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Löschung der aufgenommenen Daten bei der Musterung

Begonnen von rohni, 07. August 2014, 15:13:15

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schlammtreiber

Jetzt hab ich noch eine (zweiteilige) Frage, interessehalber. Während meiner aktiven Zeit (damaaals! = 1995-99) hat mir mal jemand erzählt, dass T5 quasi nur "derzeit untauglich" seien, während es für dauerhaft unwiederbringlich Untaugliche den Grad "T6" gäbe - das beträfe z.B. Personen die im Rollstuhl sitzen oder ein Bein/Arm verloren haben etc etc, die würden komplett aus der Wehrüberwachung gestrichen und nie wieder belästigt, während ein T5 jederzeit wieder gemustert werden könne (die Frage kam auf, weil mir die Lücke zwischen T5 und dem damals existierenden T7 seltsam vorkam). Ich hab das nie hinterfragt, weil es mir logisch vorkam, allerdings finde ich bei einer Googlesuche den Tauglichkeitsgrad T6 nur als "tauglich als Reservist" und Ersatz für den (1995 noch existierenden) T3. Daher meine Fragen:

Gab es im fraglichen Zeitraum mal einen Grad T6 für solche "lebenslange Untauglichkeit" (bzw vielleicht eine andere T-Nummer), oder falls nicht, wie wird denn wirklich mit solchen Fällen verfahren? Fallen die auch unter T5?
Semper Communis
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F_K

Afaik kann man T5 zeitlich befristen - "Nachuntersuchung in XY Monaten" - ansonsten ist es zeitlich nicht begrenzt.

BulleMölders

Ich habe gerade mal in meinen Unterlagen geschaut. In dem Vordruck "Ärztliches Untersuchungsergebnis/Verwendungsausweis" Ssind nur Felder Für T1 bis T5 zum Ankreuzen vorgesehen. Sowohl in der Auflage von 1985 als auch in der Auflage aus 1990. Da hat man dann 1996 handschriftlich ein Kästchen und die 7 hinzugefügt. Welches bei mir neben Wehrdienstfähig angereizt wurde.
Test

KlausP

T4 war ,,vorübergehend nicht wehrdienstfähig bis in ... Monaten", T5 war nicht wehrdienstfähig. Auf dem damals von Perfis (oder Wewis ?) zentral angedruckten 90/5ern für die Einstellungsuntersuchung in den AGA-Einheiten waren auch nur die Tauglichkeitsgrade T1 bis T5 und für kurze Zeit dann T7 angedruckt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gastfrager

Macht es in meinem Fall (2008 oder 2009 T5 gemustert, 35 Jahre alt) Sinn, den (Aus-)Musterungsbescheid nochmal anzufordern? Ist vermutlich bei meinem Umzug verlorengegangen.

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

Gastfrager

Zitat von: Ralf am 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.

Wofür wüsste ich jetzt auch nicht...Es wäre halt blöd, wenn ich z. B. mit 55 Berufsunfähigkeit würde, meine Versicherung den Bescheid haben wollen würde und dann die Daten nach Vollendung meines 45. LJ dann gelöscht/nicht mehr verfügbar wären. Hoffe zwar, dass das nicht passiert, aber man weiß ja nie, was das Leben so bereit hält.

LwPersFw

Aktuell gilt für Reservisten:

1   (wehr-)dienstfähig und voll verwendungsfähig

2   (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen

6   (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin

4   vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig

5   nicht (wehr-)dienstfähig

X  (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin in Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung



Dabei bedeutet

1
Es wurden keine GZrn oder ausschließlich GZrn  der  Gradationen II und/oder  III vergeben und keine dieser  GZrn  begründet  einen Verwendungsausschluss.

2
Es  wurden ausschließlich GZrn der Gradationen II  und/oder III  vergeben und wenigstens eine dieser GZrn  begründet  einen Verwendungsausschluss.

3
Neben einer  beliebigen Anzahl von GZrn  der  Gradationen II  und  III  wurde wenigstens  eine GZr  der  Gradation  IV, jedoch keine GZr  der Gradation V  oder  VI  vergeben.

4
Neben einer  beliebigen Anzahl von GZrn  der  Gradationen II,  III und  IV  wurde wenigstens eine GZr  der Gradation V, jedoch keine  GZr  der Gradation VI  vergeben.

5
Neben einer  beliebigen Anzahl von anderen GZrn wurde wenigstens  eine  GZr  der Gradation VI  vergeben.

6
Neben einer  beliebigen Anzahl von GZrn  der  Gradationen II  und  III  wurde wenigstens  eine GZr  der  Gradation  IV, jedoch keine GZr  der Gradation V  oder  VI  vergeben  (NUR für Reservistinnen und Reservisten).

X
Neben einer  beliebigen Anzahl von anderen GZrn wurde eine oder  mehrere GZr  der Gradation VI  ausschließlich aufgrund einer  besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung vergeben, jedoch keine GZr  der Gradation V  und keine der  Gradation VI  aufgrund  einer  nicht  besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung
(NUR für Reservistinnen und Reservisten).

A1-831/0-4000


Zum Thema Dienstleistungsüberwachung...

Siehe § 77 SG Dienstleistungsüberwachung...

... mit den entsprechenden Verweisungen...

... i.V.m. § 98 SG


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi8111

Zitat von: Gastfrager am 16. März 2022, 17:33:27
Zitat von: Ralf am 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.

Wofür wüsste ich jetzt auch nicht...Es wäre halt blöd, wenn ich z. B. mit 55 Berufsunfähigkeit würde, meine Versicherung den Bescheid haben wollen würde und dann die Daten nach Vollendung meines 45. LJ dann gelöscht/nicht mehr verfügbar wären. Hoffe zwar, dass das nicht passiert, aber man weiß ja nie, was das Leben so bereit hält.

Was hat eine Berufsunfähigkeit mit dem Ergebnis der Musterung zu tun?

Gastfrager

Zitat von: Andi8111 am 16. März 2022, 21:44:52
Zitat von: Gastfrager am 16. März 2022, 17:33:27
Zitat von: Ralf am 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.

Wofür wüsste ich jetzt auch nicht...Es wäre halt blöd, wenn ich z. B. mit 55 Berufsunfähigkeit würde, meine Versicherung den Bescheid haben wollen würde und dann die Daten nach Vollendung meines 45. LJ dann gelöscht/nicht mehr verfügbar wären. Hoffe zwar, dass das nicht passiert, aber man weiß ja nie, was das Leben so bereit hält.

Was hat eine Berufsunfähigkeit mit dem Ergebnis der Musterung zu tun?

Ich habe schon häufiger mal gelesen/gehört, dass das Ergebnis im Schadensfall von den Versicherungen angefordert worden ist bzw. sein soll. Ich habe damals wahrheitsgemäß bei Abschluss angegeben, dass ich T5 gemustert wurde (war eine Frage von denen). Aber Stress gibt's ja meist erst  wenn man etwas von der Versicherung will, solange man einfach brav seine Beiträge zahlt, ist alles i. O. Daher meine Frage. Wäre das Ergebnis selbst,  also allein die Untauglichkeit, denn auch über das 45. LJ hinaus beim KarC oder einer anderen Stelle  gespeichert? Bin halt Verwaltungsmensch und habe eigentlich meine Unterlagen 100% vollständig, daher meine Nachfrage.

BulleMölders

Und deshalb wollen Sie jetzt Zeit, Geld und Ressourcen verschwenden damit Ihnen jemand einen Bescheid heraussucht, kopiert und zusendet, den Sie vielleicht nie in Ihrem leben brauchen werden. Bei uns muss man für solcher Anfragen mittlerweile Bezahlen. Da gibt es dann einen Gebührenbescheid, je nach aufwand. Leider scheint so etwas in der Bundeswehrverwaltung noch nicht der Fall zu sein.

Es reicht doch die Möglichkeit der Anforderung wenn es benötigt wird. Außerdem steht in dem Musterungsbescheid nicht wirklich was erhellendes für den Versicherer. Denn im  Grunde steht da nur drin, ob sie Wehrdienstfähig sind oder nicht und mit welchen Tauglichkeitsgrad Sie gemustert wurden.
Wie dieser Tauglichkeitsgrad zustande gekommen ist, steht dort nicht.
Test

Gastfrager

Zitat von: BulleMölders am 17. März 2022, 09:06:14
Und deshalb wollen Sie jetzt Zeit, Geld und Ressourcen verschwenden damit Ihnen jemand einen Bescheid heraussucht, kopiert und zusendet, den Sie vielleicht nie in Ihrem leben brauchen werden. Bei uns muss man für solcher Anfragen mittlerweile Bezahlen. Da gibt es dann einen Gebührenbescheid, je nach aufwand. Leider scheint so etwas in der Bundeswehrverwaltung noch nicht der Fall zu sein.

Es reicht doch die Möglichkeit der Anforderung wenn es benötigt wird. Außerdem steht in dem Musterungsbescheid nicht wirklich was erhellendes für den Versicherer. Denn im  Grunde steht da nur drin, ob sie Wehrdienstfähig sind oder nicht und mit welchen Tauglichkeitsgrad Sie gemustert wurden.
Wie dieser Tauglichkeitsgrad zustande gekommen ist, steht dort nicht.

Gibt es denn über das 45. LJ hinaus die Möglichkeit, den Bescheid bzw. die Unterlagen anzufordern? Wenn ja, benötige ich jetzt natürlich keine Kopie, dann reicht es ja, wenn ggf. in X Jahren die Möglichkeit besteht.

F_K


Gastfrager

Zitat von: F_K am 17. März 2022, 09:59:03
@ Gastfrager:

Ja, gibt es - hatten wir doch hier ausführlich diskutiert.

Ich hatte es so verstanden, dass die Unterlagen nach dem 45 LJ nicht mehr verfügbar wären. Dann habe ich es wohl falsch vrstanden, ich bitte um Entschuldigung.

thelasofus

Vermutlich ein ähnlich gelagerter Fall wie bei einem Freund von mir der sich "ausmustern" hat lassen, da wurde es dann teuer bei der Versicherung. Anscheinend haben die Versciherungen dann doch igendwie Zugriff auf die Daten.

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