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Zusammenfassung

Autor Joynere123
 - 18. September 2022, 09:08:01
Nach einen ausführlichen Gespräch mit meinem Disziplinarvorgesetzten hat sich nun herausgestellt, dass mein direkter Vorgesetzter falsch gehandelt hatte, da die Mängel die er angebracht hat vermutlich durch meine gesundheitlichen Einschränkungen begründet sind und auch die Vergehen sind für 55 (5) zu geringfügig.
Das DU Verfahren läuft weiter und vermutlich wird eine potenzielle Entlassung nach 55(2) laufen. Das Ganze wird vermutlich noch eine Weile dauern.
Vielen Dank für die Antworten.
Autor Deepflight
 - 02. Juli 2022, 06:58:06
Naja, eine Entlassung nach 55(5)SG setzt ja voraus das der Vorfall geeignet sein muss, dass ihr Verbleiben in der Truppe eine ernsthafte Gefahr für die Ordnung und Disziplin der Truppe (o.Ä.) bedeutet, und das passiert nicht einfach so.
Da muss schon ein bewonders gravierender Verstoß vorliegen als Einzelfall oder die Gesamtheit der Vorfälle geeignet sein, dass zu begründen.
In den Fällen des 55(4) SG bedarf es einer Nichteignung für die Laufbahn, hier z.B. das grundlegende Nichtbestehen von Laufbahnlehrgängen oder Vorfällen die dazu geeignet sind festzustellen, dass ihnen die charakterliche Eignung für die Laufbahn fehlt.
Entlassungen wegen Dienstunfähigkeit gehen nach 55(2) SG und gehen nur, wenn ein Arzt feststellt, dass sie dauerhaft nicht in einen Gesundheitszustand kommen der dienstfähig ist. Sowas kann recht lange dauern bis es angestoßen wird, sobald es aber angestoßen ist geht das mitunter recht fix weil das BAPersBw dann Fristen setzt.

Insgesamt ist mir die Beschreibung hier aber etwas schwammig um festzustellen, was bei ihnen genau das Problem sein soll das man die Keule nach 55 (5) oder 55 (4) schwingt. Für mich klingt das so, als ob das Diszi entweder gravierende charakterliche Mängel offenbart (sich dann aber die Frage stellt, warum es "nur" ine D-Buße ist), dass Diszi und das Nichtbestehen (sie schreiben selbst das der Studienverzug nur teilweise gesundheitlich ist) zusammenhängen oder hier noch was anderes vorliegt.
Schildern Sie doch bitte mal den vollen Zusammenhang, wann gabs das Diszi und wofür, wann wurden Prüfungen verhauen und warum.

Das Nichtbestehen des Studiums alleine führt in dwr Regel nicht zum sofortigen Rauswurf, sondern man läst das Dienstverhältnis zum Ende der Zwischenfestsetzung auslaufen.
Wenn sie aber z.B. das Diszi wegen Täuschungsversuchen haben und jetzt wieder ein solcher vorliegt, wäre eine 55 (5)-Entlassungschon angebracht.

So oder so, wenn Sie entlassen werden sind ihre Ansprüche nicht gerade üppig. BFD scheidet wegen dem Studium aus, bleibt die Nachverwicherung in der gesetzlichen Rente. Übergangsgebührnisse sind nach so kurzer Dienstzeit auch nicht anstehend.

Als allererstes sollten Sie schleunigst zum Sozialdienst, im Schritt 2 das Arbeitsamt informieren und sich arbeitssuchend melden sobald sie Sicherheit haben, dass sie entlassen werden.
Autor Andi8111
 - 28. Juni 2022, 16:35:23
Zitat von: Joynere123 am 28. Juni 2022, 15:27:57
Der Vorgesetzte hat jetzt nur die Eignung zur Ofiizierslaufbahn angesprochen, aber ich bin durch meine gesundheitlichen Einschränkungen höchstwahrscheinlich generell dienstunfähig.

Eine Uneignung für die Laufbahn reicht aus. Wegen Dienstunfähigkeit wird man nicht einfach so entlassen. Das dauert mitunter Jahre.
Autor KlausP
 - 28. Juni 2022, 15:33:47
Zitat von: Joynere123 am 28. Juni 2022, 15:24:32
Zitat von: Ralf am 28. Juni 2022, 12:40:46
Wie läuft es ab: dazu kann ich dir die GAIP empfehlen, dort stehen die Verfahrensschritte und auch die zugrundeliegenden Vorschriften drin.
GAIP 63-04-00 Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) wegen Dienstunfähigkeit (DU)
und
GAIP 63-01-00 Entlassung/Beendigung des Dienstverhältnisses (Grundsätze/Zuständigkeiten/Besonderheiten)


Wo kann man das finden?


Die GAIP? Im IntraNet der Bw.
Autor Joynere123
 - 28. Juni 2022, 15:27:57
Zitat von: Andi8111 am 28. Juni 2022, 14:53:37
Ich denke, das hat hier nichts mit Dienstunfähigkeit im Sinne der betreffenden Vorschrift und des entsprechenden Gesetzes zu tun, sonder mit "Unfähigkeit" zum Soldatenberuf und der dazu gehörenden Gesetzeslage (nämlich §55.4 SG). Hier ist zu prüfen, ob der betr. Soldat in einer anderen Laufbahn verwendet werden kann; je nach erreichtem Dienstgrad.

Der Vorgesetzte hat jetzt nur die Eignung zur Ofiizierslaufbahn angesprochen, aber ich bin durch meine gesundheitlichen Einschränkungen höchstwahrscheinlich generell dienstunfähig.
Autor Joynere123
 - 28. Juni 2022, 15:25:52
Zitat von: F_K am 28. Juni 2022, 12:49:36
Gab es weitere Vorfälle?

Eine Disziplinarbusse als solche führt nicht zur Entlassung - ist ggf. genau das Gleiche erneut passiert und jetzt wird "entlassen"?

Entlassung 55 4 geht viel schneller als DU - und dann musst Du mit den Folgen Deines Handelns leben.

Nein, weitere Vorfälle gab es nicht. Es hat hauptsächlich mit dem Studienverzug zu tun.
Autor Joynere123
 - 28. Juni 2022, 15:24:32
Zitat von: Ralf am 28. Juni 2022, 12:40:46
Wie läuft es ab: dazu kann ich dir die GAIP empfehlen, dort stehen die Verfahrensschritte und auch die zugrundeliegenden Vorschriften drin.
GAIP 63-04-00 Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) wegen Dienstunfähigkeit (DU)
und
GAIP 63-01-00 Entlassung/Beendigung des Dienstverhältnisses (Grundsätze/Zuständigkeiten/Besonderheiten)

Wo kann man das finden?
Autor Andi8111
 - 28. Juni 2022, 14:53:37
Ich denke, das hat hier nichts mit Dienstunfähigkeit im Sinne der betreffenden Vorschrift und des entsprechenden Gesetzes zu tun, sonder mit "Unfähigkeit" zum Soldatenberuf und der dazu gehörenden Gesetzeslage (nämlich §55.4 SG). Hier ist zu prüfen, ob der betr. Soldat in einer anderen Laufbahn verwendet werden kann; je nach erreichtem Dienstgrad.
Autor F_K
 - 28. Juni 2022, 12:49:36
Gab es weitere Vorfälle?

Eine Disziplinarbusse als solche führt nicht zur Entlassung - ist ggf. genau das Gleiche erneut passiert und jetzt wird "entlassen"?

Entlassung 55 4 geht viel schneller als DU - und dann musst Du mit den Folgen Deines Handelns leben.
Autor Ralf
 - 28. Juni 2022, 12:40:46
Wie läuft es ab: dazu kann ich dir die GAIP empfehlen, dort stehen die Verfahrensschritte und auch die zugrundeliegenden Vorschriften drin.
GAIP 63-04-00 Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) wegen Dienstunfähigkeit (DU)
und
GAIP 63-01-00 Entlassung/Beendigung des Dienstverhältnisses (Grundsätze/Zuständigkeiten/Besonderheiten)
Autor Joynere123
 - 28. Juni 2022, 12:30:28
Zitat von: F_K am 28. Juni 2022, 12:12:21
Was ist passiert, was zu einer Entlassung 55(4) führen soll?
Da hat es sicher diz. Ermittlungen / Vorfälle gegeben?
Ein Disziplinarverfahren mit Disziplinarbuße auf Bewährung ansonsten Studienverzug und Nichtbestehen von Prüfungen, wobei das Nichtbestehen von Prüfungen teils gesundheitlich bedingt ist.

Meine Fragen wurden leider noch nicht beantwortet, deswegen frage ich jetzt noch einmal:
Wie läuft es ab, je nachdem durch welches Verfahren ich entlassen werde und welche Ansprüche auf Leistungen habe ich in den jeweiligen Fällen?
Autor christoph1972
 - 28. Juni 2022, 12:18:42
Zitat von: Joynere123 am 28. Juni 2022, 11:49:44
Offizierslaufbahn und Dienstzeit beträgt 2 Jahre und 8 Monate. Wäre also noch in der vierjährigen Probezeit.

Probezeit ist da allerdings das falsche Wort. Es ist eine soldatenrechtliche Sonderbestimmung des § 55 IV SG. Eine Entlassung gem. § 55 IV SG erfolgt auch, wenn wiederholt bestimmte Lehrgänge nicht bestanden werden oder andere Anforderungen an den OA die nachweislich belehrt wurden, nicht erfüllt werden.
Autor F_K
 - 28. Juni 2022, 12:12:21
Was ist passiert, was zu einer Entlassung 55(4) führen soll?
Da hat es sicher diz. Ermittlungen / Vorfälle gegeben?
Autor Joynere123
 - 28. Juni 2022, 11:49:44
Offizierslaufbahn und Dienstzeit beträgt 2 Jahre und 8 Monate. Wäre also noch in der vierjährigen Probezeit.
Autor F_K
 - 28. Juni 2022, 11:47:06
Was ist den Deine Laufbahn und bisherige Dienstzeit?

Ist die Dienstzeit kurz, sind die Ansprüche, falls welche entsthene, eh gering.