ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 29. Oktober 2022, 12:40:33
Es geht mMn ja um das extrem schlechte Verhältnis der Dienstleistung als Beamter - wenn er sehr spät eingestellt wird.
Beispiel - Einstellung mit 55, Pension mit 65, Tot mit 80, dann wird für 10 Jahre Dienst 15 Jahre Pension gezahlt.
Insoweit lese ich es so, dass z. B. ein ehemaliger BS, der schon Pensionsansprüche hat, als Beamter auch älter eingestellt werden kann.
Zitat von: F_K am 28. Oktober 2022, 12:32:55
@ PwPersFw:
Mit dem letzten Satz sind aber Ansprüche auf PENSIONEN gemeint, oder?
D. h. Rentenansprüche sollten hier nicht "zählen", dies ist entsprechend zu berücksichtigen.
Zitat von: Nachtmensch am 27. Oktober 2022, 07:47:21
Mir stellt sich eher die Frage, ob ein E oder Z-Schein als SAZ 25 überhaupt Sinn macht. Grundsätzlich wird damit eine Verbeamtung angestrebt, obwohl natürlich auch ein Arbeitsplatz als Angestellter möglich ist. Allerdings haben die 17 Besoldungsgesetzgeber Altersgrenzen für die Verbeamtung und die liegen zwischen 40 und 50 Jahren. Ohne jetzt nachgeschaut zu haben ist das Höchsalter für die Verbeamtung beim Bund 50 Jahre. Aus meiner Sicht ist damit eine Verbeamtung nicht mehr möglich.
Zitat von: Gast1212 am 27. Oktober 2022, 20:15:14
Wer sich maximal 6 Monate nach DZE im öffentlichen Dienst bewirbt und mindestens 12 Jahre Dienst geleistet hat, für den gibt es keine Altersgrenze