Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor thelastofus
 - 17. März 2022, 19:29:18
Zitatusdrückliche Schweigepflichtsentbindung ggü. dem zuständigen Institut der Bw durch den ehemaligen Soldaten/der ehemaligen Soldatin unmöglich. Da ich mehr oder minder häufig von dort Unterlagen anfordern muss, musste ch mich schon intensiv mit der Thematik befassen.

Naja die muss man ja nicht unterschreiben, aber die Versicherung muss einen ja auch nicht versichern..
Autor F_K
 - 17. März 2022, 18:04:15
Jaaaaaàaaaaaaaa.
Autor Gastrfrager
 - 17. März 2022, 17:17:13
Zitat von: christoph1972 am 17. März 2022, 14:48:12
Zitat von: thelasofus am 17. März 2022, 12:43:47
Vermutlich ein ähnlich gelagerter Fall wie bei einem Freund von mir der sich "ausmustern" hat lassen, da wurde es dann teuer bei der Versicherung. Anscheinend haben die Versciherungen dann doch igendwie Zugriff auf die Daten.

Nein, an die archivierten Gesundheitsunterlagen zu kommen ist ohne ausdrückliche Schweigepflichtsentbindung ggü. dem zuständigen Institut der Bw durch den ehemaligen Soldaten/der ehemaligen Soldatin unmöglich. Da ich mehr oder minder häufig von dort Unterlagen anfordern muss, musste ch mich schon intensiv mit der Thematik befassen.

Die Unterlagen werden bis zur theoretischen Vollendung des 99. Lebensjahres des Soldaten/der Soldatin dort archiviert.

Verhält es sich denn bei Ungedienten bzw. "Ausgemusterten" genauso, dass die Daten solange, also theoretisch bis zum 99.LJ, gespeichert und bei vorliegender Schweigepflichtsentbindung herausgegeben werden?
Autor christoph1972
 - 17. März 2022, 14:48:12
Zitat von: thelasofus am 17. März 2022, 12:43:47
Vermutlich ein ähnlich gelagerter Fall wie bei einem Freund von mir der sich "ausmustern" hat lassen, da wurde es dann teuer bei der Versicherung. Anscheinend haben die Versciherungen dann doch igendwie Zugriff auf die Daten.

Nein, an die archivierten Gesundheitsunterlagen zu kommen ist ohne ausdrückliche Schweigepflichtsentbindung ggü. dem zuständigen Institut der Bw durch den ehemaligen Soldaten/der ehemaligen Soldatin unmöglich. Da ich mehr oder minder häufig von dort Unterlagen anfordern muss, musste ch mich schon intensiv mit der Thematik befassen.

Die Unterlagen werden bis zur theoretischen Vollendung des 99. Lebensjahres des Soldaten/der Soldatin dort archiviert.
Autor thelasofus
 - 17. März 2022, 12:43:47
Vermutlich ein ähnlich gelagerter Fall wie bei einem Freund von mir der sich "ausmustern" hat lassen, da wurde es dann teuer bei der Versicherung. Anscheinend haben die Versciherungen dann doch igendwie Zugriff auf die Daten.
Autor Gastfrager
 - 17. März 2022, 10:28:13
Zitat von: F_K am 17. März 2022, 09:59:03
@ Gastfrager:

Ja, gibt es - hatten wir doch hier ausführlich diskutiert.

Ich hatte es so verstanden, dass die Unterlagen nach dem 45 LJ nicht mehr verfügbar wären. Dann habe ich es wohl falsch vrstanden, ich bitte um Entschuldigung.
Autor F_K
 - 17. März 2022, 09:59:03
@ Gastfrager:

Ja, gibt es - hatten wir doch hier ausführlich diskutiert.
Autor Gastfrager
 - 17. März 2022, 09:37:30
Zitat von: BulleMölders am 17. März 2022, 09:06:14
Und deshalb wollen Sie jetzt Zeit, Geld und Ressourcen verschwenden damit Ihnen jemand einen Bescheid heraussucht, kopiert und zusendet, den Sie vielleicht nie in Ihrem leben brauchen werden. Bei uns muss man für solcher Anfragen mittlerweile Bezahlen. Da gibt es dann einen Gebührenbescheid, je nach aufwand. Leider scheint so etwas in der Bundeswehrverwaltung noch nicht der Fall zu sein.

Es reicht doch die Möglichkeit der Anforderung wenn es benötigt wird. Außerdem steht in dem Musterungsbescheid nicht wirklich was erhellendes für den Versicherer. Denn im  Grunde steht da nur drin, ob sie Wehrdienstfähig sind oder nicht und mit welchen Tauglichkeitsgrad Sie gemustert wurden.
Wie dieser Tauglichkeitsgrad zustande gekommen ist, steht dort nicht.

Gibt es denn über das 45. LJ hinaus die Möglichkeit, den Bescheid bzw. die Unterlagen anzufordern? Wenn ja, benötige ich jetzt natürlich keine Kopie, dann reicht es ja, wenn ggf. in X Jahren die Möglichkeit besteht.
Autor BulleMölders
 - 17. März 2022, 09:06:14
Und deshalb wollen Sie jetzt Zeit, Geld und Ressourcen verschwenden damit Ihnen jemand einen Bescheid heraussucht, kopiert und zusendet, den Sie vielleicht nie in Ihrem leben brauchen werden. Bei uns muss man für solcher Anfragen mittlerweile Bezahlen. Da gibt es dann einen Gebührenbescheid, je nach aufwand. Leider scheint so etwas in der Bundeswehrverwaltung noch nicht der Fall zu sein.

Es reicht doch die Möglichkeit der Anforderung wenn es benötigt wird. Außerdem steht in dem Musterungsbescheid nicht wirklich was erhellendes für den Versicherer. Denn im  Grunde steht da nur drin, ob sie Wehrdienstfähig sind oder nicht und mit welchen Tauglichkeitsgrad Sie gemustert wurden.
Wie dieser Tauglichkeitsgrad zustande gekommen ist, steht dort nicht.
Autor Gastfrager
 - 17. März 2022, 01:54:07
Zitat von: Andi8111 am 16. März 2022, 21:44:52
Zitat von: Gastfrager am 16. März 2022, 17:33:27
Zitat von: Ralf am 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.

Wofür wüsste ich jetzt auch nicht...Es wäre halt blöd, wenn ich z. B. mit 55 Berufsunfähigkeit würde, meine Versicherung den Bescheid haben wollen würde und dann die Daten nach Vollendung meines 45. LJ dann gelöscht/nicht mehr verfügbar wären. Hoffe zwar, dass das nicht passiert, aber man weiß ja nie, was das Leben so bereit hält.

Was hat eine Berufsunfähigkeit mit dem Ergebnis der Musterung zu tun?

Ich habe schon häufiger mal gelesen/gehört, dass das Ergebnis im Schadensfall von den Versicherungen angefordert worden ist bzw. sein soll. Ich habe damals wahrheitsgemäß bei Abschluss angegeben, dass ich T5 gemustert wurde (war eine Frage von denen). Aber Stress gibt's ja meist erst  wenn man etwas von der Versicherung will, solange man einfach brav seine Beiträge zahlt, ist alles i. O. Daher meine Frage. Wäre das Ergebnis selbst,  also allein die Untauglichkeit, denn auch über das 45. LJ hinaus beim KarC oder einer anderen Stelle  gespeichert? Bin halt Verwaltungsmensch und habe eigentlich meine Unterlagen 100% vollständig, daher meine Nachfrage.
Autor Andi8111
 - 16. März 2022, 21:44:52
Zitat von: Gastfrager am 16. März 2022, 17:33:27
Zitat von: Ralf am 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.

Wofür wüsste ich jetzt auch nicht...Es wäre halt blöd, wenn ich z. B. mit 55 Berufsunfähigkeit würde, meine Versicherung den Bescheid haben wollen würde und dann die Daten nach Vollendung meines 45. LJ dann gelöscht/nicht mehr verfügbar wären. Hoffe zwar, dass das nicht passiert, aber man weiß ja nie, was das Leben so bereit hält.

Was hat eine Berufsunfähigkeit mit dem Ergebnis der Musterung zu tun?
Autor LwPersFw
 - 16. März 2022, 19:50:16
Aktuell gilt für Reservisten:

1   (wehr-)dienstfähig und voll verwendungsfähig

2   (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen

6   (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin

4   vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig

5   nicht (wehr-)dienstfähig

X  (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin in Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung



Dabei bedeutet

1
Es wurden keine GZrn oder ausschließlich GZrn  der  Gradationen II und/oder  III vergeben und keine dieser  GZrn  begründet  einen Verwendungsausschluss.

2
Es  wurden ausschließlich GZrn der Gradationen II  und/oder III  vergeben und wenigstens eine dieser GZrn  begründet  einen Verwendungsausschluss.

3
Neben einer  beliebigen Anzahl von GZrn  der  Gradationen II  und  III  wurde wenigstens  eine GZr  der  Gradation  IV, jedoch keine GZr  der Gradation V  oder  VI  vergeben.

4
Neben einer  beliebigen Anzahl von GZrn  der  Gradationen II,  III und  IV  wurde wenigstens eine GZr  der Gradation V, jedoch keine  GZr  der Gradation VI  vergeben.

5
Neben einer  beliebigen Anzahl von anderen GZrn wurde wenigstens  eine  GZr  der Gradation VI  vergeben.

6
Neben einer  beliebigen Anzahl von GZrn  der  Gradationen II  und  III  wurde wenigstens  eine GZr  der  Gradation  IV, jedoch keine GZr  der Gradation V  oder  VI  vergeben  (NUR für Reservistinnen und Reservisten).

X
Neben einer  beliebigen Anzahl von anderen GZrn wurde eine oder  mehrere GZr  der Gradation VI  ausschließlich aufgrund einer  besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung vergeben, jedoch keine GZr  der Gradation V  und keine der  Gradation VI  aufgrund  einer  nicht  besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung
(NUR für Reservistinnen und Reservisten).

A1-831/0-4000


Zum Thema Dienstleistungsüberwachung...

Siehe § 77 SG Dienstleistungsüberwachung...

... mit den entsprechenden Verweisungen...

... i.V.m. § 98 SG


Autor Gastfrager
 - 16. März 2022, 17:33:27
Zitat von: Ralf am 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.

Wofür wüsste ich jetzt auch nicht...Es wäre halt blöd, wenn ich z. B. mit 55 Berufsunfähigkeit würde, meine Versicherung den Bescheid haben wollen würde und dann die Daten nach Vollendung meines 45. LJ dann gelöscht/nicht mehr verfügbar wären. Hoffe zwar, dass das nicht passiert, aber man weiß ja nie, was das Leben so bereit hält.
Autor Ralf
 - 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.
Autor Gastfrager
 - 16. März 2022, 17:18:25
Macht es in meinem Fall (2008 oder 2009 T5 gemustert, 35 Jahre alt) Sinn, den (Aus-)Musterungsbescheid nochmal anzufordern? Ist vermutlich bei meinem Umzug verlorengegangen.