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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Paramed am 13. September 2023, 17:19:19
Jetzt stehe ich allerdings vor der Frage, wie es weiter geht ....
ZitatWie dann weiter zu verfahren ist, findet sich in der GAIP des BAPersBw Abt III u. IV , KennNr 63-04-00.
"2.1. Maßnahmen bei gesundheitlicher Verwendungseinschränkung
2.1.1. Offenkundige Dienstunfähigkeit
2.1.2. Gesundheitlich bedingte Einschränkungen in der Verwendungsfähigkeit"
Zitat von: ulli76 am 13. September 2023, 17:56:06
Ja, das ganze ist 2-Stufig. Erstmal stellt man fest, dass du nicht verwendungsfähig bist, und dann dass auch nicht dienstfähig bis. Also dass es keine sinnvolle Verwendung für dich mit deinem Krankheitsbild gibt.
Und das praktische an der Bundeswehr- man bekommt immer gesagt, was man tun soll. Das Verfahren läuft jetzt und BAPers fordert die Unterlagen an, die es braucht.
Eine große neue Untersuchung wird das nicht- vor allem wenn sich alle Beteiligten einig sind.
Zitat von: ulli76 am 22. Juli 2023, 10:00:04
Genau so wie der Perser das schreibt:
Ergibt ja auch Sinn: Der Arzt im BWK hat nur die Schilderung des Patienten. Die kann aber massiv von der Einschätzung des DV abweichen. Um ein Gesamtbild zu bekommen, soll sowohl der Truppenarzt als auch der DV Stellung nehmen. Das ist nicht nur für ein mögliches DU-Verfahren, sondern auch für die Therapie wichtig.
Zitat von: LwPersFw am 23. Mai 2023, 20:37:18Zitat von: Paramed am 23. Mai 2023, 15:16:47
Die FU6 aus Hamburg wollte vor 2 Wochen nun noch 2 Stellungnahmen, eine zu meiner Person ( vom DV )
Wozu soll denn dies dienen ?
Was wollen die Fachärzte denn vom DV zu Ihnen wissen, dass in eine medizinische Begutachtung einfließen soll ?
Zumal die Prüfung, ob ein DU-Verfahren einzuleiten wäre, erst jetzt mit der genannten Ärztlichen Mitteilung (alt 90/5) auf Verwendungsfähigkeit... nicht Dienstunfähigkeit... eingeleitet wird.
Zitat von: Paramed am 23. Mai 2023, 15:16:47
Ich soll nun diese Woche einen 90/5 auf Verwendungsfähigkeit bei meiner Chefin abholen und ein DU-Verfahren starten.
Zitat von: Paramed am 23. Mai 2023, 15:16:47
Die FU6 aus Hamburg wollte vor 2 Wochen nun noch 2 Stellungnahmen, eine zu meiner Person ( vom DV )