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Zusammenfassung

Autor ROA2022
 - 13. Dezember 2022, 14:59:48
Dankeschön, das wusste ich so nicht.
Autor F_K
 - 13. Dezember 2022, 12:28:58
Anmerkung:

Dienstgrade werden nur vom Truppendienstgericht aberkannt - und wenn ehemalige (R)OA dann entlassen werden, bzw. die Laufbahnausbildung nicht "erfolgreich" / zeitgerecht abgeschlossen wird - und damit dann ggf. praktisch die Personalführung  auch "endet" - dann ist das eben so.

Im Einzelfall gibt es dann sehr lebensalte Fahnenjunker / Fähnriche, die eben nicht mehr üben (im Sinne von RDL), sondern ggf. nur in DVag / UTE zu "sehen" sind ...
Autor Ralf
 - 13. Dezember 2022, 05:08:16
ZitatWenn man aus Gründen nicht weiterkommt wird man nach einer gewissen Zeit doch Uffz, Fw bzw. HFw, oder?
Nein, nur wenn man auch aus der Laufbahn kommt, wird zurückgeführt.
Autor ROA2022
 - 12. Dezember 2022, 19:42:15
Zitat von: PzPiKp360 am 12. Dezember 2022, 18:30:15
Mir wurde das so erklärt: Es gäbe auch Fhj, Fähnr und OFähnr d. R., die diesen Dienstgrad als Aktive erworben hätten, dann aber aus Gründen nicht weitergekommen seien und dies auch so bleiben würde, somit nicht mehr wirklich (R)OAs wären. Der Zusatz "(ROA)" deute an, daß die Laufbahn noch intakt sei, und daher an einem Weiterkommen bzw. Erreichen des Lt d. R. noch gearbeitet werde.
Wenn man aus Gründen nicht weiterkommt wird man nach einer gewissen Zeit doch Uffz, Fw bzw. HFw, oder? Dann ist man auch meine (R)OA mehr. So habe ich das verstanden.
Autor PzPiKp360
 - 12. Dezember 2022, 18:30:15
Mir wurde das so erklärt: Es gäbe auch Fhj, Fähnr und OFähnr d. R., die diesen Dienstgrad als Aktive erworben hätten, dann aber aus Gründen nicht weitergekommen seien und dies auch so bleiben würde, somit nicht mehr wirklich (R)OAs wären. Der Zusatz "(ROA)" deute an, daß die Laufbahn noch intakt sei, und daher an einem Weiterkommen bzw. Erreichen des Lt d. R. noch gearbeitet werde.
Autor LwPersFw
 - 11. Dezember 2022, 20:29:17
Zitat von: PzPiKp360 am 11. Dezember 2022, 19:40:05
@LwPersFw: Ich bin mir für den Bereich "ROA a. d. W." nicht sicher, was Deine Antwort angeht. Nr. 746 in A1340/49 bezieht sich meiner bescheidenen Ansicht nach auf die aktive Truppe, ein "OGefr (ROA)" würde damit auf ROA als SaZ2/3 hindeuten. Meiner Erinnerung nach wurde es "uns" ROA a. d. W. an der OSH so beigebracht, daß die Bezeichnung "DG d. R. (ROA)" zu führen sei, damit zum Beispiel auch "Fhj d. R. (ROA)".

Das passt doch auch...

Siehe o.g. Nr 3307 i.V.m. 746

746 >> Während einer RD : OGefr ROA , da im aktiven Dienst

3307 >> Außerhalb RD : OGefr d.R. ROA , da außerhalb aktiven Dienst

Aber Fhj d.R. ROA ist m.E. nicht korrekt.

Denn der DGR Fhj kennzeichnet bereits den OA.
Es gibt ja auch keine Fhj OA.



Autor F_K
 - 11. Dezember 2022, 20:10:53
@ PzPiKp:

Kommt ja immer noch auf den Status des Reservisten an - ist er im Dienst, entfällt "d. R." als Zusatz.

@ Tanki:

Die Bestimmungen sind "kann" - also die Zeiten müssen MINDESTENS erreicht werden, damit ein Dienstgrad verliehen werden KANN, da ist nichts "MUSS" - insoweit sind die Zeiten schon zwingend ...
Autor PzPiKp360
 - 11. Dezember 2022, 19:40:05
@LwPersFw: Ich bin mir für den Bereich "ROA a. d. W." nicht sicher, was Deine Antwort angeht. Nr. 746 in A1340/49 bezieht sich meiner bescheidenen Ansicht nach auf die aktive Truppe, ein "OGefr (ROA)" würde damit auf ROA als SaZ2/3 hindeuten. Meiner Erinnerung nach wurde es "uns" ROA a. d. W. an der OSH so beigebracht, daß die Bezeichnung "DG d. R. (ROA)" zu führen sei, damit zum Beispiel auch "Fhj d. R. (ROA)".
Autor KlausP
 - 11. Dezember 2022, 18:09:59
Was soll man da zudrücken? Bei Aktiven wird bei der Einstellung mit höherem Dienstgrad auch nichts zugedrückt, die SLV ist doch eindeutig.
Autor tanki
 - 11. Dezember 2022, 18:06:58
...wird denn bei Festlegung des vorläufigen höheren Dienstgrades akribisch auf die Zeiten geachtet, welche man in diesem Bereich tätig gewesen sein muß, oder wird bei dem fehlen von 3 Monaten zum nächst höherem DG ein Auge zugedrückt?
Autor ROA2022
 - 11. Dezember 2022, 11:37:51
Vielen Dank für die schnelle und umfassende Antwort.
Autor LwPersFw
 - 11. Dezember 2022, 10:55:54
ZitatEine Nachfrage: Wie lautet die korrekte Dienstgradbezeichnung bei ROA adW zu Beginn der Laufbahn, wenn man Mannschafter ist: ,,OGefr d.R. (ROA)" oder ,,OGefr (ROA)"? Ab Fahnenjunker d.R. erübrigt sich ja der ,,ROA"-Zusatz.



"746. Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter des Truppendienstes in einem Mannschaftdienstgrad oder in den Unteroffizierdienstgraden Stabsunteroffizier, Oberfeldwebel und höheren Dienstgraden führen im Schriftverkehr ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,Offizieranwärterin" bzw. ,,Offizieranwärter" oder ,,OA"", Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter des Sanitätsdienstes mit dem Zusatz ,,Sanitätsoffizier-Anwärterin" bzw. ,,Sanitätsoffizier-Anwärter" oder ,,SanOA", Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter des Militärmusikdienstes mit dem Zusatz ,,Militärmusikoffizier-Anwärterin" bzw. ,,Militärmusikoffizier-Anwärter" oder ,,MilMusikOA" und Reserveoffizier-Anwärterinnen und Reserveoffizier-Anwärter mit dem Zusatz ,,Reserveoffizier-Anwärterin" bzw. ,,Reserveoffizier-Anwärter" oder ,,ROA"."

A-1340/49

Also : OGefr ROA
Autor ROA2022
 - 11. Dezember 2022, 09:21:52
Zitat von: LwPersFw am 11. Dezember 2022, 08:35:26
ZitatNö... ein verliehener Dienstgrad darf durch den Inhaber immer verwendet werden.


Dies ist bezogen auf diese Personengruppe falsch.

"3307. Alle Reservistinnen und Reservisten dürfen endgültig verliehene Dienstgrade der Bw außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses mit dem Zusatz ,,der Reserve (d. R.)" führen, wenn sie nicht als frühere BS mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand berechtigt sind, den Dienstgrad mit dem Zusatz ,,außer Dienst" oder ,,a. D." zu führen. Während des RD führen Reservistinnen und Reservisten den ihnen verliehenen Dienstgrad ohne Zusatz.

Nach Beendigung des RD entfällt die Berechtigung zum Führen eines vorläufigen oder zeitweiligen Dienstgrades.

Soweit erforderlich, kann im militärischen Schriftverkehr zwischen DSt und den Reservistinnen und Reservisten außerhalb eines RD durch Nennung des Dienstgrades mit dem Zusatz ,,d. R. vorläufig" darauf hingewiesen werden, dass eine Beorderung mit vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad besteht. (...)"

A2-1300/0-0-2
Eine Nachfrage: Wie lautet die korrekte Dienstgradbezeichnung bei ROA adW zu Beginn der Laufbahn, wenn man Mannschafter ist: ,,OGefr d.R. (ROA)" oder ,,OGefr (ROA)"? Ab Fahnenjunker d.R. erübrigt sich ja der ,,ROA"-Zusatz.
Autor LwPersFw
 - 11. Dezember 2022, 08:35:26
ZitatNö... ein verliehener Dienstgrad darf durch den Inhaber immer verwendet werden.


Dies ist bezogen auf diese Personengruppe falsch.

"3307. Alle Reservistinnen und Reservisten dürfen endgültig verliehene Dienstgrade der Bw außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses mit dem Zusatz ,,der Reserve (d. R.)" führen, wenn sie nicht als frühere BS mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand berechtigt sind, den Dienstgrad mit dem Zusatz ,,außer Dienst" oder ,,a. D." zu führen. Während des RD führen Reservistinnen und Reservisten den ihnen verliehenen Dienstgrad ohne Zusatz.

Nach Beendigung des RD entfällt die Berechtigung zum Führen eines vorläufigen oder zeitweiligen Dienstgrades.

Soweit erforderlich, kann im militärischen Schriftverkehr zwischen DSt und den Reservistinnen und Reservisten außerhalb eines RD durch Nennung des Dienstgrades mit dem Zusatz ,,d. R. vorläufig" darauf hingewiesen werden, dass eine Beorderung mit vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad besteht. (...)"

A2-1300/0-0-2
Autor SolSim
 - 11. Dezember 2022, 06:32:22
Zitat von: Beuteberliner am 10. Dezember 2022, 23:45:06
Ihre Frage verstehe ich nicht wirklich.

Dienstgrade werden nur in dienstlicher Kommunikation verwendet,


Nö... ein verliehener Dienstgrad darf durch den Inhaber immer verwendet werden.

Es ist halt völlig unüblich, dies außerhalb des Wehrdienstverhältnisses zu tun😉