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Stellungnahme DV / FU6 BWK

Begonnen von Paramed, 23. Mai 2023, 15:16:47

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Paramed

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Seit 2022 bin ich erkrankt an einer depressiven Störung, die nun als dienstliche Anpassungsstörung mit depressivem Verhalten diagnostiziert wurde. Zwischenzeitlich immer wieder mal KzH geschrieben, seit 01/2023 dauerhaft KzH.

Anfang Mai wurde ich nach Hamburg zur FU6 geschickt

Ich soll nun diese Woche einen 90/5 auf Verwendungsfähigkeit bei meiner Chefin abholen und ein DU-Verfahren starten.
Die FU6 aus Hamburg wollte vor 2 Wochen nun noch 2 Stellungnahmen, eine zu meiner Person ( vom DV ) und eine gesundheitliche Einschätzung ( vom TrpArzt.) bekommen, damit die ihre Befundung mit der Empfehlung zurück an meinen San-Bereich schicken.

Tr.Arzt hat Stellungnahme geschrieben und diese an die FU6 gesendet, die auch bearbeitet wurde.

Nun kommt das Problem, meine DV fühlt sich dafür nicht zuständig eine Stellungnahme zu schreiben,  ihrer Ansicht nach ist der dienstliche Ablauf ein anderer und sie müsse sich erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern.

Hamburg argumentiert nun mit der Aussage, dass sie dann nur die Befundung zurück schicken werden ohne eine Empfehlung ihrer Seits, mit der Begründung ohne Stellungnahme DV keine Empfehlung .
Zusätzlich wird mir mitgeteilt, dass ein DU Verfahren wegen psychischer Erkrankung, ohne ein Befund und Empfehlung seitens der FU6 ins leere laufen könnte.

Nun ist die Frage, wie verfahre ich weiter ?
Ich kann nur noch bitten bei meiner DV, dass sie einen Dreizeiler aufsetzt, da es mir sonst schaden würde im laufenden DU-Verfahren.
Gibt es eine Vorschrift, die der DV die Stellungnahme untersagt, dass sie es gar nicht darf ?
Aus Hamburg sagte man mir das sei Gang und Gebe und das sie täglich mehrere Stellungnahmen erhalten von DV´s .

Habe heute schon meiner Psych.Therapeutin die Ohren voll geheult, weil ich das Gefühl habe, dass ich mich im Kreis drehen werde.

Zu meiner Person noch: SaZ14 ( 3 Jahre Restdienstzeit ) , 33 Jahre, OF, DP im Bereich Infantrie-Handwaffen

LwPersFw

Zitat von: Paramed am 23. Mai 2023, 15:16:47

Ich soll nun diese Woche einen 90/5 auf Verwendungsfähigkeit bei meiner Chefin abholen und ein DU-Verfahren starten.


Ist dies denn in Ihrem Interesse ?

Haben sich die Fachärzte der FU6 dazu Ihnen gegenüber schon geäußert ?

z.B. ob Sie offensichtlich DU sind, also aus deren Sicht für keine Verwendung mehr in Betracht kommen ?



Zitat von: Paramed am 23. Mai 2023, 15:16:47

Die FU6 aus Hamburg wollte vor 2 Wochen nun noch 2 Stellungnahmen, eine zu meiner Person ( vom DV )


Wozu soll denn dies dienen ?
Was wollen die Fachärzte denn vom DV zu Ihnen wissen, dass in eine medizinische Begutachtung einfließen soll ?

Zumal die Prüfung, ob ein DU-Verfahren einzuleiten wäre, erst jetzt mit der genannten Ärztlichen Mitteilung (alt 90/5) auf Verwendungsfähigkeit... nicht Dienstunfähigkeit... eingeleitet wird.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

#2
Zitat von: LwPersFw am 23. Mai 2023, 20:37:18

Zitat von: Paramed am 23. Mai 2023, 15:16:47

Die FU6 aus Hamburg wollte vor 2 Wochen nun noch 2 Stellungnahmen, eine zu meiner Person ( vom DV )


Wozu soll denn dies dienen ?
Was wollen die Fachärzte denn vom DV zu Ihnen wissen, dass in eine medizinische Begutachtung einfließen soll ?

Zumal die Prüfung, ob ein DU-Verfahren einzuleiten wäre, erst jetzt mit der genannten Ärztlichen Mitteilung (alt 90/5) auf Verwendungsfähigkeit... nicht Dienstunfähigkeit... eingeleitet wird.



Ich habe mal in die Vorschriften geschaut...

Danach meine Bewertung:

1.
Die bisher gelaufene Behandlung und Begutachtung muss vom Thema DU getrennt werden, da das DU-Verfahren noch gar nicht läuft !
Also keine Vermischung der aktuell laufenden Behandlung/Begutachtung mit dem ggf. erst einzuleitenden DU-Verfahren !

2.
Wenn die FU6 im Rahmen der bisherigen Krankheitsgeschichte für den TrArzt einen Befund erstellen soll ... deshalb waren Sie ja zur Begutachtung dort ...
Sollen bei psychischen Erkrankungen auch Sachverhalte mit einbezogen werden, die u.a. im dienstlichen Bereich verortet sind, mithin auch nur dort bekannt sind, gilt:

"Zur Einschätzung der Anpassungs-, Leistungs- und Gemeinschaftsfähigkeit sowie der psychosozialen Integration sollten neben der krankheitsbedingten
Symptomschwere auch das private Umfeld (familiäre Bindungen, Freundeskreis, Hobbies, Ehrenämter, finanzielle und rechtliche Situation usw.), die dienstliche bzw.
berufliche
Leistungsfähigkeit und Integration (z. B. abgeschlossene Ausbildungen, Krankschreibungszeiten, Leistungsniveau, Konflikte mit Vorgesetzten und/oder Kameraden/Kollegen)

sowie persönlichkeitsstrukturelle Grundfunktionen wie beispielsweise Emotionsregulation, Impulskontrolle, Aufmerksamkeit, Konzentration und Intellekt berücksichtigt werden,
ggf. auch unter Erhebung einer Fremdanamnese. Alle diese Dimensionen können je nach Ausprägung sowohl als Schutz- als auch als Belastungsfaktoren wirksam werden und
sollten bei der Begutachtung des Probanden in ihrer Gesamtheit betrachtet und bewertet werden."


Quelle : A1-831/0-4000 , Anlage 7.3.13 , Anmerkungen zu GNr 13


Hier macht es also Sinn, dass die/der DV eine entsprechende StN verfasst, die das Verhalten des Soldaten im dienstlichen Alltag beschreibt.

Wurde dies so gegenüber der DV kommuniziert - von TrArzt oder FU6 ? Wenn nicht, woher soll es bekannt sein ?

Dies hat aber noch nichts mit einem DU-Verfahren zu tun, es sei denn, dass die Fachärzte in ihrem Befundbericht an den TrArzt diese Thematik aufgreifen und z.B. formulieren, dass der Soldat aus ihrer Sicht offenkundig dauerhaft dienstunfähig ist.


3.
Davon losgelöst ... auch wenn der TrArzt den dann vorliegenden Befundbericht der FU6 sicherlich dafür nutzen wird ... ist die Prüfung eines DU-Verfahrens.

Hier gibt es 2 Verfahrenswege:

a) bei offenkundiger Dienstunfähigkeit

b) bei gesundheitlich bedingten Einschränkungen in der Verwendungsfähigkeit   ( d.h. es ist eben nicht offenkundig sicher das der Soldat dienstunfähig ist )


Erster Schritt in beiden Fällen ist, dass der DV eine Begutachtung auf Verwendungsfähigkeit in der aktuellen Verwendung des Soldaten anordnet.

Erst danach entscheidet sich, ob es mit a) oder b) weiter geht.

Wie dann weiter zu verfahren ist, findet sich in der GAIP des BAPersBw Abt III u. IV , KennNr 63-04-00.

"2.1. Maßnahmen bei gesundheitlicher Verwendungseinschränkung

2.1.1. Offenkundige Dienstunfähigkeit

2.1.2. Gesundheitlich bedingte Einschränkungen in der Verwendungsfähigkeit"


Daneben sollte man als Betroffener einen Blick in folgende Regelungen werfen:

A-1420/20
A-1350/67

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Genau so wie der Perser das schreibt:
Ergibt ja auch Sinn: Der Arzt im BWK hat nur die Schilderung des Patienten. Die kann aber massiv von der Einschätzung des DV abweichen. Um ein Gesamtbild zu bekommen, soll sowohl der Truppenarzt als auch der DV Stellung nehmen. Das ist nicht nur für ein mögliches DU-Verfahren, sondern auch für die Therapie wichtig.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramed

Zitat von: ulli76 am 22. Juli 2023, 10:00:04
Genau so wie der Perser das schreibt:
Ergibt ja auch Sinn: Der Arzt im BWK hat nur die Schilderung des Patienten. Die kann aber massiv von der Einschätzung des DV abweichen. Um ein Gesamtbild zu bekommen, soll sowohl der Truppenarzt als auch der DV Stellung nehmen. Das ist nicht nur für ein mögliches DU-Verfahren, sondern auch für die Therapie wichtig.

Hallo, genau so ist es jetzt auch passiert.

Jetzt stehe ich allerdings vor der Frage, wie es weiter geht ....

Nach dem meine erste Untersuchung zur Feststellung der Verwendungsfähigkeit weg ging nach Köln, kam jetzt
eine Mail als Antwort von BAPersBw IV 1.3 VQ .

" aufgrund ihrer Einschränkungen ihrer Verwendungsfähigkeiten ist es erforderlich, das
Verfahren zur Beendigung ihrers Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit einzuleiten. "

In wiefern muss ich jetzt zuarbeiten bzw. die Dienststelle agieren ?
Ich weiß echt nicht was auf mich zu kommt nun und die S1 konnte auch keine direkte Antwort geben, sondern müsse sich erstmal informieren.

Ist mit der Antwort aus der Ref. IV 1.3 nun die Klärung der Verwendungsfähigkeit abgeschlossen und ich muss wieder zum Doc, aber diesmal mit der Prüfung um die generelle Dienstunfähigkeit ?

Vielen Dank im Voraus :-/ 

ulli76

Ja, das ganze ist 2-Stufig. Erstmal stellt man fest, dass du nicht verwendungsfähig bist, und dann dass auch nicht dienstfähig bis. Also dass es keine sinnvolle Verwendung für dich mit deinem Krankheitsbild gibt.

Und das praktische an der Bundeswehr- man bekommt immer gesagt, was man tun soll. Das Verfahren läuft jetzt und BAPers fordert die Unterlagen an, die es braucht.

Eine große neue Untersuchung wird das nicht- vor allem wenn sich alle Beteiligten einig sind.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramed

Zitat von: ulli76 am 13. September 2023, 17:56:06
Ja, das ganze ist 2-Stufig. Erstmal stellt man fest, dass du nicht verwendungsfähig bist, und dann dass auch nicht dienstfähig bis. Also dass es keine sinnvolle Verwendung für dich mit deinem Krankheitsbild gibt.

Und das praktische an der Bundeswehr- man bekommt immer gesagt, was man tun soll. Das Verfahren läuft jetzt und BAPers fordert die Unterlagen an, die es braucht.

Eine große neue Untersuchung wird das nicht- vor allem wenn sich alle Beteiligten einig sind.

Vielen dank für die schnelle Antwort Ulli, da ich jetzt aber keine weiteren Maßnahmen mitgeteilt bekommen habe, müsste ja noch eine Anforderung an meine Einheit kommen, die mich wiederum informieren sollte, was ich machen muss .

ulli76

JA genau. Die Dienstunfähigkeit nach Verwendungsfähigkeit ist oft nur eine Formalie und irgendwann darfst du auch nochmal Stellung nehmen.
Aber das ist alles ein formaler Ablauf und du musst dich darum erstmal nicht weiter kümmern. Das kommt alles zu seiner Zeit.

Sprich unbedingt frühzeitig mit dem Sozialdienst. Wenn du mal raus bist, ist alles viel schwerer zu regeln.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Zitat von: Paramed am 13. September 2023, 17:19:19

Jetzt stehe ich allerdings vor der Frage, wie es weiter geht ....



ZitatWie dann weiter zu verfahren ist, findet sich in der GAIP des BAPersBw Abt III u. IV , KennNr 63-04-00.

"2.1. Maßnahmen bei gesundheitlicher Verwendungseinschränkung

2.1.1. Offenkundige Dienstunfähigkeit

2.1.2. Gesundheitlich bedingte Einschränkungen in der Verwendungsfähigkeit"

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

Liegt es denn im eigenen Interesse die Bundeswehr zu verlassen?

Wenn Angst eine Rolle spielt, nicht den Fehler machen und diese entscheiden lassen. Vermeidung ist kein guter Begleiter.

Fand bisher keine Betreuung durch einen Psychiater statt? Mit Medikamenten kann man hervorragend unterstützen, keine Angst davor. Ebenso verstehe ich nicht, dass hier ein DU Verfahren eingeleitet wird, bevor nicht der Versuch einer ambulanten oder stationären Therapie unternommen wurde.

Der Tipp mit dem Sozialdienst ist sehr wertvoll. Sofern die Therapeutin keine Kassenzulassung hat, zahlt man zum Beispiel nach DZE selbst oder muss sich erneut auf die Suche machen. Ebenso wird man nach Entlassung mit zusätzlichen Belastungen konfrontiert.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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