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Dienstunfähigkeit wegen fehlender gesundheitlicher und fachlicher Eignung

Begonnen von Joynere123, 28. Juni 2022, 11:42:06

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Joynere123

Mein Vorgesetzter hat mir soeben mitgeteilt, dass ich fachlich und charakterlich nicht mehr zu meiner Position geeignet bin. Gleichzeitig hab ich gerade auch ein Verfahren zur Feststellung der Dienstfähigkeit am Laufen. Ich werde mit sehr großer Wahrscheinlichkeit also entlassen. Wie läuft sowas ab und werde ich dann fristlos entlassen oder habe ich da noch Zeit? Bestehen Ansprüche auf Leistungen oder entfallen die dadurch, dass ich fachlich und charakterlich nicht mehr geeignet bin?

Ralf

Es kommt darauf an, weswegen du letztendlich entlassen wirst: § 55 (4) Eignung oder (2) DU. Das setzt unterschiedliche Formen und Fristen in Gange.
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F_K

Was ist den Deine Laufbahn und bisherige Dienstzeit?

Ist die Dienstzeit kurz, sind die Ansprüche, falls welche entsthene, eh gering.

Joynere123

Offizierslaufbahn und Dienstzeit beträgt 2 Jahre und 8 Monate. Wäre also noch in der vierjährigen Probezeit.

F_K

Was ist passiert, was zu einer Entlassung 55(4) führen soll?
Da hat es sicher diz. Ermittlungen / Vorfälle gegeben?

christoph1972

Zitat von: Joynere123 am 28. Juni 2022, 11:49:44
Offizierslaufbahn und Dienstzeit beträgt 2 Jahre und 8 Monate. Wäre also noch in der vierjährigen Probezeit.

Probezeit ist da allerdings das falsche Wort. Es ist eine soldatenrechtliche Sonderbestimmung des § 55 IV SG. Eine Entlassung gem. § 55 IV SG erfolgt auch, wenn wiederholt bestimmte Lehrgänge nicht bestanden werden oder andere Anforderungen an den OA die nachweislich belehrt wurden, nicht erfüllt werden.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Joynere123

Zitat von: F_K am 28. Juni 2022, 12:12:21
Was ist passiert, was zu einer Entlassung 55(4) führen soll?
Da hat es sicher diz. Ermittlungen / Vorfälle gegeben?
Ein Disziplinarverfahren mit Disziplinarbuße auf Bewährung ansonsten Studienverzug und Nichtbestehen von Prüfungen, wobei das Nichtbestehen von Prüfungen teils gesundheitlich bedingt ist.

Meine Fragen wurden leider noch nicht beantwortet, deswegen frage ich jetzt noch einmal:
Wie läuft es ab, je nachdem durch welches Verfahren ich entlassen werde und welche Ansprüche auf Leistungen habe ich in den jeweiligen Fällen?

Ralf

Wie läuft es ab: dazu kann ich dir die GAIP empfehlen, dort stehen die Verfahrensschritte und auch die zugrundeliegenden Vorschriften drin.
GAIP 63-04-00 Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) wegen Dienstunfähigkeit (DU)
und
GAIP 63-01-00 Entlassung/Beendigung des Dienstverhältnisses (Grundsätze/Zuständigkeiten/Besonderheiten)
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F_K

Gab es weitere Vorfälle?

Eine Disziplinarbusse als solche führt nicht zur Entlassung - ist ggf. genau das Gleiche erneut passiert und jetzt wird "entlassen"?

Entlassung 55 4 geht viel schneller als DU - und dann musst Du mit den Folgen Deines Handelns leben.

Andi8111

Ich denke, das hat hier nichts mit Dienstunfähigkeit im Sinne der betreffenden Vorschrift und des entsprechenden Gesetzes zu tun, sonder mit "Unfähigkeit" zum Soldatenberuf und der dazu gehörenden Gesetzeslage (nämlich §55.4 SG). Hier ist zu prüfen, ob der betr. Soldat in einer anderen Laufbahn verwendet werden kann; je nach erreichtem Dienstgrad.

Joynere123

Zitat von: Ralf am 28. Juni 2022, 12:40:46
Wie läuft es ab: dazu kann ich dir die GAIP empfehlen, dort stehen die Verfahrensschritte und auch die zugrundeliegenden Vorschriften drin.
GAIP 63-04-00 Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) wegen Dienstunfähigkeit (DU)
und
GAIP 63-01-00 Entlassung/Beendigung des Dienstverhältnisses (Grundsätze/Zuständigkeiten/Besonderheiten)

Wo kann man das finden?

Joynere123

Zitat von: F_K am 28. Juni 2022, 12:49:36
Gab es weitere Vorfälle?

Eine Disziplinarbusse als solche führt nicht zur Entlassung - ist ggf. genau das Gleiche erneut passiert und jetzt wird "entlassen"?

Entlassung 55 4 geht viel schneller als DU - und dann musst Du mit den Folgen Deines Handelns leben.

Nein, weitere Vorfälle gab es nicht. Es hat hauptsächlich mit dem Studienverzug zu tun.

Joynere123

Zitat von: Andi8111 am 28. Juni 2022, 14:53:37
Ich denke, das hat hier nichts mit Dienstunfähigkeit im Sinne der betreffenden Vorschrift und des entsprechenden Gesetzes zu tun, sonder mit "Unfähigkeit" zum Soldatenberuf und der dazu gehörenden Gesetzeslage (nämlich §55.4 SG). Hier ist zu prüfen, ob der betr. Soldat in einer anderen Laufbahn verwendet werden kann; je nach erreichtem Dienstgrad.

Der Vorgesetzte hat jetzt nur die Eignung zur Ofiizierslaufbahn angesprochen, aber ich bin durch meine gesundheitlichen Einschränkungen höchstwahrscheinlich generell dienstunfähig.

KlausP

Zitat von: Joynere123 am 28. Juni 2022, 15:24:32
Zitat von: Ralf am 28. Juni 2022, 12:40:46
Wie läuft es ab: dazu kann ich dir die GAIP empfehlen, dort stehen die Verfahrensschritte und auch die zugrundeliegenden Vorschriften drin.
GAIP 63-04-00 Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) wegen Dienstunfähigkeit (DU)
und
GAIP 63-01-00 Entlassung/Beendigung des Dienstverhältnisses (Grundsätze/Zuständigkeiten/Besonderheiten)


Wo kann man das finden?


Die GAIP? Im IntraNet der Bw.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Zitat von: Joynere123 am 28. Juni 2022, 15:27:57
Der Vorgesetzte hat jetzt nur die Eignung zur Ofiizierslaufbahn angesprochen, aber ich bin durch meine gesundheitlichen Einschränkungen höchstwahrscheinlich generell dienstunfähig.

Eine Uneignung für die Laufbahn reicht aus. Wegen Dienstunfähigkeit wird man nicht einfach so entlassen. Das dauert mitunter Jahre.

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