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Zitat von: LwPersFw am 12. April 2023, 15:50:00
Sie sind TG-Empfänger.
Die Nr. 2.8 ist aber nicht korrekt.
M.E. müsste es 3.11 sein...
Ihr Pers sollte dies mit dem Verfasser der Verfügung klären.
Zitat von: KlausP am 11. April 2023, 13:23:05
Ich war bisher der Meinung, dass Lehrgangsteilnehmer unabhängig vom Alter zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet wären. Jedenfalls Warcraft bei jedem meiner Lehrgänge so. Oder hat sich das geändert?
Zitat von: LwPersFw am 08. April 2023, 14:28:46
+ somit gibt es keinen zwingenden Grund die TG-Unterkunft als Erstwohnsitz zu erfassen, da ja der wesentliche Grund für das Beibehalten der Wohnung am alten Standort ist, dass auch bei Ledigen dort weiterhin der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt (muss man im Zweifelsfall gegenüber der Behörde halt eindeutig darlegen)
(§ 22 Abs 3 BMG)
ZitatHauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
Zitat von: funker07 am 08. April 2023, 13:22:33Zitat von: LwPersFw am 08. April 2023, 08:37:15Das war die Aussage von BAPersBw, nachdem es bei mir Probleme gab.Zitat von: funker07 am 08. April 2023, 00:33:17Im Datenbestand ist der aktuelle Erst-Wohnsitz als Hauptwohnsitz erfasst.
Wichtig ist, dass die TG-Wohnung nicht in SASPF eingetragen wird.
Es ist also "unglücklich" davon abzuraten, bestehenden Meldepflichten nicht nachzukommen...
Versetzt auf aufgeschobener UKV, als TG3-Empfänger.
Da keine Stube verfügbar war, ne Wohnung genommen, die TravelManagement auch problemlos bezahlt.
Erstwohnsitz in der TÜG-Wohnung, da dorf überwiegender Aufenthalt und ledig ohne Kinder.
Als ich dann in der Heimat umgezogen bin und dafür eine neue Meldebescheinigung (neuer Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz weiterhin TÜG-Wohnung) eingereicht habe, wurde die Wohnung anfangs nicht anerkannt.
Begründung war, dass die andere Wohnung in SASPF steht und ich diese stattdessen anerkennen lassen müsse.
Nach Telefonaten mit S1 und BAPersBw kam raus, dass die Wohnung nicht als Wohnsitz in SASPF hätte eingetragen werden dürfen.
Eintrag wurde gelöscht und die Anerkennung klappte problemlos.
Zitat von: LwPersFw am 08. April 2023, 08:37:15Das war die Aussage von BAPersBw, nachdem es bei mir Probleme gab.Zitat von: funker07 am 08. April 2023, 00:33:17Im Datenbestand ist der aktuelle Erst-Wohnsitz als Hauptwohnsitz erfasst.
Wichtig ist, dass die TG-Wohnung nicht in SASPF eingetragen wird.
Es ist also "unglücklich" davon abzuraten, bestehenden Meldepflichten nicht nachzukommen...
Zitat von: Schalker am 06. April 2023, 19:45:06
Ich werde vermutlich ja mindestens 5 Tage die Woche am neuen Dienstort sein , deswegen wäre es doch sinnvoll, dies als 1. Wohnsitz zu wählen oder sehe ich das falsch?
Zitat von: Rekrut84 am 07. April 2023, 09:05:15Zitat von: Angemon84 am 07. April 2023, 08:33:08
Erstwohnsitz ummelden ist nicht empfehlenswert, da das Finanzamt in der Steuererklärung den neuen Lebensmittelpunkt am Dienstort vermuten wird.
Vermuten darf das Finanzamt viel.
Diese Vermutung kann man durch eine einfache Erklärung und Beschreibung der Lebenssituation und Verbindungen zum Heimat leicht entkräften.
Zitat von: funker07 am 08. April 2023, 00:33:17
Wichtig ist, dass die TG-Wohnung nicht in SASPF eingetragen wird.