ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat... 1.) Es steht dort fünf Arbeitstage pro Maßnahme, d.h. es gibt hier keine Deckelung ? ...
Zitat... In 335 steht ja nur im "notwendigen Umfang", zählt die Anreise jetzt auch als Notwendig ? ...
Zitat339. Urlaub nach Nr. 335 kann auch gewährt werden
a) zur Vorbereitung der Aufnahme oder Wiederaufnahme eines Zivilberufs sowohl innerhalb als auch
außerhalb des öffentlichen Dienstes (z. B. persönliche Vorstellung beim möglichen künftigen
Arbeitgeber; Teilnahme an Eignungstests und Auswahlverfahren, auch zur Aufnahme eines
Studiums), jedoch nicht für die Durchführung einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung, wobei der Urlaub für jede einzelne Berufsvorbereitungsmaßnahme fünf Arbeitstage nicht
überschreiten darf;
Zitat335. Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen
und sofern Dienstbefreiung nicht ausreicht, Urlaub unter Belassung der Geld- und
Sachbezüge im notwendigen Umfang (im Allgemeinen ein bis drei Arbeitstage) gewährt werden.
Zitat von: Al Terego am 20. Mai 2022, 09:49:53
Ob es irgendwelche Sonderregelungen für ausscheidende SaZ gibt kann ich nicht sagen, ggf. kann da jemand anderes was zu sagen.