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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 19. Juli 2022, 08:18:21
Kommen wir bitte wieder zurück zum Thema, falls zum Anliegen des TE noch nicht alles gesagt wurde.
Autor Beuteberliner
 - 19. Juli 2022, 08:11:38
@ F_K, haben Sie Probleme mit dem Leseverständnis oder wollten Sie einfach auch noch mal Ihrem Senf dazugeben?

Wo schrieb denn auch nur eine Person, dass eine Eingabe das einzige oder beste Instrument wäre, einen Missstand abzustellen?

Im Übrigen schrieb ich jedenfalls, dass die Dynamik bezüglich der Terminsetzung, als auch der Bearbeitung von Eingaben bei vielen Soldaten den Eindruck der "Beschwerde de Luxe" hinterlassen. Alle formalen Aspekte einer Wehrbeschwerde zum Trotz. Im Ergebnis werden, ggf. später als bei einer Beschwerde, evtl. Missstände aufgedeckt und abgestellt.
Autor F_K
 - 19. Juli 2022, 07:18:37
Nochmal:

Die FOLGE, dass ein nicht bearbeiteter Urlaubsantrag doch noch zeitgerecht bearbeitet wird, kann nur eine Meldung / Beschwerde haben - eine Eingabe kommt immer zu spät.

Schoon daher ist da nichts "de luxe".

Sind weitere Fristen angelaufen, können deshalb Folgen nicht eintreten. Nichts "de luxe".

Wird sich nicht mehr an einen "liegengebliebenen" Urlaubsantrag "erinnert", gibt es nicht mal einen Sachverhalt. Nichts "de luxe".

Aber nochmal - wer meint, die sei das einzige, und dann noch das "de luxe" Werkzeug - der soll das machen ...
Autor wolverine
 - 18. Juli 2022, 23:14:25
Würde ich immer noch widersprechen. Aber das führt allmählich zu weit.
Autor Beuteberliner
 - 18. Juli 2022, 23:02:35
Naja, dann werden Sie ja wissen, wie Eingaben an der Basis, sprich der betroffenen Einheit/Dienststelle und dem vorgesetzten Verband/Kommando behandelt werden. nämlich wie Beschwerden, deren Bearbeitung durch Vorgesetzte aller Ebenen gemonitored wird. Und meine Erfahrung ist, dass Eingaben mindestens mit derselben, wenn nicht höheren Strenge als bei Beschwerden bearbeitet werden. Eben, um jeden Anschein von unangebrachter Milde nach Oben zu vermeiden.
Sprich - "Beschwerdebehandlung de Luxe".
Autor wolverine
 - 18. Juli 2022, 22:53:23
Ich möchte einmal behaupten, dass es hier keinen gibt, der mehr Eingaben bearbeitet hat als ich.
Autor Beuteberliner
 - 18. Juli 2022, 22:17:01
Sie kennen es doch auch hier, das eine wird gesagt und das andere wird verstanden (oder man will es doch verstehen).

Sorry, eventuell verwechseln Sie den (ursprünglichen) ja richtig beschriebenen Sinn einer Eingabe mit dem, was von vielen Soldaten trotz wohl korrekter Unterrichtung de facto darunter verstanden wird. Sie können es doch drehen und wenden wie Sie wollen: Die Eingabe wird als Wehrbeschwerde de Luxe verstanden - und sobald der Auftrag vom BMVg über den OrgBereich zur zuständigen Dienststelle/Einheit gelangt, auch so verstanden, ermittelt und bis auf den Bescheid an den Eingebenden in der Praxis auch so behandelt. Wer etwas anderes behauptet, hat offenkundig mit der Bearbeitung von Eingaben wenig Erfahrungen. Und wer mir nicht glauben mag, darf gerne anschauen, dass vor einiger Zeit @ Ralf meine diesbezüglichen Hinweise aus seiner Erfahrung bestätigte.
Autor wolverine
 - 18. Juli 2022, 21:59:35
Es kann ja kein Deluxe dabei herauskommen, denn entweder war etwas rechtmäßig oder rechtswidrig. Das ist eine reine Rechtsprüfung und die sollte schon irgendwie zu gleichlaufenden Ergebnissen kommen.

Was natürlich solche Einstellungen befördert ist, dass schon Vorgesetzte die Unterschiede bzw. Den Sinn  und Zweck der unterschiedlichen Institute nicht vermitteln.
Autor Beuteberliner
 - 18. Juli 2022, 20:47:49
@Andi8111: Meinetwegen auch diese Ursache und/oder ein Mix aus mehreren, auch hausgemachten Gründen. Anyway - Eingaben wirken häufig mit etwas Verzögerung durch den Dienstweg bis auf den nicht erfolgten Bescheid wie eine Wehrbeschwerde de Luxe. Und gewinnt damit die Attraktivität.
Autor Andi8111
 - 18. Juli 2022, 19:39:20
Zitat von: Beuteberliner am 18. Juli 2022, 19:33:08
Aber sie ist eben offenkundig dennoch anachronistisch geworden, was viele unserer Soldaten anbelangt.

Nein. Die Soldaten sind anachronistisch geworden. Alleine diese dumme Fragerei zu individuellem Leid und Kummer, der mitunter überbordende Informationsanspruch für absurd hochgesteckte Ziele, die dann oft in sich zusammenfallende Planung, weil mit drei Kindern in Frau in München das Leben als 40 jähriger Wiedereinsteller in Buxtehude nicht so dolle ist in der Mannschaftslaufbahn... die ewigen Fragen zu "ich habe jemanden aus versehen vor Jahren mal erschossen, kann ich noch Soldat werden" etc. All diese ganzen Dinge, das sind nur einige Mikrogramm der Spitze des Eisbergs UND die Erfahrungen mit den "Soldaten" neuer Art im täglichen Dienst beweisen ganz klar: Nicht das System Bundeswehr ist das Problem, sondern diese neue Art "Soldat".

Und für diese neue Art Soldat muss es zuweilen sogar Rockzipfel zum ausweinen geben. Zumindest bezeichnen sich einige KpChefs meines Bedarfsträgers so.

Autor Beuteberliner
 - 18. Juli 2022, 19:33:08
@ Wolverine, alles zutreffend, allein die Macht des Faktischen hat die Eingabe ganz offenbar allein zahlenmäßig exponentiell gesteigert. Insofern halte ich die offenbar hier im Forum ebenfalls praktizierte Haltung erst das Gespräch mit dem DV, dann ggf. Wehrbeschwerde, für vollkommen richtig. Aber sie ist eben offenkundig dennoch anachronistisch geworden, was viele unserer Soldaten anbelangt.
Autor wolverine
 - 18. Juli 2022, 19:18:52
Klar, das informelle Rechtsbehelfe besser munden als Formelle. Keine Frist und keine Form. Und selbst wenn man das nicht schafft, wird es zur Petition umgedeutet und geht so zum Staatssekretär.
Trotzdem bleibt es dabei, dass die Eingabe dafür da ist, dem Parlament systemimmanente Missstände aufzuzeigen. Sie soll kein individuelles Problem lösen. Das mag manchmal ein positiver Nebeneffekt sein, mehr aber auch nicht.

Dafür gibt es nun einmal die Wehrbeschwerde. Und auch damit richtet man Dienstaufsicht auf den Missstand. Hier die Augen des Chefs auf die TE. Und zeitgerecht eingelegt, hätte der Chef den Urlaub bewilligen oder die Teilnahme Übung abwenden können.

Und noch dazu ist die Eingabe erheblich teurer.

Autor Beuteberliner
 - 18. Juli 2022, 19:00:56
Nochmal, alles richtig, was Sie schreiben. Ich habe keinen Grund zu zweifeln, dass DV bei
Beschwerden sorgfältig ermitteln und dann auch zu guten Entscheidungen kommen.

Anyway: Beim Angeln sagt man: Der Köder muss dem Fisch schmecken. Und offenbar schmecken vielen Soldaten eben Eingaben aus den beschriebenen Gründen besser als Wehrbeschwerden. Das könnenwir kritisieren, wie wir wollen.
Autor wolverine
 - 18. Juli 2022, 18:43:53
Also wenn die Disziplinarebenen 1 und 2 keine Wehrbeschwerte mehr ausermitteln können oder es auch welchen Grund auch immer nicht machen, dann sind wir ja wirklich weit gekommen ... ::)
Und dann gäbe es ja noch ISOLA. Ich habe das immer als reines Misstrauen gegenüber D-Vorgesetzten gesehen. Das wäre dieses also gerechtfertigt?  ???
Autor Beuteberliner
 - 18. Juli 2022, 17:55:40
Es geht doch hier nicht darum, jeder/jedem nicht erst einmal zu raten, ggf. zusammen mit einer Vertrauensperson das Gespräch mit dem DV/Spieß zu suchen, am besten zuvor erst einmal mit dem TEFhr. Das ist sicher in den meisten Fällen empfehlenswert und wird auch in vielen Fällen dazu führen, dass ein Missstand abgestellt wird.

Genauso richtig ist, dass ein/e Beschwerdeführer/in einen rechtsmittelwirksamen Beschwerdebescheid erhält.

Alles richtig, aber ganz offensichtlich ist großen Teilen der Soldaten unserer Streitkräfte etwas abhanden gekommen, so dass anstelle der unmittelbaren, mündlichen Ansprache (Meldung) und Besprechung eines Beschwer DV erstmals Informationen über Missstände in ihrem Verantwortungsbereich erhalten, wenn Beschwerde eingelegt wurde oder eine Eingabe an die Wehrbeauftragte erfolgte. Das kann man wie hier evtl die meisten, kritisieren, ändert aber nichts an diesem offenkundigen Befund. Hinzu mag kommen, dass die Bearbeitungswege Top-Down und Bottom-Up vielen Soldaten bekannt sind, und sie sich von einer Eingabe nicht ganz unbegründet erhoffen, dass ihr Beschwer gründlicher bearbeitet wird und höheren Vorgesetzten bekannt wird, als nur dem eigenen DV. Und dann ist es den Eingebenden wohl auch ziemlich egal, ob sie einen rechtsmittelwirksamen Bescheid bekommen. Sie können sich auch so ausrechnen, dass ihrem Beschwer etwas später evtl., aber wirksam abgeholfen wird, falls er sich als zutreffend erweist.