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Autor Tzondraa
 - 11. Januar 2022, 11:52:30
Vielen Dank euch beiden für die Antworten! Ich werde also im Sommer berichten.
Autor LwPersFw
 - 11. Januar 2022, 10:29:57
Um Ralf zu ergänzen...

Wie Ralf ja ausführte... auf Grund dieser neuen Einstellungsmöglichkeit seit 01.01.2022 liegen keine Erfahrungswerte zur Anwendung des BBesG in diesen Fällen vor.

Es ist aber davon auszugehen, dass Folgendes zur Anwendung kommen kann:

Bei einer Einstellung in den Dienstgrad Oberfähnrich oder Oberfähnrich zur See nach § 23 Abs. 4 SLV können über § 28 Abs. 1 BBesG hinaus (siehe folgenden Absatz)
bis zu drei Jahre der Zeit für den Erwerb eines Bachelor-oder gleichwertigen Hochschulabschlusses nach § 28 Abs. 3 S. 1 BBesG anerkannt werden.

Bei einer Einstellung nach § 23 Abs. 1 SLV sind Zeiten, die die Voraussetzungen nach § 28 Abs. 1 BBesG erfüllen, anzuerkennen.


Dabei ist zu beachten,

+ Zeiten nach § 28 Abs. 1 BBesG müssen anerkannt werden;
+ Zeiten nach  § 28 Abs. 3 S. 1 BBesG können anerkannt werden.


Wie gesagt ... es liegen keine Erfahrungen zur Anwendung durch das BAPersBw vor ...
Wer also später einmal hier seine Erfahrungen berichten kann ... nur zu ...




Autor Ralf
 - 10. Januar 2022, 18:04:11
Erfahrungen können hier nicht vorliegen, weil das ja erst seit dem 01.01. möglich ist.
Autor Tzondraa
 - 10. Januar 2022, 17:59:50
Guten Abend zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Erfahrungsstufe als Seiteneinsteigerin mit dem Dienstgrad Oberfähnrich.
Zu mir: Ich habe zivil ein Masterstudium in den Ingenieurwissenschaften absolviert und mich nach dem Gespräch mit dem Einplaner in Köln gegen eine Einstellung als Hauptmann und für einen Einstieg als Oberfähnrich in der Fernmeldetruppe entschieden.

Bei der Einstellung als Hauptmann wäre mir meine Studienzeit als Erfahrungsstufen anerkannt worden, ich habe aber leider verpennt zu fragen, ob das beim Einstieg als Oberfähnrich genauso ist. Hat hier jemand bereits Erfahrungen dazu?

Vielen Dank schonmal!
Tzondraa