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Zitat von: FoxtrotUniform am 04. Mai 2023, 08:35:59
Nein, es wurde ermittelt und das Verfahren eingestellt.
Zitat von: WirdMaHellImHals am 04. Mai 2023, 16:56:21Zitat von: Kroko am 03. Mai 2023, 19:48:12
Mit 14 (bin jetzt 18) habe ich ,,Mundraub" begangen und es wurde ein Verfahren gegen mich eingeleitet Bzw es wurde ermittelt. Ich habe mich kooperativ mit den Behörden gezeigt und auch alles gestanden etc. Die Anzeige wurde schlussendlich fallen gelassen. Sonst bin ich nie negativ bei den Behörden aufgefallen.
Mit 14 haben Sie keinen Mundraub, sondern einen Diebstahl begangen. Der Straftatbestand des "Mundraubes" ist seit bald 50 Jahren gestrichen. Zur Konsequenz haben schon alle anderen etwas gesagt. Denken Sie ggf. daran, dass das Bagatellisieren eigenen Fehlverhaltens nicht unbedingt ein gutes Licht auf Sie wirft.
Zitat von: WirdMaHellImHals am 04. Mai 2023, 16:56:21§ 248a StGB
Mit 14 haben Sie keinen Mundraub, sondern einen Diebstahl begangen. Der Straftatbestand des "Mundraubes" ist seit bald 50 Jahren gestrichen.
Zitat von: Kroko am 03. Mai 2023, 19:48:12
Mit 14 (bin jetzt 18) habe ich ,,Mundraub" begangen und es wurde ein Verfahren gegen mich eingeleitet Bzw es wurde ermittelt. Ich habe mich kooperativ mit den Behörden gezeigt und auch alles gestanden etc. Die Anzeige wurde schlussendlich fallen gelassen. Sonst bin ich nie negativ bei den Behörden aufgefallen.
ZitatAlso nach dem Moment der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft ist es der Fall, dass man das Strafverfahren per Definition "anhängig" ...
Zitat von: Kroko am 03. Mai 2023, 19:48:12Das Wort "anhängig" bezieht sich auf alle drei Verfahren und nicht nu auf Strafverfahren. Und wenn die Anzeige fallen gelassen wurde, dann kann das "4" Jahre alte Verfahren ja wohl nicht mehr anhängig sein oder?
In einem Punkt steht ,,anhängige Strafverfahren einschließlich Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren"