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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 30. Oktober 2006, 13:46:20
Zitat von: druide am 30. Oktober 2006, 12:20:02
Wofür brauch ich dann eine kleine Anwartschaft , wenn ich nachher eh wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung gehen kann ???

@ druide:
Richtig verstanden! Wenn die Rückkehr in die GKV völlig klar ist, dann ist natürlich eine kleine Anwartschaft nicht nötig.

Wenn später aber eine freiberufliche Tätigkeit angestrebt wird (siehe Hinweis von  wolverine: "...Freiberufler, Selbstständige oder Beamte/ Versorgungsempfänger") dann wird eine Anwartschaft wichtig. Das gilt aber auch wieder mit Einschränkungen, weil zum Beispiel Künstler im weitesten Sinne (dazu gehören auch Journalisten...) freiberuflich tätig sein können und trotzdem in der Künstlersozialkasse gesetzlich sozialversichert sind.
Bitte also den guten Rat von wolverine befolgen: Lass Dir vom Versicherungsvertreter Deines Vertrauens alles genau erklären  ;).   
Autor wolverine
 - 30. Oktober 2006, 13:10:47
Der Begriff "kleine" oder "Große" Anwartschaft ist mir jetzt nicht geläufig - vielleicht ein paar Details hierzu? Sonst würde ich mir das genau von dem erklären lassen, der mir so etwas verkaufen möchte und zwar so lange bis ich das verstanden habe.

Gegenfrage: Was soll denn eine Anwardschaft bei einer PKV mit dem Einstieg in eine GKV zutun haben? Sie zahlen ein paar Jahre an A damit B sie hinterher nimmt?!
Die Voraussetzungen für die gesetztliche Versicherungspflicht stehen doch fest. Wenn Sie diese erfüllen, muss die Versicherung sie nehmen. Z. B. war ich während meines Referendariats gesetzlich Versichert nach Z 12 - kein Problem!
Autor druide
 - 30. Oktober 2006, 12:20:02
Wofür brauch ich dann eine kleine Anwartschaft , wenn ich nachher eh wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung gehen kann ???
Autor kermit8
 - 30. Oktober 2006, 11:21:15
Hallo noch mal,
also das mit den verpflichtungsjahren habe ich jetzt natürlich vor der Unterschrift geklärt.
hat alles seine Ortnung.
Danke noch mal für alles
cu
Kermit8
Autor wolverine
 - 30. Oktober 2006, 09:38:37
Zur Präzisierung:
Die GKV muss einen Versicherten nur dann aufnehmen, wenn er abhängig beschäftigt ist - keine Freiberufler, Selbstständigen oder Beamte/ Versorgungsempfänger.

Aber wenn man nach der Dienstzeit wieder in ein "normales" Beschäftigungsverhältnis wechselt, bringt einem eine Anwardschaft bei der PKV nichts.
Autor StOPfr
 - 30. Oktober 2006, 09:25:57
Zitat von: druide am 30. Oktober 2006, 08:28:06
also seh ich das richtig, das mich die GKV nach miner Dienstzeit wieder übernehmen muss?
Und die kleine Anwartschaft ist nur dafür das man nachher wieder günstig in die PKV kommt ?

1. Frage; Antwort: Ja, auf jeden Fall.
2. Frage; Antwort: Ja, aber nicht nur wieder sondern überhaupt. 

Die Gesundheitsreform wird daran, soviel ich weiß, nichts ändern, was immerhin schon ein Gewinn wäre  ;)
Autor druide
 - 30. Oktober 2006, 08:28:06
also seh ich das richtig, das mich die GKV nach miner Dienstzeit wieder übernehmen muss?
Und die kleine Anwartschaft ist nur dafür das man nachher wieder günstig in die PKV kommt ?
Autor Oakley
 - 29. Oktober 2006, 21:57:17
also erst einmal zum thema versicherung: frag am besten einmal deine aktuelle versicherung bzw die deiner eltern, falls du über diese versichert bist, die versicherungen müssten sich mit diesen themen auskennen! gut wärs allerdings eine vetrauenswürdige zu kontaktieren, sprich eine wo du sicher bist das sie dich nicht unbedingt übers ohr haut!
und nun zu dem anderen thema: du solltest dich VOR der unterschrift informieren was du unterschreibst und dafür kannst du den einplaner etc ruhig fragen! ;-) also nochmal informieren und auf nummer sicher gehen!!! cu
Autor Andi
 - 29. Oktober 2006, 19:59:01
Nur Pflegeversicherung ist Pflicht (deswegen auch Pflegepflichversicherung). Anwartschaft ist als private Krankenversicherung natürlich freiwillig und keine Pflicht. Dementsprechend kann auch niemand einen Nachweis über eine Anwartschaft verlangen.

Gruß Andi
Autor Huey
 - 27. Oktober 2006, 12:43:53
Du hast für 12 Jahre unterschrieben-die Bw behält sich aber vor, dich nach den ersten 4 Jahren nicht weiterzuverpflichten, wenn du z.B. Ausbildungsabschnitte nicht in der vorgegebenen Zeit bestanden hast, oder es strukturelle Änderungen gibt-also z.B. Einheiten reduziert werden und es daher keine Stelle mehr für dich gibt..

Grundsätzlich hast du dich zwar bereit erklärt, 12 Jahre zu machen; wenn du aber zu einer Bank gehen würdest und einen Kredit möchtest, zählen erst einmal nur die schriftlich zugesicherten 4 Jahre...
Autor wolverine
 - 27. Oktober 2006, 11:06:54
Ich finde das eher ungewöhnlich, bin aber in den neuen Laufbahnen nicht so "´drin".
Eherner Grundsatz beim Bund ist: "Fest steht nur, was man schriftlich in der Hamd hat!"
Und danach sind Sie Z4 - alles andere ist nur eine Hoffnung.

Ich hätte da schon noch einmal nachgehakt.
Autor kermit8
 - 27. Oktober 2006, 10:54:42
Hallo, noch mal.
Danke für die Info schon mal,

Ja ich bin Soldat auf Zeit. Hatte mich auch eigentlich für 12 JAhre verpflichtet, aber als ich die noch fehlenden Unterlagen wie: "Eröffnung der Einplanungdentscheidung, Verpflichtungserklärung und Eröffnungsvermerk" unterschreiben mußte stand da 4 Jahre.

Ist das normal.

Weiterhin stand da in einem Info satz: "Die Einstellung der Soldain/ des Soldaten erfolgt als SaZ 04 Jahre. Die Entscheidung über eine mögliche Weiterverpflichtung steht u.a. im Zusammenhang mit zu erwartenden Strukturveränderungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Eine Verwendung im Bereich des Sanitätskommandos wir angestrebt."

Wird das nun so bei der Bw gemacht erst für 4 Jahre und dann verlängern lassen wenn man gut ist?

Es wäre nett wenn mich darüber noch jemand aufklären würde.
DANKE
Autor wolverine
 - 27. Oktober 2006, 08:29:14
Der BS wird regelmäßig auch nach Dienstende nicht mehr abhängig beschäftigt sein ;). Er erhält Pensionsbezüge und Beihilfe zu den Krankheitskosten. Den Anteil,der nicht von der Beihilfe getragen wird, muss privat vesichert sein.
Autor Huey
 - 27. Oktober 2006, 08:26:44
Ich erinnere ich nicht mehr, wie das zu SaZ-Zeiten war, aber spätestens bei der Übernahme zum BS muss man zwei Urkunden abgeben-die Mitgliedsbescheinigung der Pflegeversicherung und die der Anwartschaft....
Autor wolverine
 - 27. Oktober 2006, 07:45:47
Grundsätzlich benötigt man diese Anwartschaft jedoch nicht. Insbesondere wenn man nach der Dienstzeit wieder abhängig beschäftigt ist und in die GKV geht.
Für PKV gibt es den Gebührenvorteil des niederigeren Eintrittsalters.