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Autor Dieterle_72
 - 18. Februar 2023, 17:43:49
Zitat von: F_K am 18. Februar 2023, 14:45:21
... eine Einstellung mit Dienstgrad HptFw bedarf keines "ACs", im AC werden OA getestet.

... dazu kommen wohl Verständnisprobleme.

::) Dann eben das Feldwebel Auswahlverfahren.
Autor Ralf
 - 18. Februar 2023, 14:53:02
ZitatWenn er nicht bestanden hätte, wäre er dann nicht mehr HptFw geblieben?  ;D
Da hilft auch kein komisches Grinsen.
Zitat von: Ralf am 17. Februar 2023, 12:37:15
Aber eine LfbEignung muss halt eben nicht festgestellt werden, die hat man ja inne.
Ich kann es nicht anders sagen, als ich es geschrieben habe. Auch wenn er alles durchläuft, eine LfbEignung wird eben dabei nicht mehr festgestellt. Die Prüfinhalt sind dann ausschlaggebend für die Bestenauslese und das Feststellen, für welche Verwendungen er geeignet ist.
Ist wie wenn jemand aufgrund Zivilberuf als Fw eingestellt wird. Der nimmt auch am kompletten Fw-Lehrgang teil, schreibt die selben Tests, macht die selben Lehrproben, aber eine formale Laufbahnprüfung macht er dabei eben nicht.
Autor F_K
 - 18. Februar 2023, 14:45:21
... eine Einstellung mit Dienstgrad HptFw bedarf keines "ACs", im AC werden OA getestet.

... dazu kommen wohl Verständnisprobleme.
Autor wolverine
 - 18. Februar 2023, 14:12:27
Autor Dieterle_72
 - 18. Februar 2023, 14:01:46
Das Teile wiederholt werden können, ist nachvollziehbar. Aber dieser HptFw hat das komplette AC durchlaufen müssen.

Wenn er nicht bestanden hätte, wäre er dann nicht mehr HptFw geblieben?  ;D
Autor Ralf
 - 17. Februar 2023, 12:37:15
Das ist doch nicht widersprüchlich. Ich schrieb ja, dass Teile wiederholt werden können. Aber eine LfbEignung muss halt eben nicht festgestellt werden, die hat man ja inne.
Autor Dieterle_72
 - 17. Februar 2023, 12:17:25
In meiner Dienststelle ist ein HptFw (Wiedereinsteller), der musste ein komplettes AC durchlaufen bevor er wieder eingestellt wurde. Er war damals als HptFw (SaZ 12) aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und ist als HptFw wiedereingestellt worden.

Wie kommt es denn dann zu so etwas?
Autor Ralf
 - 17. Februar 2023, 11:20:27
Teile können durchaus noch erfolgen, zB die med. Untersuchung und auch das Prüfgespräch. Das legt die Prüfbehörde individuell fest. Aber eine formale Offz-Eignung wird nicht vergeben/in Frage gestellt.
Also nicht beides in einen Topf werfen.
Autor Hoffi78
 - 17. Februar 2023, 11:18:48
Wie gesagt, war mein Gedanke, dass bei Wiedereinstellung im DG Major evt. doch eine Eignungsfeststellung erforderlich ist.

Nochmals Danke!
Autor F_K
 - 17. Februar 2023, 10:22:40
Nein, die Frage hatte Ralf schon beantwortet.
Autor Hoffi78
 - 17. Februar 2023, 10:20:19
Zitat von: Hoffi78 am 16. Februar 2023, 18:36:57
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte den Gedanken, dass falls eine Wiedereinstellung im Dienstgrad Major erfolgen sollte (durch RDL von OLt, Hptm bis Major) evt. auch eine Eignungsfeststellung durchgeführt wird.

Aber Laufbahngruppe der Offiziere sowie auch Laufbahn Offz TrD wäre dadurch unverändert.

Oder bin auch da auf dem Holzweg?
Autor Hoffi78
 - 16. Februar 2023, 18:36:57
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte den Gedanken, dass falls eine Wiedereinstellung im Dienstgrad Major erfolgen sollte (durch RDL von OLt, Hptm bis Major) evt. auch eine Eignungsfeststellung durchgeführt wird.

Aber Laufbahngruppe der Offiziere sowie auch Laufbahn Offz TrD wäre dadurch unverändert.
Autor Ralf
 - 16. Februar 2023, 17:41:41
Ist eine Bewerbung für eine Wiedereinstellung nicht mit einer Änderung der Laufbahngruppe verbunden, gilt die Laufbahnplatzierung als gegeben. Liegen mehr Bewerbungen als Einstellungsmöglichkeiten vor, ist ein Auswahlverfahren obligatorisch. Das Auswahlverfahren ist jedoch auf diesen Personenkreis abgestimmt.
Autor Hoffi78
 - 16. Februar 2023, 16:16:01
Hallo Community, müssen auch Wiedereinsteller (Hptm d.R. ehem.SaZ 12) bei positivem Ergebnis nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen zur Eignungsfeststellung beim ACFüKrBw?
Autor Ralf
 - 30. November 2022, 05:18:33
Zitat von: Schopenhauer am 29. November 2022, 21:16:01
Es ist nicht etwas, dass mich persönlich betrifft, sondern eine grundsätzliche Überlegung. Aber es scheint wohl zu sein, dass es keine scharfe Grenze gibt und es ggfs. auf den Einzelfall ankommt.
Naja doch, hatte ich doch geschrieben.
ZitatVom Zeitpunkt des Assessment bis zum Diensteintritt 2 Jahre.
Und danach wird jeweils individuell entschieden, was zu wiederholen ist und je weiter der Zeitpunkt vom Assessment weg liegt, je mehr Lebensereignisse dazukommen (Berufsabschlüsse, Studium, Arbeitsstellen, Lebenslauf...) desto mehr.