Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Frage bzgl Übergangsgebührnisse

Begonnen von StefanSch., 25. Oktober 2022, 14:49:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

StefanSch.

Hallo zusammen,

falls mein thema hier falsch sein sollte, bitte einfach verschieben.

Ich habe mal eine Frage...
Ich war SaZ 8 und bin 2013 abgegangen, nach meiner Zeit habe ich Übergangsgebührnisse erhalten.
Jetzt möchte ich mich erneut auf SaZ 25 in der Laufbahn der Feldwebel im SanDst bewerben. Die eigentliche Frage lautet: bekomme ich nach Ablauf der 25 Jahre Übergangsgebührnisse und wenn ja, weiß jemand wie lange? Mir konnte leider weder der BFD, noch ein Karriereberater Auskunft geben. Die Aussage des Karriereberaters war nur, dass sie mir zustehen aber er nicht wüsste wie viel...
Diese Angabe wäre aber wichtig für mich, damit ich weiß ob ich die Wiedereinstellung beantrage oder nicht...


Danke für euren konstruktiven Antworten!

Gruß
Stefan

Neuer Alter

Sie haben schonmal für SAZ8 gebürnisse erhalten. Gibt ja eine Aktuelle Tabelle vom BFD was dir als SAZ 25 zusteht, da schaust rein und schaust was und vieleil du schon ebkommen hast.

Denn das was du schon erhalten hast musst du Minus rechnen und das was übrig bleibt steht dir noch zu. So einfach ist das.

Ist bei mir genauso. Ich war SAZ 12 alter Art 2011 raus und alles Benutzt und bin jetzt Wiedereinsteller SAZ 24 neuer Art da wird alles Minus gerechnet.

StefanSch.

Das bedeutet, da ich 2 Jahre ÜG bekommen habe,  werde ich nach den 25 Jahren "nur" weitere 3 Jahre welche beziehen? Und wie ist das mit dem E- bzw. Z-Schein?
Es steht ja geschrieben, dass man nach ununterbrochenen 12 Jahren Dienst diesen Schein erhält?!
Kann mir das jemand bestätigen?

Neuer Alter

Den Z-Schein oder E-Schein bekommst nicht einfach so. Der BFD kann dir genau erklären welche Unterschiede es gibt und wozu der da ist.
Für den erhalt der scheine wird dir was von deinem BFD Geld weggenommen, wieviel es derzeit ist weiß der BFD Berater. Die Scheine musst aber auch über den BDF beantragen, wenn du die Option nutzen möchtest, bekommst diese nicht Automatisch.

didi62

Zitat von: StefanSch. am 25. Oktober 2022, 14:49:19
Hallo zusammen,

falls mein thema hier falsch sein sollte, bitte einfach verschieben.

Ich habe mal eine Frage...
Ich war SaZ 8 und bin 2013 abgegangen, nach meiner Zeit habe ich Übergangsgebührnisse erhalten.
Jetzt möchte ich mich erneut auf SaZ 25 in der Laufbahn der Feldwebel im SanDst bewerben. Die eigentliche Frage lautet: bekomme ich nach Ablauf der 25 Jahre Übergangsgebührnisse und wenn ja, weiß jemand wie lange? Mir konnte leider weder der BFD, noch ein Karriereberater Auskunft geben. Die Aussage des Karriereberaters war nur, dass sie mir zustehen aber er nicht wüsste wie viel...
Diese Angabe wäre aber wichtig für mich, damit ich weiß ob ich die Wiedereinstellung beantrage oder nicht...


Danke für euren konstruktiven Antworten!

Gruß
Stefan

Das ist jetzt ein klein wenig Kaffeesatzleserei.

Als SaZ 8 altes Recht, haben Sie bereits 21 Monat ÜG erhalten. Diese 21 Monate werden vom Anspruch auf ÜG von 60 Monaten als SaZ 25 neues Recht abgezogen. Evtl. werden durch den BFD noch Zeiträume nach § 5 SVG gemindert (Dies kann nur der BFD beantworten).

Der Anspruch auf einen E-/Z-Schein besteht ab einer Verpflichtungszeit von 12 Jahren oder mehr.

StefanSch.

Guten Morgen,

Vielen dank für die bisherigen Antworten.
Da ich im Moment "Zivilist" bin, kann mir keiner vom BFD so etwas beantworten... ich hatte bereits telefonischen Kontakt aufgenommen, aber die Damen verwies mich an einen Karriereberater und auch das brachte nichts...
Das die ÜG abgezogen werden ist mir mittlerweile bewusst und das für den E- bzw Z-Schein etwas vom BFD-Geld abgezogen wird auch, mir stellt sich nur die Frage ob ich einen der beiden Scheine, nach Antrag, beziehen kann als SaZ 25 insgesamt? Meine neue Dienstzeit wäre dann 17 Jahre.

KlausP

Ich weiß nicht, was die BfD-Mitarbeiterinnen dazu bewogen hat, auf den Karriereberater zu verweisen, der hat doch damit rein gar nichts zu tun. Manches muss ich nicht mehr verstehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StefanSch.

Das sehe ich genauso... :)
Ich habe jetzt erneut versucht mit einem Berater vom BFD Kontakt aufzunehmen, mal schauen ob es klappt...

F_K

Ohne eine Rechtsberatung geben zu wollen - https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__9.html ist hier einschlägig.

Da als Fw in aller Regel ein Regelverpflichtungszeit von 13 Jahren gelten, wäre hier also eine Verpflichtung von 21 Jahren notwendig - und damit auch die Voraussetzung nach Par. 9 gegeben.

StefanSch.

Ich würde SaZ 25 werden, eine ZAW zum Notfallsanitäter machen. Habe jetzt vom BFD gesagt bekommen ich muss mich ans BVA wenden (natürlich direkt erledigt). Der BFD sagte nur wie es allgemein ist, aber nicht auf meinen Fall bezogen. Naja jetzt warte ich mal ab ob und wann sich das BVA meldet und mir hoffentlich genauere Auskunft erteilen kann.

Danke an alle für die Antworten bisher!

LwPersFw

Zitat von: StefanSch. am 25. Oktober 2022, 16:36:27
Und wie ist das mit dem E- bzw. Z-Schein?
Es steht ja geschrieben, dass man nach ununterbrochenen 12 Jahren Dienst diesen Schein erhält?!
Kann mir das jemand bestätigen?

Drucksache 11/ 286
15.05.87

Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

"7.
§ 13 a Satz 4 wird wie folgt gefaßt:

,,Ein Anspruch auf Erteilung eines Eingliederungsscheins besteht nur, wenn nach Beendigung des früheren
Dienstverhältnisses Übergangsgebührnisse nach § 11 nicht zugestanden haben oder
das letzte Dienstverhältnis nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren geendet hat.

III. Zu den einzelnen Vorschriften

Nummer 7 (§ 13a Satz 4 SVG)

Die Einschränkung bei der Erteilung eines Eingliederungsscheins an einen wiederverwendeten Soldaten auf Zeit
ergibt sich aus der Notwendigkeit, die aus dem früheren Dienstverhältnis gewährte Dienstzeitversorgung auf die
aus dem letzten Dienstverhältnis zustehenden Leistungen anzurechnen.

Demgemäß kann ein wiederverwendeter Soldat auf Zeit, dessen letztes Dienstverhältnis weniger als zwölf Jahre
gedauert hat, nur einen Zulassungsschein beantragen. Aufgrund der Fortentwicklung des Soldatenversorgungsgesetzes
ist es gerechtfertigt, diese Beschränkung nur noch in den Fällen vorzusehen, in denen aus dem früheren Dienstverhältnis
Übergangsgebührnisse zugestanden haben.

Die Soldaten auf Zeit, die in ihrem letzten Dienstverhältnis mindestens zwölf Jahre zurückgelegt haben,
sollen auch weiterhin den Eingliederungsschein beantragen können.
"




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nachtmensch

Mir stellt sich eher die Frage, ob ein E oder Z-Schein als SAZ 25 überhaupt Sinn macht. Grundsätzlich wird damit eine Verbeamtung angestrebt, obwohl natürlich auch ein Arbeitsplatz als Angestellter möglich ist. Allerdings haben die 17 Besoldungsgesetzgeber Altersgrenzen für die Verbeamtung und die liegen zwischen 40 und 50 Jahren. Ohne jetzt nachgeschaut zu haben ist das Höchsalter für die Verbeamtung beim Bund 50 Jahre. Aus meiner Sicht ist damit eine Verbeamtung nicht mehr möglich.

StefanSch.

Ich sage mal so, ich wäre 55 wenn ich raus komme und dann zumindest als Angestellter im ÖD zu arbeiten wäre schon mal eine Maßnahme die ich in Kauf nehmen würde.  :)
Ich danke vielmals für eure Antworten!
Mittlerweile hatte ich auch Kontakt zu einer sehr netten Dame vom BFD, die mir einige Fragen beantworten konnte.


Schönen tag euch noch!

Neuer Alter

Verbeamtung ab 50 ist der §BHO 48. Es ist auch noch über 50 möglich verbeamtet zu werden.
Der gleiche § ist der für uns Soldaten ab 40 BS.


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau