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Zusammenfassung

Autor thelastofus
 - 18. November 2022, 19:53:53
Gibt es den noch Kasernen mit militärischer Wache? In einem anderen Thread wurde behauptet das dies in keiner Kaserne der Bw mehr der Fall sei.


Ich hatte sehr viel Wache gemacht. Der "Wachplan" an sich stand zwar schon länger fest weil es einfach zwischen den Kompanien rotierte, aber die Einteilung war tlw. etwas kurzfristig.

In der Regel (nicht immer) war es aber so, das die Kameraden die in der Kaserne wohnten die Wache unter der Woche übernahmen und diejenigen die Heimschläfer waren am Wochenende.

Getauscht wurde da immer mal, sehr oft untereinander und dann ging es zum Vorgesetzten. Es findet sich meist einer der bereit ist.

Ich würde (wenn ich vorhätte Karten zu kaufen) ggf. schon vorher bekannt geben das ich da nicht kann, aber einen Anspruch hat man da nicht.

Man kann sich eben nicht jedes Wochenende was vornehmen und keinen Dienst zu haben. Es kommt ja nicht jedes Wochenende vor.

Allerdings ist dieses Thema so alt wie die Bw selbst.


Zitatda es mal in der Einheit vorkam.

Und wie wurde es da geregelt?




Autor Nutcho
 - 18. November 2022, 19:28:23
Zitat von: Al Terego am 18. November 2022, 07:57:20
Was haben denn Dein Chef oder Dein Spieß gesagt, als Du Ihnen gemeldet hast, dass Du für das betreffende Wochenende Konzertkarten hast?
Es ging nicht um mich, es war eine allgemeine Frage, da es mal in der Einheit vorkam.


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Autor BulleMölders
 - 18. November 2022, 12:14:13
Der letzte Besuch des TE war halt gestern Morgen.
Autor KlausP
 - 18. November 2022, 08:17:56
Scheint sich vermutlich geklärt zu haben, kam ja nix mehr.
Autor Al Terego
 - 18. November 2022, 07:57:20
Was haben denn Dein Chef oder Dein Spieß gesagt, als Du Ihnen gemeldet hast, dass Du für das betreffende Wochenende Konzertkarten hast?
Autor stclv
 - 18. November 2022, 07:33:32
Dafür gibt es zivil auch kein Pendant.

Exakt hierfür gibt es Reiserücktrittsversicherungen und kostenlose Stornierungen.
Autor wolverine
 - 17. November 2022, 23:43:45
Ich wüsste nicht, wo da der Kostenerstattungsanspruch herrühren würde.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 17. November 2022, 20:17:22
Mo-Fr Urlaub brächte auch nichts, da ja die Wochenenden kein Urlaub geschrieben wird.
Autor funker07
 - 17. November 2022, 19:59:25
Wie siehts eigentlich mit dem Ersatz der Kosten aus?
Wenn ich genehmigten Erholungsurlaub habe und der aus dienstlichen Gründen gestrichen wird, zahlt der Dienstherr für gebuchte Urlaubsreisen usw.
Ist das bei eigentlich freien Wochenenden auch so? D.h., wenn ich an einer Dienststelle, an der ich nicht mit Wochenenddiensten rechnen muss und der Wachplan schon fertig ist, Konzertkarten kaufe?

Oder müsste ich da immer Fr-Mo Urlaub einreichen, wenn das Event so wichtig ist?
Autor InstUffzSEAKlima
 - 17. November 2022, 19:15:20
Natürlich kann immer etwas passieren, aber der Soldat ist ja nicht pauschal immer in Rufbereitschaft und auf Abruf. Normalerweise wird die Diensteinteilung in Gegenwart der Diensttuer vorgenommen. Einzig bei notorischen Drückebergern wird dann über deren Kopf hinweg befohlen. Bei uns gab es auch immer am WE einen eingeteilten Wacherersatz. Der war aber nicht als planmäßige Vertretung vorgesehen, sondern wenn am Tag des Wachdienstes jemand kurzfristig ausgefallen ist. Der Wachersatz hat zu einer festgelegten Zeit beim UvD angerufen und gefragt, ob er benötigt wird. Natürlich konnte das nur durch Kameraden aus der Nähe wahr genommmen werden, die auch kurzfristig verfügbar sind. Falls der Wachersatz benötigt wurde und selber auch ausgefallen wäre, hätte der UvD einspringen müssen und das KpGebäude bliebe dann von außen verschlossen.

Wie gesagt, rechtzeitig auf Hinderungsgründe hinweisen und direkt einen Alternativvorschlag (z.B. eine Woche später) anbieten. Einfach fernbleiben und einen auf Krankmeldung machen hat in der Regel Konsequenzen, da hier meist dann genauer geschaut wird, was ursächlich ist.
Autor wolverine
 - 17. November 2022, 08:50:01
Grundsätzlich sollten Dienste mit einem gewissen Vorlauf geplant und bekanntgegeben werden, genau um solche Sachen zu verhindern. Stichwort: planbare Freizeit. Andererseits kann es immer auch anders laufen: einer wird krank und man braucht Ersatz oder es passiert einfach etwas. Da sollte man immer nicht vergessen, wo man arbeitet! Stellen Sie sich doch einen 48/72 Stunden Verlegebefehl an die Grenze vor.
Oder auch von Ihrer Seite: Sie können auch krank werden und ausfallen. Dann muss ein Kamerad kurzfristig einspringen und ggfs. private Termin absagen. Jedes Ding hat immer auch eine Kehrseite.
Oder Sie haben die Karten schon vor einen Jahr gekauft. Solange vorher macht keiner einen Wachplan.
Da hilft nur reden: mit den Vorgesetzten und den Kameraden. Sagen Sie halt, dass es dieses Wochenende schlecht ist wegen des Konzerts aber Sie gerne am nächsten Wochenende einen Dienst übernehmen. Im Normalfall will Sie ja keiner mit einem Dienst absichtlich piesacken.
In letzter Konsequenz aber geht der Dienst vor.
Autor HubschrauBär
 - 17. November 2022, 08:14:14
Für zukünftige Vorhaben einfach mit dem TeFhr/Spieß reden wo man solche Termine vormerken kann.
Viele Einheiten werden eine Personal-/ Vorhabenübersicht führen in der man auch private Termine hinterlegen kann.
Autor LwPersFw
 - 17. November 2022, 08:13:14
A1-2630/0-9802

"Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen Erfordernissen unter Beachtung der SAZV – ist dienstfreie Zeit und damit grundsätzlich freier Ausgang für

• Soldatinnen und Soldaten während der Dauer der Grundausbildung bis zum Zapfenstreich (23.00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind,
• Soldatinnen und Soldaten nach Ablauf der Grundausbildung bis zum Frühstück, soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind sowie
• Soldatinnen und Soldaten bis zum Dienstbeginn, soweit sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit sind.

Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin oder einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung aufhalten zu können.

Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann, unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse oder im Rahmen der Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung,
den freien Ausgang beschränken. Insbesondere kann die oder der Disziplinarvorgesetzte den freien Ausgang vor, während und nach besonderer dienstlicher Belastung, wie z. B. bei Ausbildungsvorhaben,
Übungen oder Truppenübungsplatzaufenthalten, für die gesamte Einheit/Dienststelle oder für einzelne Soldatinnen oder Soldaten beschränken. Ebenso sind angeordnete Ausgangsbeschränkungen zum
Zwecke des Infektionsschutzes durch die Disziplinarvorgesetzten umzusetzen.

Wochenendausgang und damit freien Ausgang haben Soldatinnen und Soldaten ab Freitag nach Dienst, sofern sie an Wochenenden nicht zu einem Dienst eingeteilt sind.

Der Wochenendausgang für Soldatinnen und Soldaten, die dem Zapfenstreich unterliegen, soll im Allgemeinen am Montag um 01.00 Uhr beendet sein.
Die Rückkehrzeiten sollen unter Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeiten, der Fürsorgepflicht und der berechtigten Interessen der Soldatinnen und Soldaten bestimmt werden.
Diese Regelung ist an dienstfreien Tagen während der Woche entsprechend anzuwenden."


Umsetzung in der Praxis ... mit dem Spieß / Chef sprechen, ob es keine andere Lösung gibt... oder, wie genannt, man findet einen Kameraden der einspringt... und man tauscht mit ihm eine Wache...

Wenn nicht ... wie formuliert es immer das BVerwG sinngemäß :   zählt dies zu den freiwillig übernommenen Härten als Soldat...




Autor KlausP
 - 17. November 2022, 08:09:09
Da gibt es keine wie auch immer geartete Regelung - außer mit dem befehlenden Vorgesetzten sprechen und die Sachlage darlegen.
Autor Nutcho
 - 17. November 2022, 08:09:02
Aber es kann doch nicht sein, dass man am Wochenende keine Vorhaben buchen kann und man eingeteilt wird und dann auf den Kosten sitzen bleibt? Da muss es doch Weisungen zu geben.


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