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Wie sieht es eigentlich mit der Krankenkasse aus?!?!?

Begonnen von kermit8, 26. Oktober 2006, 21:29:52

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kermit8

Werde bald auch zur Bundeswehr gehören.
Meine Frage nun: wie sieht es dann mit der krankenkasse aus?
Sollte man sie wechseln?
Bekommt man bescheid was man machen sollte?
Etc!?!?!?!

Wäre nett wenn mich mal darüber jemand aufklären würde.
DANKE!!!

Timid

Bist du SAZ? Grundwehrdienstleistender?

Prinzipiell haben Soldaten einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Damit wird eine Krankenversicherung sowieso entfallen, da du dich als Soldat (Ausnahme: Absolute Notfälle) von Bundeswehrärzten behandeln lassen MUSST!
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meikschmidt

Aber wie war das noch mit der kleinen Anwartschaft bei einer privaten versicherung als SAZ? Musste die man nicht haben um nach der Bundeswehrzeit, wenn man Zeitsoldat war, wieder in die Krankenkasse übernommen zu werden? Oder war das jetzt sogar so das die Krankenkassen jeden übernehmen müssen. - Bin mit dieser Information noch etwas hinterher?

Flexscan

Freie Heilkostenfürsorge gilt nur für GWD/FWDL sprich sie brauchen sich nicht zusätzlioch versichern.

Für SAZ gilt immer noch die Regelung der privaten Anwartschaft.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Andi

Die Anwartschaft hat man aber nicht, um nach seiner Bundeswehrzeit wieder von einer Versicherung versichert zu werden, denn das wird man so oder so, man hat sie, um zu den Konditionen des Abschlussdatums der Anwartschaft versichert zu werden. Beispiel: Soldat X schließt bei seinem Dienstantritt mit 20 Jahren seine Anwartschaft ab, er ist vollkommen gesund. Während eines Auslandseinsatzes wird er im Alter von 30 Jahren schwer verletzt und ist dauerhaft Behandlungs- und pflegebedürftig, seinen Dienst kann er nicht weiter versehen, er wird also entlassen. Jetzt wird er von (mindestens) der Versicherung, die ihn anwartschaftsversichert hat weiter versichert und zwar nach wie vor zu den Konditionen eines gesunden 20jährigen und nicht zu den 8unbezahlbaren) Konditionen eines invaliden 30jährigen.

Gruß Andi
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wolverine

Grundsätzlich benötigt man diese Anwartschaft jedoch nicht. Insbesondere wenn man nach der Dienstzeit wieder abhängig beschäftigt ist und in die GKV geht.
Für PKV gibt es den Gebührenvorteil des niederigeren Eintrittsalters.
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Huey

Ich erinnere ich nicht mehr, wie das zu SaZ-Zeiten war, aber spätestens bei der Übernahme zum BS muss man zwei Urkunden abgeben-die Mitgliedsbescheinigung der Pflegeversicherung und die der Anwartschaft....

wolverine

Der BS wird regelmäßig auch nach Dienstende nicht mehr abhängig beschäftigt sein ;). Er erhält Pensionsbezüge und Beihilfe zu den Krankheitskosten. Den Anteil,der nicht von der Beihilfe getragen wird, muss privat vesichert sein.
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kermit8

Hallo, noch mal.
Danke für die Info schon mal,

Ja ich bin Soldat auf Zeit. Hatte mich auch eigentlich für 12 JAhre verpflichtet, aber als ich die noch fehlenden Unterlagen wie: "Eröffnung der Einplanungdentscheidung, Verpflichtungserklärung und Eröffnungsvermerk" unterschreiben mußte stand da 4 Jahre.

Ist das normal.

Weiterhin stand da in einem Info satz: "Die Einstellung der Soldain/ des Soldaten erfolgt als SaZ 04 Jahre. Die Entscheidung über eine mögliche Weiterverpflichtung steht u.a. im Zusammenhang mit zu erwartenden Strukturveränderungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Eine Verwendung im Bereich des Sanitätskommandos wir angestrebt."

Wird das nun so bei der Bw gemacht erst für 4 Jahre und dann verlängern lassen wenn man gut ist?

Es wäre nett wenn mich darüber noch jemand aufklären würde.
DANKE

wolverine

Ich finde das eher ungewöhnlich, bin aber in den neuen Laufbahnen nicht so "´drin".
Eherner Grundsatz beim Bund ist: "Fest steht nur, was man schriftlich in der Hamd hat!"
Und danach sind Sie Z4 - alles andere ist nur eine Hoffnung.

Ich hätte da schon noch einmal nachgehakt.
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Huey

Du hast für 12 Jahre unterschrieben-die Bw behält sich aber vor, dich nach den ersten 4 Jahren nicht weiterzuverpflichten, wenn du z.B. Ausbildungsabschnitte nicht in der vorgegebenen Zeit bestanden hast, oder es strukturelle Änderungen gibt-also z.B. Einheiten reduziert werden und es daher keine Stelle mehr für dich gibt..

Grundsätzlich hast du dich zwar bereit erklärt, 12 Jahre zu machen; wenn du aber zu einer Bank gehen würdest und einen Kredit möchtest, zählen erst einmal nur die schriftlich zugesicherten 4 Jahre...

Andi

Nur Pflegeversicherung ist Pflicht (deswegen auch Pflegepflichversicherung). Anwartschaft ist als private Krankenversicherung natürlich freiwillig und keine Pflicht. Dementsprechend kann auch niemand einen Nachweis über eine Anwartschaft verlangen.

Gruß Andi
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Oakley

also erst einmal zum thema versicherung: frag am besten einmal deine aktuelle versicherung bzw die deiner eltern, falls du über diese versichert bist, die versicherungen müssten sich mit diesen themen auskennen! gut wärs allerdings eine vetrauenswürdige zu kontaktieren, sprich eine wo du sicher bist das sie dich nicht unbedingt übers ohr haut!
und nun zu dem anderen thema: du solltest dich VOR der unterschrift informieren was du unterschreibst und dafür kannst du den einplaner etc ruhig fragen! ;-) also nochmal informieren und auf nummer sicher gehen!!! cu

druide

also seh ich das richtig, das mich die GKV nach miner Dienstzeit wieder übernehmen muss?
Und die kleine Anwartschaft ist nur dafür das man nachher wieder günstig in die PKV kommt ?

StOPfr

Zitat von: druide am 30. Oktober 2006, 08:28:06
also seh ich das richtig, das mich die GKV nach miner Dienstzeit wieder übernehmen muss?
Und die kleine Anwartschaft ist nur dafür das man nachher wieder günstig in die PKV kommt ?

1. Frage; Antwort: Ja, auf jeden Fall.
2. Frage; Antwort: Ja, aber nicht nur wieder sondern überhaupt. 

Die Gesundheitsreform wird daran, soviel ich weiß, nichts ändern, was immerhin schon ein Gewinn wäre  ;)
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