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Zusammenfassung

Autor xnos
 - 29. November 2023, 12:30:52
Die Rückmeldung der WB im Wesentlichen:

1) Die Beorderungs- und Heranziehungssicherheitsüberprüfung sei für Reservedienst notwendig.

2) Wer im Rahmen der Reserve noch keine BeoHSÜ durchlaufen und sich für den aktiven Dienst mit entsprechender Sicherheitsüberprüfung z.B. als Seiteneinsteiger mit einer hinsichtlich des Dienstpostens erforderlichen Überprüfung beworben habe, für den gelte, dass eine "Doppelte-Einleitung" nicht erfolgen könne.

Das kann in der Praxis dann bedeuten, dass bspw. die Einstellung in einem halben Jahr erfolgen soll, weiterer Reservedienst ab diesem Zeitpunkt aber nicht mehr möglich ist - unabhängig davon, dass ein Dienstposten zum wiederholten Male gespiegelt wird, oder eine erneute Reserveübung bei dem gleichen Truppenteil stattfinden soll. Dies würde sich dann auch auf die Erfahrungsstufe zum Dienstantritt auswirken, da der geleistete Reservedienst in Summe hierfür herangezogen wird. Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung aus zwingenden, insbesondere zeitkritischen Gründen möglich sein.

3) Eine nicht abgeschlossene BeoHSÜ stehe der Teilnahme an den ROA-Modulen trotz Waffenausbildung nicht entgegen.

4) Die Reserveoffizierslehrgänge seien aktuell abgesagt, da die Ausbildungskapazitäten zur Unterstützung der Ukraine gebunden seien. Die Verzögerungen seien bedauerlich, aber für die Betroffenen hinzunehmen.

_____

Leider blieb meine Kernfrage, ob gewisse Prozesse vor allem auch hinsichtlich der BeoHSÜ beschleunigt werden könnten, unbeantwortet. In diesem Thread hatte ich bereits gefragt:

"Warum müssen alle Reservisten, die dem Dienstherrn aufgrund von Beorderung oder bereits geleisteten Dienstleistungen oder aufgrund eines Wehrdienstverhältnisses (Fallbeispiel: ROA i.W.) bekannt sind, zeitgleich durch diesen engen Tunnel gepresst werden? Es scheint, dass die Mitwirkenden des Gesetzentwurfs keine Übergangslösung bedacht haben." Gleichzeitig wird ein Inübunghalten für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung gefordert.

Aus der Rückmeldung der WB lese ich ebenfalls heraus, dass es Kommunikationslücken innerhalb des BAPersBW gibt. Aus eigener Erfahrung und aus meinem Bekanntenkreis weiß ich um diesen Umstand. Darüber hinaus gibt es hier im Forum Erfahrungsberichte (s. "Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt", Seite 11).

Dennoch bin ich für die ausführliche Rückmeldung der WB dankbar und der dritte Punkt (s. o.) stellt für mich zudem ein zentrales Anliegen dar. Leider war ich ja auch vom vierten Punkt betroffen. Mit Personen des Reservistenverbandes meines Bundeslandes hatte ich ein interessantes Gespräch zur BeoHSÜ mit einem kritischen Blick auf die Lage. Ich hoffe weiterhin auf Besserung, da das Thema innerhalb der Reserve offensichtlich hohe Wellen schlägt.
Demgegenüber kann ich verstehen, dass die Prioritäten anderweitig festgelegt sind bzw. entsprechend der Situation festgelegt werden müssen.

Möglicherweise hilft diese Rückmeldung dem einen oder anderen - vor allem auch wenn ein Engagement in der Reserve (allerdings ohne BeoHSÜ) besteht und der Wechsel in ein aktives Dienstverhältnis angestrebt wird.
Autor StefanD
 - 26. November 2023, 13:16:16
Die ganze Sache mit Schießen in DVag und Sicherheitsüberprüfung zieht wie es scheint weite Kreise. Hier ein Link zu einem Artikel von der Hompage des Reservistenverbands

https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/tagung-vdrbw-terrfuekdo-2023/
Autor TSG
 - 23. November 2023, 22:47:38
Für diejenigen, die zivil eine SÜ haben, gibt es eine Abkürzung. Diese kann anerkannt werden, wenn dem SiBe eine entsprechnde Mitteilung ("Konferenzbescheinigung") zugeht. Diese Bescheinigung stellt der SiBe des AGs aus und sendet diese direkt an den SiBe der militärischen Dienststelle. Diese informiert das BAMAD, welches sich ggf. vom Wirtschaftsministerium (meines Wissens) bestätigen lässt, dass eine entsprechende SÜ vorliegt.

Hintergrund ist der, dass sowohl die militäische als auch zivile SÜ auf dem gleichen Gesetz beruhen und man nur eine Sicherheitsakte haben kann. Allerdings sträuben sich manche Dienststellen gegen dieses Vorgehen und beharren darauf, dass zusätlich eine "militärische" SÜ durchgeführt werdne muss.

Ob sich das Prozedere bei unbeorderten Reservisten unterscheidet, vermag ich nicht zu sagen.

Hoffe, das hilft dem ein oder anderen.
Autor StefanD
 - 20. November 2023, 09:49:11
@arcd008

Wie das mit den Wettbewerben laufen soll wird sicher spannend. In 2024 findet wieder die Reservistenmeisterschaft statt. Da müssen dann alle die nur in die Nähe einer Waffe kommen überprüft sein. Also auch der Sicherheitsgehilfe auf der Schießbahn, weil er ja Zugriff auf Waffe und Munition hat.

Da ich mich dort als Unterstützungpersonal beworben habe bin ich mal gespannt. In 2022 war ich auf der Schießbahn ohne Sicherheitsüberprüfung, das geht jetzt wohl nicht mehr. Da einiges an Personal benötigt wird, und nicht jeder beordert und überprüft ist, wird das für das Organisation sicherlich zu einer interessanten Angelegenheit.

Von den Wettkampf-Mannschaften will ich gar nicht erst reden, die sind auch zu überprüfen und nicht jeder Wettkämpfer wird vermutlich beordert sein.
Autor F_K
 - 17. November 2023, 17:35:20
Mal so Zahlen - ein Bezirkspokalschiessen / DVag (Bereich MS in NW) - Aussage ca. 1200 Res im Bereich - davon ca. 50 (oder so) dabei - und da hatten sicher nicht alle eine SÜ.

Wie soll man jetzt 1200 Res überprüfen?
Selbst die 100 oder 200, die noch ab und zu "aktiv " sind, geht ja nicht auf die Schnelle ...
Autor arcd008
 - 17. November 2023, 17:26:50
Hi,

Zitat von: F_K am 17. November 2023, 12:01:20
@ tdn:

Das habe ich auch gehört - inklusive der Information, dass an "neuen" Waffen nur mit SÜ ausgebildet werden darf - der "alte OG", darf dann wenn er nur G3 / P1 kennt, ohne SÜ nicht umgeschult werden darf - Schießen schon mal gar nicht ...

(Also auch keine Ausbildung MG4 / MG5)

Wobei die Umsetzung aber wohl an dem "Einspruch" der S2 Offiziere des LKdo scheitert - weil die erkannt haben, dass dazu überhaupt keine Kapazität vorhanden ist.
Wird also derzeit wohl nicht umgesetzt - deshalb habe ich nach Quellen nicht weiter gefragt ...

BeordUnabhängige ResArbeit wird also zukünftig noch "lustiger" werden ...

Exakt. Das wird seit neuesten streng umgesetzt, zumindest bei uns (im Bereich LkdoBW). An der vor kurzem angesetzte G36-Schießausbildung am AGSHP durften nur diejenigen Kameraden teilnehmen, die in ihrem Schießbuch zumindest einmal irgendwo G36 aufgeführt hatten. Das Übungs(!)handgranatenwerfen wurde komplett abgesagt, obwohl die sich ggü. damals ja nicht wirklich verändert haben und zumindest bei uns "damals" hatte jeder auch ein paar Mal scharf geworfen. Insoweit hat sich letzte Absage für mich nicht ganz erschlossen.

Im Wesentlichen wird - im besten Fall - "Kompetenzerhalt" bei der Waffenausbildung in der buRes nun durchgeführt werden können. Also gibt es keine GraPi, MG4+5, Panzerfaust, Handgranaten, MP7 und dergleichen Ausbildung mehr, es sei denn, man hat irgendwann die Waffe schon mal geschossen und das ist dokumentiert.

Mich würde nun interessieren, wie dann der "Kompetenzerhalt" durchgeführt wird. Wenn man die MP7-S-1 Übung im Schießbuch hat, darf man dann die MP7-S-2 schon nicht mehr schießen, weil ja nicht "Kompetenzerhalt" sondern "Erweiterung Kompetenz" oder bezieht sich das nur auf die Waffe an sich?

Was ist mit den ganzen Wettbewerben, "Kalter Marsch" o.Ä.? Das funktioniert dann ja auch nicht mehr so ohne Weiteres...

Gerne kann man die Diskussion auch in einem anderen Thread weiterführen...

so long

arcd008
Autor tdn
 - 17. November 2023, 17:11:09
Ja, ob das sinnvoll ist, naja.
Ich selber fokussiere mich jetzt auf Nijmegen, TMPT (wobei, wird das dann überhaupt noch gehen?) und, ja. das war es dann schon ziemlich.
Das THW sucht immer? Vielleicht zweite Staatsbürgerschaft und dort schauen?

Sollte das mit der SÜ für Waffen DVAG kommen, dann wird das auch mit dem Schießen interessant, bei uns hier werden mehr und mehr wegen zu geringer Teilnehmerzahlen abgesagt. Das wird dann nicht so richtig hilfreich sein, fürchte ich.
Autor F_K
 - 17. November 2023, 16:12:09
Nunja, noch sind in den HSchRgt viele "Altgediente", die eben keine SÜ haben, weil dies "damals" nicht notwendig war (und da sprechen wir nur von wenigen Jahren)
- d. h. Die "Admin Hürden" werden noch höher, es dauert länger - ist für Attraktivität / Nachwuchsgewinnung nicht gut.

... Wenn dann nicht mal DVag eine Waffenausbildung / Schiessen unter Aufsicht geht - was bleibt dann?

2, 3 Jahre auf SÜ / Tauglichkeit warten, aber nichts machen?
Autor tdn
 - 17. November 2023, 15:10:44
Dann warten wir mal ab...
Auch so kann man die Reserve verjüngen und die Heimatschutzregimenter stärken
Autor F_K
 - 17. November 2023, 12:01:20
@ tdn:

Das habe ich auch gehört - inklusive der Information, dass an "neuen" Waffen nur mit SÜ ausgebildet werden darf - der "alte OG", darf dann wenn er nur G3 / P1 kennt, ohne SÜ nicht umgeschult werden darf - Schießen schon mal gar nicht ...

(Also auch keine Ausbildung MG4 / MG5)

Wobei die Umsetzung aber wohl an dem "Einspruch" der S2 Offiziere des LKdo scheitert - weil die erkannt haben, dass dazu überhaupt keine Kapazität vorhanden ist.
Wird also derzeit wohl nicht umgesetzt - deshalb habe ich nach Quellen nicht weiter gefragt ...

BeordUnabhängige ResArbeit wird also zukünftig noch "lustiger" werden ...
Autor StefanD
 - 17. November 2023, 12:00:09
Zitat von: tdn am 17. November 2023, 10:55:31
Hm, das mit der DVAG scheint neu. Seit wann soll das denn gelten?

Laut Aussage meines FwRes soll es die Regelung wohl schon seit 2021 geben. Sie kam wohl bisher nicht zur Anwendung.
Der FwRes meinte, er habe vor ca. 4 Wochen mit allen FwRes eine Dienstbesprechung beim Landeskommando gehabt, und es in Zukunft so angewendet werden.

Hier im Forum gibt es ja einige Speziallisten, die dazu bestimmt genaueres sagen können.
Autor tdn
 - 17. November 2023, 10:55:31
Hm, das mit der DVAG scheint neu. Seit wann soll das denn gelten?
Autor StefanD
 - 17. November 2023, 09:55:39
Da ich gestern Abend mit meinem FwRes zu wie einem aktiven Hauptmann der Luftwaffe sprechen konnte, kamen da interessante Informationen bezüglich der Ü2:

Das Problem ist derzeit, dass eine Ü2 inzwischen bis zu 2 Jahre dauern kann lt. Aussage Hauptmann der Luftwaffe. Das bereitet seinem Bereich inzwischen erhebliche Probleme. Es ist wohl auch schon einiges geprüft und durch, aber die schriftliche Bestätigung ist noch nicht raus.

Interessanter ist das was mir der FwRes mitteilte, da ich konkrekt gefragt habe, wie es in Zukunft mit DVag und schießen aussieht. Antwort: Nicht, wenn nicht mindestens eine Ü1 vorliegt und die wird nicht durch den FwRes eingleitet. Einzige Möglichkeit, man lässt sich beordern und dort wird die Sicherheitsüberprüfung eingeleitet.

Grundtenor des FwRes war, ich dürfe an allen DVag teilnehmen, bei deinen ich keinen Zugang zu Waffen und Munition habe. Heisst für mich, ich kann die IGF im Schießen nicht erfüllen, weil ich nicht an die Waffe darf. So der derzeitige Stand aus Sicht meines FwRes.
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2023, 18:25:04
DVAg-Tage sind in Ausnahmefällen anrechenbar. Welche das sind ist in der Vorschrift über die Personalführung der Reservisten (keine Ahnung, wie die aktuell heißt) geregelt. VVAg des VdRBw sind schon deshalb nicht anrechenbar, weil sie nicht in der Beorderungsverwendung geleistet werden.
Autor tdn
 - 20. Oktober 2023, 18:13:09
Folgefrage, es ging bzw geht ja noch, DVAG Tage für Beförderungen anerkennen zu lassen.
Geht das auch für VVag?
Wie geht das genau? Was waren hier die genauen, aktuellen Voraussetzungen?