Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 25. April 2023, 12:42:15
Ich glaube so langsam reicht es mit den "Belehrungen". Der TE hat seine Antwort bekommen und damit sollten wir es auch gut sein lassen.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 25. April 2023, 08:24:19
Die Frage an sind sollte sich jeder selber bereit vor dem Posten beantworten können. Wer keine Fahrerlaubnis und/oder Fahrzeug hat, nutzt öffentliche Verkehrsmittel bzw. organisiert sich eine Taxe oder Mitfahrgelegenheit. Wenn man einmal vor Ort ist und die Leute kennengelernt hat, finden sich auch meist MFGs, zumindest bis zum nächsten Bahnhof usw. Das haben Generationen vorn Soldaten über viele Jahrzehnte ja auch hinbekommen.
Autor Al Terego
 - 24. April 2023, 15:02:24
Zitat von: christoph1972 am 24. April 2023, 12:02:04... Warum sollte die Behörde einem solchen Antrag zustimmen? Es gibt keinen sachlichen Grund.

Wie gesagt, die Voraussetzungen hierzu sind sehr eng gesetzt und es wird hier ein strenger Maßstab angelegt. Der TE wird hier, auch ohne genaue Kenntnis seiner Situation, keine Chance haben.
Autor christoph1972
 - 24. April 2023, 12:02:04
Unabhängig von der Unterkunftsfrage, BF 17 heißt nunmal begleitetes Fahren und nicht unbegleitetes Fahren. Ab 18 ist das dann egal. Warum sollte die Behörde einem solchen Antrag zustimmen? Es gibt keinen sachlichen Grund.
Autor Al Terego
 - 23. April 2023, 08:55:34
Geben "tut" es so etwas schon, aber die Rahmenbedingungen sind so streng, dass Du als unterkunftspflichtiger Soldat diese nie erfüllen kannst.
Autor LwPersFw
 - 23. April 2023, 08:54:46
Zitat von: Micha88 am 22. April 2023, 22:00:34
Du bist verpflichtet zum Leben in der Gemeinschaft. Für dich gibt es eine Unterkunft.

:)

Damit das nicht falsch verstanden wird... auch dann gilt:

A1-2630/0-9802

"Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen Erfordernissen unter Beachtung der SAZV – ist dienstfreie Zeit und damit grundsätzlich freier Ausgang für

• Soldatinnen und Soldaten während der Dauer der Grundausbildung bis zum Zapfenstreich (23.00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind,

• Soldatinnen und Soldaten nach Ablauf der Grundausbildung bis zum Frühstück, soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind sowie

• Soldatinnen und Soldaten bis zum Dienstbeginn, soweit sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit sind.

Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin oder einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung aufhalten zu können.

Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann, unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse oder im Rahmen der Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung,
den freien Ausgang beschränken. Insbesondere kann die oder der Disziplinarvorgesetzte den freien Ausgang vor, während und nach besonderer dienstlicher Belastung, wie z. B. bei Ausbildungsvorhaben,
Übungen oder Truppenübungsplatzaufenthalten, für die gesamte Einheit/Dienststelle oder für einzelne Soldatinnen oder Soldaten beschränken. Ebenso sind angeordnete Ausgangsbeschränkungen zum
Zwecke des Infektionsschutzes durch die Disziplinarvorgesetzten umzusetzen.

Wochenendausgang und damit freien Ausgang haben Soldatinnen und Soldaten ab Freitag nach Dienst, sofern sie an Wochenenden nicht zu einem Dienst eingeteilt sind.

Der Wochenendausgang für Soldatinnen und Soldaten, die dem Zapfenstreich unterliegen, soll im Allgemeinen am Montag um 01.00 Uhr beendet sein.
Die Rückkehrzeiten sollen unter Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeiten, der Fürsorgepflicht und der berechtigten Interessen der Soldatinnen und Soldaten bestimmt werden.
Diese Regelung ist an dienstfreien Tagen während der Woche entsprechend anzuwenden."


Wer innerhalb dieser Grenzen Pendeln will, kann und darf dies tun.

Mit der Einhaltung von gesetzlichen Regelungen zur zivilen Fahrerlaubnis hat die Bw nichts zu tun.

Autor Robin55
 - 22. April 2023, 22:06:19
Das stimmt  ::) Einen Versuch war es aber trotzdem Wert ;)  ;D
Autor Micha88
 - 22. April 2023, 22:00:34
Du bist verpflichtet zum Leben in der Gemeinschaft. Für dich gibt es eine Unterkunft.

:)
Autor Robin55
 - 22. April 2023, 21:55:29
Schade, aber danke für die Antwort ;)

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Autor F_K
 - 22. April 2023, 21:53:10
Nein.
Autor Robin55
 - 22. April 2023, 21:35:06
Hallo Kameraden,

nun hätte ich eine Frage bezüglich oben genanntem Thema.

Uns war, wäre es möglich vom Dienstort bis nach Hause, in meinem Fall 40km mit BF17 täglich zu Pendeln, also mit dem BF17 zu fahren, falls es keine Dienstunterkünfte gäbe bzw. die Anbindungen zu Lange dauern würden? Praktisch eine Genehmigung zum fahren alleine, oder gibts so was überhaupt nicht?

Vielen Dank im Voraus

Mit kameradschaftlichen Grüßen