von: Al Terego am 30. September 2021, 15:24:43
Deswegen sag ich ja, wenn er praktisch regelmäßig außerhalb der Rahmenarbeitszeiten eingesetzt wird ist zu überlegen ihn aus der Gleitzeit herauszunehmen und Dienst nach Dienstplan machen zu lassen.

Bei uns ist es regelmäßig unregelmäßg. Wenn solche Fahrten anliegen wird das auf dem Dienstplan gemeldet. 

Kommt es nur ab und zu vor, kann er sicher in der Gleitzeit bleiben. Die Stunden außerhalb der Rahmenarbeitszeit sind dann aber tatsächlich Mehrarbeitsstunden, die auf einem anderen Konto als die Gleitzeitstunden zu führen sind.

Richtig. Aber die Stunden außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und nicht der Rahmenarbeitszeit sind Mehrarbeit. Selbst wenn der MKF länger arbeiten wollen würde, dürfte er nicht aufgrund der Vorschrift A-1050/11 Betrieb von Dienstfahrzeugen in dem ausdrücklich auch nochmal auf die 11 Std Ruhezeit hingewiesen wird. Das ist ja unser Problem. Bei ganz normalen Sonderdiensten oder ähnlichem kann man nach §6 SAZV befehlen.
Autor Al Terego
 - 30. September 2021, 15:24:43
Deswegen sag ich ja, wenn er praktisch regelmäßig außerhalb der Rahmenarbeitszeiten eingesetzt wird ist zu überlegen ihn aus der Gleitzeit herauszunehmen und Dienst nach Dienstplan machen zu lassen.

Kommt es nur ab und zu vor, kann er sicher in der Gleitzeit bleiben. Die Stunden außerhalb der Rahmenarbeitszeit sind dann aber tatsächlich Mehrarbeitsstunden, die auf einem anderen Konto als die Gleitzeitstunden zu führen sind.
Autor F_K
 - 30. September 2021, 15:14:05
Bei einem MKF, der Fahraufträge nach BEDARFSlage zu absolvieren hat, ist es so eine Sache mit "selbstbestimmtem Arbeiten".

Im übrigen gibt es für MKF gesetzliche und sonstige Vorgaben bezüglich zulässiger Arbeits- und Fahrt- (!) Zeiten, insoweit muss sich der Beginn des Dienstes am Fahrauftrag ausrichten und es kann eben nicht "geglitten" werden.

(Ein Wachsoldat kann einen 24 Stunden Dienst mit Ruhezeiten machen - ein MKF nicht, und dann sind noch Lenkpausen einzuhalten ... )
Autor Al Terego
 - 30. September 2021, 15:09:00
Also aus dem von Dir dargelegten Beispiel 2 lässt sich ja grundsätzlich ableiten, dass keine Mehr- sondern Minderarbeit vorliegt, die später auszugleichen ist (bzw. bereits mit bereits geleisteter Mehrarbeit ausgeglichen wird).
Ganz so einfach ist es bei Gleitzeitdienststellen wiederum zwar nicht (Stichwort: Selbstbestimmtes Arbeiten), aber ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Sollte es regelmäßig vorkommen, dass Du nicht "gleiten" kannst, wäre zu überlegen, Dich aus der Gleitzeit herauszunehmen und nach Dienstplan Dienst leisten zu lassen. Aber auch dann ist für die Mehrarbeit nicht entscheidend, was am Tag lief sondern wie die Wochenbilanz aussieht.
Autor F_K
 - 30. September 2021, 13:03:35
Lohn bekommen Arbeiter - Soldaten bekommen Bezüge.

... und wer treu dient, macht dies eben dann, wenn der BEDARF da ist.
Autor 200/3 ohne LoginDaten
 - 30. September 2021, 12:21:17
"Lohnen" muss sich da überhaupt nichts.
Der Soldat hat doch in dem Beispiel Dienstag und Mittwoch tagsüber "frei" gehabt...also wo ist das Problem?
Autor Ricobsdl80
 - 30. September 2021, 12:10:15
Zitat von: F_K am 30. September 2021, 10:51:27
Bei einem solchen Fahrauftrag wird der Dienstbeginn und das Dienstende UNABHÄNGIG von der regelmäßigen Arbeitszeitregelung der Dienststelle angepasst werden.



Man muss also den konkreten Befehl und die konkrete Arbeitszeit des Fahrers in der Woche / den Wochen kennen, dann kann man Dinge besprechen.

Nehmen wir "Bsp. 2" Mo Dienst von 07:00 - 16:15, Dienstag 19:00 bis Mittwoch 07:00, Do 07:00 -16:15, Fr. 07:00-13:00.
Geleistete Arbeitszeit diese Woche 34 h 45 min
Regelmäßige Wöchentliche Arbeitszeit 41 h
Zeitschuld 6 h 15 min

Ich sehe das als ungerechte Behandlung anderer Kameraden gegenüber an. Nicht falsch verstehen...es geht nicht um die Aufträge an sich. Wir dienen alle gerne, aber es muss sich doch auch lohnen oder hab ich da ein falsches Verständnis?
Autor F_K
 - 30. September 2021, 10:51:27
Bei einem solchen Fahrauftrag wird der Dienstbeginn und das Dienstende UNABHÄNGIG von der regelmäßigen Arbeitszeitregelung der Dienststelle angepasst werden.

Man muss also den konkreten Befehl und die konkrete Arbeitszeit des Fahrers in der Woche / den Wochen kennen, dann kann man Dinge besprechen.
Autor Ricobsdl80
 - 30. September 2021, 10:42:37
OK, was ist dann Mehrarbeit?  Unsere Dienstzeiten sind Mo-Do von 7:00- 16:00 Uhr und  Fr  7:00 - 13:00 Uhr. Alles was darüber hinaus geht muss doch angeordnet werden als Mehrarbeit oder nicht? 

Ich vergaß zu erwähnen, das in unserer Dienststelle gleitende Arbeitszeit geregelt ist. Frühestens Einloggen 05:45  Kernarbeitszeit Mo - Do 08:45-15:00 Fr 08:45 - 11:00 spätestens Ausloggen Mo - Do 17:45 Fr 15:00 Uhr.
Autor Rekrut84
 - 30. September 2021, 10:26:25
,, Mehrarbeit in diesem Sinne ist die dokumentierte, auf konkrete zeitlich abgegrenzte
Mehrarbeitstatbestände bezogene, ausdrücklich angeordnete oder nachträglich genehmigte über die
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit."

Darin liegt die Lösung der Frage.
Alles was über die 41 Stunden pro Woche hinausgeht ist Mehrarbeit.

Bei gleitender Arbeitszeit, also Gleitzeit, ist es die Zeit die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgeht. Hinzukommt Dienst am Wochenende.

In der Summe läuft es dann auch wieder auf wöchentliche Arbeitszeit hinaus.
Autor F_K
 - 30. September 2021, 09:44:48
Ja - Du liegst falsch
Autor Ricobsdl80
 - 30. September 2021, 09:43:36
Unsere regelmäßige tägliche Arbeitszeit ist wie folgt festgelegt: Mo-Do von 07:00 - 16:15 Uhr und Fr. 07:00-13:00 Uhr  = 41 Std pro Woche

A-1420/34
215. Mehrarbeit in diesem Sinne ist die dokumentierte, auf konkrete zeitlich abgegrenzte
Mehrarbeitstatbestände bezogene, ausdrücklich angeordnete oder nachträglich genehmigte über die
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit.
Bei gleitender Arbeitszeit ist Mehrarbeit die dokumentierte, auf konkrete zeitlich abgegrenzte
Mehrarbeitstatbestände bezogene, ausdrücklich angeordnete oder nachträglich genehmigte, über die
regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit sowie die Arbeitszeit an allgemein
arbeitsfreien Tagen (Wochenenden und Feiertage).

Ich verstehe es so, dass alles was über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinaus angeordnet wird, Mehrarbeit ist. Oder liege ich da schon falsch?