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Zitat von: F_K am 26. Januar 2023, 09:43:46@F_K
Eben - Gesetze immer vollständig lesen - je nach Zeitpunkt war damals noch ggf. das Wehrpflichtgesetz in Kraft, nunmehrZitat§ 58h Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b
(1) Der freiwillige Wehrdienst nach § 58b endet durch Entlassung entsprechend § 75 oder durch Ausschluss entsprechend § 76.
Zitat§ 58h Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b
(1) Der freiwillige Wehrdienst nach § 58b endet durch Entlassung entsprechend § 75 oder durch Ausschluss entsprechend § 76.
Zitat von: HptGefr.K am 26. Januar 2023, 06:42:02Konnte aber ein FWDL auch einfach entlassen werden? Im SG 55 steht nur etwas von SaZ.
Ich war FWDL nicht SaZ.