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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat2.2.2. Erstellung einer Personalentwicklungsbewertung (PEB)
BAPersBw IV 2.1 ist übergangsweise in 2022/2023 für das Eignungsfeststellungsverfahren für den Laufbahnwechsel zuständig. Für jeden Antrag (Feldwebel oder Fachunteroffizier) auf Laufbahnwechsel muss eine Stellungnahme durch die zuständigen Disziplinarvorgesetzten abgefasst werden (siehe 2.3). Da die Entscheidung über den Laufbahnwechsel im Wesentlichen auf Grundlage der Aktenlage getroffen wird, kommt der Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten und des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen des vereinfachten Eignungsfeststellungsverfahren wird hingegen auf eine PEB gem. A-1340/50 zu jedem Antrag auf Laufbahnwechsel (Feldwebel oder Fachunteroffizier) bis auf Weiteres verzichtet.