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Zitat von: F_K am 10. März 2022, 09:49:23
Eben - was für viele ja immer schon offensichtlich war / ist - es gibt verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD - ist nun gerichtlich bestätigt.
... da muss man sich ja nur Reden der AfD im BT anhören.
Zitat von: BulleMölders am 10. März 2022, 10:26:37
Allerdings ist das Urteil noch nicht Rechtskräftig.
ZitatFür die Anwendung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) im Geschäftsbereich des BMVg bedeutet eine Einstufung der AfD als ,,Verdachtsfall" nicht, dass bereits die einfache Mitgliedschaft in der AfD an sich eine sicherheitserhebliche Erkenntnis bedeuten würde, die zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos führen könnte.
Die Mitgliedschaft in der AfD begründet für sich genommen keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) im Sinne des Grundgesetzes (GG) oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SÜG).
Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2021, 13:56:25ZitatZitatDas Parteibuch allein spielt dabei solange keine Rolle, wie die Partei nicht verboten ist.
NEIN! NEIN! NEIN! NEIN! NEIN!
Bitte hört mit diesen pauschalen Aussagen auf. Das ist wirklich extrem irreführend und ich kann nur ganz massiv davor warnen. Es gibt keinerlei Automatismen und keinerlei wechselseitigen Voraussetzungen und Abhängigkeiten.
Die Subsumtion von Dienstpflichtverstößen nach dem Soldaten- oder dem Beamtengesetz richtet sich nach völlig anderen Kriterien als ein Parteiverbot! Das kann man doch nicht 1:1 übertragen!
ZitatZitatDas Parteibuch allein spielt dabei solange keine Rolle, wie die Partei nicht verboten ist.
Zitat von: kopper am 21. Oktober 2021, 02:15:12
Damit ich das verstehe - in Thüringen AFD Mitglieder und Staatsdiener bekommen Probleme? Höcke-Flügel-AFD.
In Sachsen und Sachsen-Anhalt noch nicht?
Die NPD u.a. verfassungsfeindlichen Parteien sind ja laut Bundesverfassungsgericht nicht so wichtig, da unter 5% usw. Aber bei den nachfolgenden Prozentzahlen ist das eine andere Hausnummer!
Bundesweit ja auch über 10%!ZitatIn Thüringen stufte der Landesverfassungsschutz im Mai die AfD als "erwiesen extremistisch" ein. In Sachsen-Anhalt und Sachsen gilt sie den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als ein Verdachtsfall für solche Bestrebungen.
Das beste Ergebnis holte die Partei in Sachsen – laut dem Landeswahlleiter nach Auszählung aller Stimmen mit 24,6 Prozent, vor der SPD mit 19,3 Prozent und der CDU mit 17,2 Prozent.
Auch in Thüringen wurde die AfD nach Auszählungen aller Stimmen erstmals stärkste Kraft: Sie kam auf 24 Prozent der Stimmen, vor der SPD mit 23,4 Prozent und der CDU mit 16,9 Prozent.
In Sachsen-Anhalt ist die AfD dem vorläufigem Ergebnis zufolge mit 19,0 Prozent der Stimmen drittstärkste Kraft geworden.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wahlen/bundestagswahl/afd-osten-wahlergebnisse-100.html
ZitatIn Thüringen stufte der Landesverfassungsschutz im Mai die AfD als "erwiesen extremistisch" ein. In Sachsen-Anhalt und Sachsen gilt sie den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als ein Verdachtsfall für solche Bestrebungen.
Das beste Ergebnis holte die Partei in Sachsen – laut dem Landeswahlleiter nach Auszählung aller Stimmen mit 24,6 Prozent, vor der SPD mit 19,3 Prozent und der CDU mit 17,2 Prozent.
Auch in Thüringen wurde die AfD nach Auszählungen aller Stimmen erstmals stärkste Kraft: Sie kam auf 24 Prozent der Stimmen, vor der SPD mit 23,4 Prozent und der CDU mit 16,9 Prozent.
In Sachsen-Anhalt ist die AfD dem vorläufigem Ergebnis zufolge mit 19,0 Prozent der Stimmen drittstärkste Kraft geworden.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wahlen/bundestagswahl/afd-osten-wahlergebnisse-100.html
ZitatiVm
Die Mitgliedschaft in einer Partei oder die Zughörigkeit in einer ihrer Gruppierun-
gen / Organisationen führt für sich betrachtet nicht zu beamtenrechtlichen Konse-
quenzen. Vielmehr müssen zu der Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit Handlungen
bzw. Aktivitäten hinzukommen, die den Verdacht rechtfertigen, dass die jeweilige
Beamtin oder der Beamte ein Dienstvergehen begangen haben.
ZitatQuellle:
Die Zugehörigkeit einer Beamtin oder eines Beamten zu einer Partei oder Organi-
sation, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt wurde, die aber von den
Verfassungsschutzbehörden als Prüffall oder Verdachtsfall behandelt werden, ist
beamtenrechtlichen ohne Relevanz.
Zitat von: justice005 am 20. Oktober 2021, 09:25:02ZitatDie Väter und Mütter des Grundgesetzes waren da der gesunden Auffassung, eine Demokratie verträgt auch radikale, extremistische oder abwegige politische Ansichten, solange nicht der Kernbestand unserer Demokratie gefährdet wird.
Ja, das gilt für Parteien und für Privatpersonen. Das heißt aber noch lange nicht, dass auch Staatsdiener radikale, extremistische oder abwegige politische Ansichten haben dürfen.
Was ist denn an dem Prinzip so schwer zu verstehen, dass Staatsdiener (also Leute, die unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung dienen) dem Staat und seinen Grundprinzipien gegenüber loyal sein müssen?
ZitatDie Väter und Mütter des Grundgesetzes waren da der gesunden Auffassung, eine Demokratie verträgt auch radikale, extremistische oder abwegige politische Ansichten, solange nicht der Kernbestand unserer Demokratie gefährdet wird.