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Fragen zur Sicherheitsüberprüfung 2

Begonnen von Kroko, 03. Mai 2023, 19:48:12

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Kroko

Servus ich bin neu hier und hätte eine Frage bezüglich der SÜ2.
In einem Punkt steht ,,anhängige Strafverfahren einschließlich Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren"

Mit 14 (bin jetzt 18) habe ich ,,Mundraub" begangen und es wurde ein Verfahren gegen mich eingeleitet Bzw es wurde ermittelt. Ich habe mich kooperativ mit den Behörden gezeigt und auch alles gestanden etc. Die Anzeige wurde schlussendlich fallen gelassen. Sonst bin ich nie negativ bei den Behörden aufgefallen.

Jetzt zu der Frage.
Muss dieser ,,Mundraub" (ja ich weiß dies gibt es so nicht mehr) mit angegeben werden obwohl es fallen gelassen wurde oder nicht?
Ich bin da ziemlich überfragt.

Danke im Voraus für jede Hilfe.

BulleMölders

Zitat von: Kroko am 03. Mai 2023, 19:48:12
In einem Punkt steht ,,anhängige Strafverfahren einschließlich Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren"
Das Wort "anhängig" bezieht sich auf alle drei Verfahren und nicht nu auf Strafverfahren. Und wenn die Anzeige fallen gelassen wurde, dann kann das "4" Jahre alte Verfahren ja wohl nicht mehr anhängig sein oder?

Aber vielleicht verstehe ich ja auch was falsch und bin des verstehenden Lesens nicht mehr mächtig.

Vielleicht haben unsere Juristen ja noch was dazu zu sagen.

F_K

ZitatAlso nach dem Moment der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft ist es der Fall, dass man das Strafverfahren per Definition "anhängig" ...

Das Verfahren vor 4 Jahren (!) war nie anhängig, sondern wurde damals eingestellt - es ist daher nicht davon zu berichten.

FoxtrotUniform

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

WirdMaHellImHals

Zitat von: Kroko am 03. Mai 2023, 19:48:12

Mit 14 (bin jetzt 18) habe ich ,,Mundraub" begangen und es wurde ein Verfahren gegen mich eingeleitet Bzw es wurde ermittelt. Ich habe mich kooperativ mit den Behörden gezeigt und auch alles gestanden etc. Die Anzeige wurde schlussendlich fallen gelassen. Sonst bin ich nie negativ bei den Behörden aufgefallen.

Mit 14 haben Sie keinen Mundraub, sondern einen Diebstahl begangen. Der Straftatbestand des "Mundraubes" ist seit bald 50 Jahren gestrichen. Zur Konsequenz haben schon alle anderen etwas gesagt. Denken Sie ggf. daran, dass das Bagatellisieren eigenen Fehlverhaltens nicht unbedingt ein gutes Licht auf Sie wirft.

Täterder2

Bei der Sicherheitsprüfung wird tatsächlich nur nach anhängigen Verfahren gefragt, weil die sich teilweise nicht aus den Registern ergeben, wenn noch keine entsprechende Mitteilung erfolgte.

Abgeschlossene Verfahren ergeben sich allerdings aus den Registern.

F_K

Randbemerkung:

... kommt auf das Register, Zeitablauf und Grund der Einstellung an.

wolverine

Zitat von: WirdMaHellImHals am 04. Mai 2023, 16:56:21
Mit 14 haben Sie keinen Mundraub, sondern einen Diebstahl begangen. Der Straftatbestand des "Mundraubes" ist seit bald 50 Jahren gestrichen.
§ 248a StGB
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Kroko

#8
Zitat von: WirdMaHellImHals am 04. Mai 2023, 16:56:21
Zitat von: Kroko am 03. Mai 2023, 19:48:12
Mit 14 (bin jetzt 18) habe ich ,,Mundraub" begangen und es wurde ein Verfahren gegen mich eingeleitet Bzw es wurde ermittelt. Ich habe mich kooperativ mit den Behörden gezeigt und auch alles gestanden etc. Die Anzeige wurde schlussendlich fallen gelassen. Sonst bin ich nie negativ bei den Behörden aufgefallen.

Mit 14 haben Sie keinen Mundraub, sondern einen Diebstahl begangen. Der Straftatbestand des "Mundraubes" ist seit bald 50 Jahren gestrichen. Zur Konsequenz haben schon alle anderen etwas gesagt. Denken Sie ggf. daran, dass das Bagatellisieren eigenen Fehlverhaltens nicht unbedingt ein gutes Licht auf Sie wirft.

Ich bitte darum den ganzen Beitrag zu lesen. Das es ,,Mundraub" so nicht gibt habe ich bereits festgestellt und auch geschrieben. Ich wollte es nur erwähnen da es so geläufiger ist.
Zudem werde ich meine Taten nicht Bagatellisieren und habe ich auch nirgendwo so geschrieben.
Danke trotzdem


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