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Autor Micha88
 - 31. August 2022, 04:39:53
Ok danke euch. :)

Autor FoxtrotUniform
 - 30. August 2022, 22:21:27
Ich habe zwar ,,nur" 130km, nutze jedoch auch ein TG Wohnung und pendle in der Regel an den Wochenenden. Die Entfernung erlaubt bei wichtigen Ereignissen auch unter der Woche mal nach Hause zu fahren und ebenfalls, dass die Familie zu Besuch kommt.

Täglich so eine Strecke macht besonders im Jahr 2022 keinen Spaß in jeglicher Hinsicht.

Ich würde im Rahmen der 3+5 Regel das auswärtige Verbleiben empfehlen und unter der Woche am Standort (egal ob Stube oder Wohnung) eine Unterkunft beziehen.
Autor funker07
 - 30. August 2022, 19:13:50
Vorrang hat eine angemessene Gemeinschaftsunterkunft. Was angemessen ist, hängt wohl u.A. von deinem Dienstgrad ab. Hab da aber keine Erfahrungswerte.
Sollte kein Platz für dich sein, lass dir einen Negativbescheid ausstellen, der besagt, dass keine Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung steht.

Dann zahlt der Dienstherr einem TG-Empfänger einen Mietzuschuss gemäß Tabelle. Damit kannst du Warmmiete und Strom für eine Wohnung am Standort finanzieren. Zuschuss natürlich nur bis zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Wohnung musst du dir selbst suchen, kannst aber je nach Standort nen Makler nutzen. Es gibt auch ne Wohnungsfürsorge, die mal bessere und mal schlechtere Wohnungen in der Übersicht hat. Die Fahrt zwischen Wohnung und Kaserne geht auf deine Kosten.

Damit wirst du dann zum Wochenendpendler (§3: Tägliche Heimfahrt nicht zumutbar).
Fahrtkosten bekommst du alle 2 Wochen (aber flexible Termine), dazu bis zu 6 Tage Sonderurlaub, wenn die Strecke über x Kilometer ist (glaube es waren 150km und betrifft dich nicht, bin mir aber gerade nicht sicher).
Dazu n paar Euro Trennungstagegeld für Verpflegungsmehraufwand.
Autor LoggiSU
 - 29. August 2022, 14:24:11
Sofern am Standort keine Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt werden kann, kannst Du einen monatlichen Mietzuschuss bis zur Höhe der ortsüblichen Obergrenze (sog. TÜG-Liste) beantragen und Dir dann vor Ort eine Wohnung/Zimmer suchen.
Autor Micha88
 - 28. August 2022, 17:28:58
Hey :)

Nein. Habe ich noch nicht dran gedacht. Bin auch schon zu lange raus.

Was genau bedeutet eine Unterkunft gestellt?
Kann ich mir dann eine Wohnung mieten ?
Autor LoggiSU
 - 28. August 2022, 15:33:23
Hast Du mal über TG nach §3 TGV (auswärtiger Verbleib unter der Woche) nachgedacht?
Ist deutlich stressfreier und Du bekommst Trennungsgeld, eine Unterkunft gestellt und alle 2 Wochen eine Familienheimfahrt bezahlt.
Autor Micha88
 - 27. August 2022, 17:45:12
Dachte ich tatsächlich nicht, deswegen möchte ich Abstand von den Unterstellungen nehmen.
Im Gegenteil, ich schätze dich sehr aufgrund deiner Erfahrung und auch deinem beruflichen Werdegang.

Das Leben ist kein Zuckerlecken. :)
Das mit den Daumen nehme ich an und danke ☺️👍🏻
Autor Andi8111
 - 27. August 2022, 17:29:26
Ich weiß, du denkst, wir wüssten nicht wovon wir reden und es wäre total easy 3 Stunden tgl. im Auto zu sitzen und dazwischen 8-9 Sunden zu arbeiten. Dass mit der Familie und so keine Probleme wegen der Abwesenheit von etwa der Hälfte des Tages entstehen und das alles ein Spaziergang wird. Wird es aber nicht. Aber ich drücke trotzdem die Daumen.
Autor Micha88
 - 27. August 2022, 17:26:27
Kann geschlossen werden. Wollte nicht für so viele Meinungen und Unruhe sorgen. Danke aber für die Ehrlichkeit :)
Autor Micha88
 - 27. August 2022, 17:23:51
Mich als Dumm zu bezeichnen spricht eigentlich dagegen weiter mit dir zu schreiben. Aber ich leg es nicht auf die Goldwaage.

Eigenheim zum Beispiel.
Frau verbeamtet.
Kind und Familie.
Autor Andi8111
 - 27. August 2022, 17:21:01
Kosten von mindestens 1200 Euro pro Monat und täglich ein Viertel des Tages im Auto zu sitzen ist wahnsinnig dumm. Was sprich dagegen, umzuziehen?
Autor Micha88
 - 27. August 2022, 17:19:21
Versteh ich voll und ganz. Mein Leben bestand aber schon immer aus Pendeln und viel Fahrerei. Möchte es mir nicht schön reden, es ist natürlich ein Minuspunkt. Aber machbar für mein Wunsch.
Viele Möglichkeiten habe ich leider nicht von meinem Wohnort. Es ist fast normal eine Stunde zur Arbeit zu fahren.
Autor Andi8111
 - 27. August 2022, 17:18:00
Zitat von: Ralf am 27. August 2022, 17:12:01
Man sollte sich das nicht schönreden. 1,5h x 2 pro Tag für die nächsten Jahre ist nicht realistisch gut machbar. Das endet über kurz oder lang in Unzufriedenheit. Kannst du glauben, musst du aber nicht. Ich habe das 2 Jahre ohne Fahrgemeinschaften gemacht. Da hat man wenig Lust auf den nächsten Tag.

Bei solchen Leuten kommt es nur auf das an, was sie selber denken und in die Aussagen anderer Reininterpretieren. Schon alleine diese
Zitat von: Micha88 am 27. August 2022, 16:31:46
Bitte jetzt nicht erzählen das wäre nicht machbar, dass ist es durchaus für mich.
Autor Ralf
 - 27. August 2022, 17:12:01
Man sollte sich das nicht schönreden. 1,5h x 2 pro Tag für die nächsten Jahre ist nicht realistisch gut machbar. Das endet über kurz oder lang in Unzufriedenheit. Kannst du glauben, musst du aber nicht. Ich habe das 2 Jahre ohne Fahrgemeinschaften gemacht. Da hat man wenig Lust auf den nächsten Tag.
Autor KlausP
 - 27. August 2022, 17:05:34
Zitat... Wer ist da im Vorfeld für mich zuständig ...

Vor Ihrem tatsächlichen Dienstantritt? Niemand. Warum auch? TG wird auch immer erst im Folgemonat beantragt und gezahlt.