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Alleine mit BF17 zum Dienstort fahren

Begonnen von Robin55, 22. April 2023, 21:35:06

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Robin55

Hallo Kameraden,

nun hätte ich eine Frage bezüglich oben genanntem Thema.

Uns war, wäre es möglich vom Dienstort bis nach Hause, in meinem Fall 40km mit BF17 täglich zu Pendeln, also mit dem BF17 zu fahren, falls es keine Dienstunterkünfte gäbe bzw. die Anbindungen zu Lange dauern würden? Praktisch eine Genehmigung zum fahren alleine, oder gibts so was überhaupt nicht?

Vielen Dank im Voraus

Mit kameradschaftlichen Grüßen


Robin55

Schade, aber danke für die Antwort ;)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Micha88

Du bist verpflichtet zum Leben in der Gemeinschaft. Für dich gibt es eine Unterkunft.

:)

Robin55


LwPersFw

Zitat von: Micha88 am 22. April 2023, 22:00:34
Du bist verpflichtet zum Leben in der Gemeinschaft. Für dich gibt es eine Unterkunft.

:)

Damit das nicht falsch verstanden wird... auch dann gilt:

A1-2630/0-9802

"Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen Erfordernissen unter Beachtung der SAZV – ist dienstfreie Zeit und damit grundsätzlich freier Ausgang für

• Soldatinnen und Soldaten während der Dauer der Grundausbildung bis zum Zapfenstreich (23.00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind,

• Soldatinnen und Soldaten nach Ablauf der Grundausbildung bis zum Frühstück, soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind sowie

• Soldatinnen und Soldaten bis zum Dienstbeginn, soweit sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit sind.

Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin oder einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung aufhalten zu können.

Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann, unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse oder im Rahmen der Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung,
den freien Ausgang beschränken. Insbesondere kann die oder der Disziplinarvorgesetzte den freien Ausgang vor, während und nach besonderer dienstlicher Belastung, wie z. B. bei Ausbildungsvorhaben,
Übungen oder Truppenübungsplatzaufenthalten, für die gesamte Einheit/Dienststelle oder für einzelne Soldatinnen oder Soldaten beschränken. Ebenso sind angeordnete Ausgangsbeschränkungen zum
Zwecke des Infektionsschutzes durch die Disziplinarvorgesetzten umzusetzen.

Wochenendausgang und damit freien Ausgang haben Soldatinnen und Soldaten ab Freitag nach Dienst, sofern sie an Wochenenden nicht zu einem Dienst eingeteilt sind.

Der Wochenendausgang für Soldatinnen und Soldaten, die dem Zapfenstreich unterliegen, soll im Allgemeinen am Montag um 01.00 Uhr beendet sein.
Die Rückkehrzeiten sollen unter Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeiten, der Fürsorgepflicht und der berechtigten Interessen der Soldatinnen und Soldaten bestimmt werden.
Diese Regelung ist an dienstfreien Tagen während der Woche entsprechend anzuwenden."


Wer innerhalb dieser Grenzen Pendeln will, kann und darf dies tun.

Mit der Einhaltung von gesetzlichen Regelungen zur zivilen Fahrerlaubnis hat die Bw nichts zu tun.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Al Terego

Geben "tut" es so etwas schon, aber die Rahmenbedingungen sind so streng, dass Du als unterkunftspflichtiger Soldat diese nie erfüllen kannst.

christoph1972

Unabhängig von der Unterkunftsfrage, BF 17 heißt nunmal begleitetes Fahren und nicht unbegleitetes Fahren. Ab 18 ist das dann egal. Warum sollte die Behörde einem solchen Antrag zustimmen? Es gibt keinen sachlichen Grund.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Al Terego

Zitat von: christoph1972 am 24. April 2023, 12:02:04... Warum sollte die Behörde einem solchen Antrag zustimmen? Es gibt keinen sachlichen Grund.

Wie gesagt, die Voraussetzungen hierzu sind sehr eng gesetzt und es wird hier ein strenger Maßstab angelegt. Der TE wird hier, auch ohne genaue Kenntnis seiner Situation, keine Chance haben.

InstUffzSEAKlima

Die Frage an sind sollte sich jeder selber bereit vor dem Posten beantworten können. Wer keine Fahrerlaubnis und/oder Fahrzeug hat, nutzt öffentliche Verkehrsmittel bzw. organisiert sich eine Taxe oder Mitfahrgelegenheit. Wenn man einmal vor Ort ist und die Leute kennengelernt hat, finden sich auch meist MFGs, zumindest bis zum nächsten Bahnhof usw. Das haben Generationen vorn Soldaten über viele Jahrzehnte ja auch hinbekommen.

BulleMölders

Ich glaube so langsam reicht es mit den "Belehrungen". Der TE hat seine Antwort bekommen und damit sollten wir es auch gut sein lassen.

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