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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Wolf_T am 23. Mai 2023, 10:58:12
Ich habe den Fall der Sachbearbeiterin Hilfsmittelversorgung nochmal geschildert, aber die hat geantwortet, ihr fehlt für eine Stellungnahme das medizinische Fachwissen.
Welche Qualifikation brauch man als Sachbearbeiterin Hilfsmittelversorgung?
Ich habe die Hilfsmittel nun über die Beihilfestelle/PKV problemlos abgerechnet.
Zitat von: LwPersFw am 20. April 2023, 17:26:39
Aber... Sie haben "nur" eine WDB mit einem GdS unter 50.
Damit ist das BAPersBw ausschließlich für die Behandlung und Versorgung der gesundheitlichen Folgen zuständig, die zur Anerkennung der WDB führten.
D.h. wenn Sie nachweisen können, dass die Verschlechterung seine Ursache im damaligen Schädigungsereignis hat... muss das BAPersBw die Leistung erbringen.
Resultiert die Verschlechterung aus einem anderen Grund, z.B. eben altersbedingt, ist Ihre Krankenversicherung zuständig (wenn ehem. BS plus Beihilfe).
ZitatD.h. wenn Sie nachweisen können, dass die Verschlechterung seine Ursache im damaligen Schädigungsereignis hat... muss das BAPersBw die Leistung erbringen.
ZitatResultiert die Verschlechterung aus einem anderen Grund, z.B. eben altersbedingt, ist Ihre Krankenversicherung zuständig (wenn ehem. BS plus Beihilfe).
Zitat von: Wolf_T am 20. April 2023, 20:11:35
Ich habe meine Unterlagen nochmal durchgesehen und möchte das ganze nochmal klarstellen, sorry:
1. Das ,,Amt" begründet seine Argumente aus dem das dem Dienstzeitende (03/2014) zeitlich am nächsten gelegene Tonschwellenaudiogramm vom 04.06.2007.
2. Die WDB wurde 2016 anerkannt (2014 beantragt), unter anderem durch das Audiogramm vom März 2014 (Entlassungsuntersuchung).
3. Seit März 2014 hat sich das Hörvermögen nicht wesentlich geändert.
Mitte 2022 habe ich eine Verordnung durch den HNO-Arzt bekommen und danach einige Hörgeräte getestet. Die alten Hörgeräte waren nicht mehr Stand der Technik, zu alt, Support ausgelaufen.
Seit Anfang Januar habe ich neue Hörgeräte überlassen bekommen, zeitgleich hat der Hörgeräteakustiker die Erstattung beim Bundesamt für Personalmanagment der Bundeswehr beantragt. Gestern kam der Bescheid, warum das so lange dauert, kann ich nicht sagen.
Ich könnte nun Widerspruch einlegen. Dann gehen aber wieder Monate ins Land. Gibt es da eine Frist in der der Widerspruch bearbeitet werden muss?
Die Geduld des Hörgeräteakustikers ist am Ende, er will nächste Woche sein Geld.
Zitat von: Wolf_T am 19. April 2023, 14:58:14
Wie bitte? Ich kann das gar nicht glauben. Es ist doch "normal" das man im "Alter" etwas schlechter hört.
Zitat von: Wolf_T am 20. April 2023, 09:47:53
Das ,,Amt" begründet ihre Argumente aus dem das dem Dienstzeitende zeitlich am nächsten gelegene Tonschwellenaudiogramm vom 04.06.2007.
Mein Dienstzeitende war am 30.04.2014 ! Es fehlen also Daten aus sieben Jahren.
Mir liegt jedoch eine Audiogramm vom 21.03.2014 vor, gut das ich es aufgehoben habe.
Zitat von: F_K am 19. April 2023, 15:46:35
Nachfrage:
- Wie lange hat das Gerät funktioniert?
- eigenes Alter?
- geht es um ein paar Euro "Zuzahlung"?