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Wache Wochenende private Vorhaben

Begonnen von Nutcho, 17. November 2022, 07:58:17

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Nutcho

Guten Tag,
Angenommen Soldat A wird vom Vorgesetzten für eine Wache am Wochenende befohlen, für welches er schon Konzertkarten mit seiner Familie gekauft hat.
Gibts eine Verordnung oder Regelung, wo man Infos dazu findet, wie in solchen Fällen zu verfahren ist? Er kann ja übers Wochenende kein Urlaub einreichen.


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stclv

Ja in so einem Fall verfährt man wie folgt:

Anruf bei der Familie mit einem ähnlichen Wortlaut: Sorry ich kann leider nicht mit zum Konzert. Ich habe Wache.

Spaß bei Seite. Entweder findest du einen Kameraden der mit dir tauscht. Natürlich auch nur dann wenn dein Vorgesetzter damit einverstanden ist.

Nutcho

Aber es kann doch nicht sein, dass man am Wochenende keine Vorhaben buchen kann und man eingeteilt wird und dann auf den Kosten sitzen bleibt? Da muss es doch Weisungen zu geben.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

KlausP

Da gibt es keine wie auch immer geartete Regelung - außer mit dem befehlenden Vorgesetzten sprechen und die Sachlage darlegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

A1-2630/0-9802

"Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen Erfordernissen unter Beachtung der SAZV – ist dienstfreie Zeit und damit grundsätzlich freier Ausgang für

• Soldatinnen und Soldaten während der Dauer der Grundausbildung bis zum Zapfenstreich (23.00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind,
• Soldatinnen und Soldaten nach Ablauf der Grundausbildung bis zum Frühstück, soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind sowie
• Soldatinnen und Soldaten bis zum Dienstbeginn, soweit sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit sind.

Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin oder einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung aufhalten zu können.

Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann, unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse oder im Rahmen der Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung,
den freien Ausgang beschränken. Insbesondere kann die oder der Disziplinarvorgesetzte den freien Ausgang vor, während und nach besonderer dienstlicher Belastung, wie z. B. bei Ausbildungsvorhaben,
Übungen oder Truppenübungsplatzaufenthalten, für die gesamte Einheit/Dienststelle oder für einzelne Soldatinnen oder Soldaten beschränken. Ebenso sind angeordnete Ausgangsbeschränkungen zum
Zwecke des Infektionsschutzes durch die Disziplinarvorgesetzten umzusetzen.

Wochenendausgang und damit freien Ausgang haben Soldatinnen und Soldaten ab Freitag nach Dienst, sofern sie an Wochenenden nicht zu einem Dienst eingeteilt sind.

Der Wochenendausgang für Soldatinnen und Soldaten, die dem Zapfenstreich unterliegen, soll im Allgemeinen am Montag um 01.00 Uhr beendet sein.
Die Rückkehrzeiten sollen unter Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeiten, der Fürsorgepflicht und der berechtigten Interessen der Soldatinnen und Soldaten bestimmt werden.
Diese Regelung ist an dienstfreien Tagen während der Woche entsprechend anzuwenden."


Umsetzung in der Praxis ... mit dem Spieß / Chef sprechen, ob es keine andere Lösung gibt... oder, wie genannt, man findet einen Kameraden der einspringt... und man tauscht mit ihm eine Wache...

Wenn nicht ... wie formuliert es immer das BVerwG sinngemäß :   zählt dies zu den freiwillig übernommenen Härten als Soldat...




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

HubschrauBär

Für zukünftige Vorhaben einfach mit dem TeFhr/Spieß reden wo man solche Termine vormerken kann.
Viele Einheiten werden eine Personal-/ Vorhabenübersicht führen in der man auch private Termine hinterlegen kann.

wolverine

Grundsätzlich sollten Dienste mit einem gewissen Vorlauf geplant und bekanntgegeben werden, genau um solche Sachen zu verhindern. Stichwort: planbare Freizeit. Andererseits kann es immer auch anders laufen: einer wird krank und man braucht Ersatz oder es passiert einfach etwas. Da sollte man immer nicht vergessen, wo man arbeitet! Stellen Sie sich doch einen 48/72 Stunden Verlegebefehl an die Grenze vor.
Oder auch von Ihrer Seite: Sie können auch krank werden und ausfallen. Dann muss ein Kamerad kurzfristig einspringen und ggfs. private Termin absagen. Jedes Ding hat immer auch eine Kehrseite.
Oder Sie haben die Karten schon vor einen Jahr gekauft. Solange vorher macht keiner einen Wachplan.
Da hilft nur reden: mit den Vorgesetzten und den Kameraden. Sagen Sie halt, dass es dieses Wochenende schlecht ist wegen des Konzerts aber Sie gerne am nächsten Wochenende einen Dienst übernehmen. Im Normalfall will Sie ja keiner mit einem Dienst absichtlich piesacken.
In letzter Konsequenz aber geht der Dienst vor.
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InstUffzSEAKlima

Natürlich kann immer etwas passieren, aber der Soldat ist ja nicht pauschal immer in Rufbereitschaft und auf Abruf. Normalerweise wird die Diensteinteilung in Gegenwart der Diensttuer vorgenommen. Einzig bei notorischen Drückebergern wird dann über deren Kopf hinweg befohlen. Bei uns gab es auch immer am WE einen eingeteilten Wacherersatz. Der war aber nicht als planmäßige Vertretung vorgesehen, sondern wenn am Tag des Wachdienstes jemand kurzfristig ausgefallen ist. Der Wachersatz hat zu einer festgelegten Zeit beim UvD angerufen und gefragt, ob er benötigt wird. Natürlich konnte das nur durch Kameraden aus der Nähe wahr genommmen werden, die auch kurzfristig verfügbar sind. Falls der Wachersatz benötigt wurde und selber auch ausgefallen wäre, hätte der UvD einspringen müssen und das KpGebäude bliebe dann von außen verschlossen.

Wie gesagt, rechtzeitig auf Hinderungsgründe hinweisen und direkt einen Alternativvorschlag (z.B. eine Woche später) anbieten. Einfach fernbleiben und einen auf Krankmeldung machen hat in der Regel Konsequenzen, da hier meist dann genauer geschaut wird, was ursächlich ist.

funker07

Wie siehts eigentlich mit dem Ersatz der Kosten aus?
Wenn ich genehmigten Erholungsurlaub habe und der aus dienstlichen Gründen gestrichen wird, zahlt der Dienstherr für gebuchte Urlaubsreisen usw.
Ist das bei eigentlich freien Wochenenden auch so? D.h., wenn ich an einer Dienststelle, an der ich nicht mit Wochenenddiensten rechnen muss und der Wachplan schon fertig ist, Konzertkarten kaufe?

Oder müsste ich da immer Fr-Mo Urlaub einreichen, wenn das Event so wichtig ist?

InstUffzSEAKlima

Mo-Fr Urlaub brächte auch nichts, da ja die Wochenenden kein Urlaub geschrieben wird.

wolverine

Ich wüsste nicht, wo da der Kostenerstattungsanspruch herrühren würde.
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stclv

Dafür gibt es zivil auch kein Pendant.

Exakt hierfür gibt es Reiserücktrittsversicherungen und kostenlose Stornierungen.

Al Terego

Was haben denn Dein Chef oder Dein Spieß gesagt, als Du Ihnen gemeldet hast, dass Du für das betreffende Wochenende Konzertkarten hast?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders


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