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Autor wolverine
 - 18. November 2016, 18:21:00
Dass er sich tierisch gut im Deuxieme Beaureu und/ oder in der Legion auskennt?! ??? Ich bin schon einmal beeindruckt.  :-\
Autor KlausP
 - 18. November 2016, 14:59:12
Reschpeckt!  Die letzte Antwort war 10 Jahre und einen Tag her!  ::)

Aber was wollten Sie uns nun mit Ihrem Beitrag sagen?
Autor Caporal
 - 18. November 2016, 14:55:43
Zitat von: Andi am 03. November 2006, 00:09:46
Zitat von: Huey am 02. November 2006, 13:38:45
Wer bei der Bw rausfliegt, weil er groben Mist gebaut hat, hat auch bei der Fremdenlegion kaum Chancen-denn diese erkundigt sich bei den deutschen Behörden, ob da etwas vorgefallen ist...

Wird aber keinerlei Auskünfte bekommen, die über ein polizeiliches Führungszeugnis hinausgehen und das muss freiwillig (!) vom Bewerber eingereicht werden! Wäre ja noch schöner, wenn jetzt plötzlich irgendwelche ausländischen Behörden hier einfach geschützte Daten abrufen könnten.

Gruß Andi
Autor Andi
 - 17. November 2006, 20:25:13
Zitat von: Brago am 17. November 2006, 20:17:53
Aber, all das bekommt doch niemand mehr weiter gewährt, wenn er aus der BW ausscheidet, oder?  ??? ???

Es gibt einige Fälle in denen auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst weiterhin Anspruch auf unentgeldliche Truppenärztliche Versorgung besteht.

Gruß Andi
Autor Brago
 - 17. November 2006, 20:17:53
Zitat von: wolverine am 07. November 2006, 18:12:36
"Sachbezüge" sind zum Beispiel die freihe Heilfürsorge oder unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung und Unterkunft.

Aber, all das bekommt doch niemand mehr weiter gewährt, wenn er aus der BW ausscheidet, oder?  ??? ???
Autor StOPfr
 - 07. November 2006, 18:53:43
@ wolverine:

Wenn man hier im Forum etwas übelnehmen würde, wäre man doch ganz schnell aufgeschmissen  ;D

Und dies ist absolut richtig:
Zitat von: wolverine am 07. November 2006, 18:12:36
...wer einen Bescheid will, muss einen Antrag stellen! oder "Versuch macht kluch" wer es weniger verwaltungsrechtlich haben möchte!

Autor wolverine
 - 07. November 2006, 18:12:36
Zitat von: BPz M88 am 04. November 2006, 18:05:09

Der Bundesgerichtshof entschied aufgrund des Artikel 24 Absatz 2 GG das Einsätze der Bw durchaus legitim sind.

Das war sogar das BVerfG - also für Juristen und insbesondere Staatsrechtler fast "der liebe Gott" (@ StOPfarrer: Nicht übelnehmen aber der moderne Staat ist halt säkular ;))

"Sachbezüge" sind zum Beispiel die freihe Heilfürsorge oder unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung und Unterkunft.

Und zur Frage: Wenn die Vortat zivil nicht mehr registerpflichtig nach z. B. § 46 BZRG ist, dürfte sie auch bei der Bw nicht mehr gespeichert sein und formal also kein Einstellungshindernis darstellen. Da aber z. B. eine PK existiert, wird sicher die Nachfrage nach der früheren Dienstzeit kommen und wann man wo wielange war. Aus einer "unorthodoxen" Dienstzeit könnten sich weitere Fragen ergeben und die Beantwortuing wird sicher keinen allzu guten Eindruck machen.
Aber richtig ist auch: wer einenBescheid will, muss einen Antrag stellen! oder "Versuch macht kluch" wer es weniger verwaltungsrechtlich haben möchte!

Autor Dennis812
 - 06. November 2006, 10:01:43
Mein S4-Fw hat dazu mal gesagt, dass man eben genau keine T-Shirts,Stiefel etc bekommt - also die Kleidungsgegenstände, die behalten werden müssen/ und nach 3 Jahren in den Besitz übergehen.

Argh, einfach Einheitswappen geschenkt bekommen....Tz,Tz, musste das selber kaufen....
Autor Brago
 - 05. November 2006, 23:11:39
Zitat von: BW-1978 am 04. November 2006, 23:35:25Entlassung eines SaZ nach § 55 Abs 5 Soldatengesetz - ohne Geld- und Sachbezüge handelt.

Was ich mich immer gefragt habe ist, was die "Sachbezüge" sind. Geld ist klar. Aber darf der dann seine Stiefel und Unterhosen nicht mit Heim nehmen und bekommt keinen Schlüsselanhänger mit Einheitswappen geschenkt?  ;D

Sorry, wenns so lächerlich klingt, aber ich kann mir echt nichts drunter vorstellen.
Autor BW-1978
 - 04. November 2006, 23:35:25
@ Sumerer,

ich würde es wirklich gar nicht erst versuchen, noch einmal zur BW zu gehen. Ich nehme mal an, dass es sich bei der Entlassung um eine Entlassung eines SaZ nach § 55 Abs 5 Soldatengesetz - ohne Geld- und Sachbezüge handelt.

Vielleicht verwundert es Dich, dass ich den Paragraphen des Soldatengesetzes (SG) noch so präsent habe. Ich habe von 1980 - 1986 als S 1-Uffz in einem Bataillonsstab bzw. Regimentsstab gearbeitet (besser: gedient) und war mit solchen "Ausnahmesituationen" , was die personalmäßige Bearbeitung anbelangt - bestens vertraut.

MfG

Lothar

Autor BPz M88
 - 04. November 2006, 18:05:09
Zitat von: Brago am 04. November 2006, 07:51:33
Mal davon abgesehen, das Einsätze von Soldaten nach dem GG nur zur Landesverteidigung, im Bündnissfall, und im Rahmen humanitärer Hilfeleistungen mit UN-Mandat stattfinden dürfen.
Also wenn mans im Endeffekt ganz krass sieht, vertritt die BW sogar (außer dem V-Fall) NIE nur deutsche Interessen.

Der Bundesgerichtshof entschied aufgrund des Artikel 24 Absatz 2 GG das Einsätze der Bw durchaus legitim sind.

Im Wortlaut:
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

Diese Systeme können die NATO, die EU aber auch die VN sein


Autor Timid
 - 04. November 2006, 12:20:24
Zu der Debatte mit den Interessen Deutschlands: Natürlich handelt die Bundeswehr immer nur und ausschließlich aus deutschen Interessen. Zufällig decken die sich aber in vielen Fällen mit denen der NATO und/oder UN ;)

Wie auch immer: Zurück zum Thema!
Autor Brago
 - 04. November 2006, 07:51:33
Zitat von: Simon am 03. November 2006, 19:52:11Formal vollkommen korrekt, allerdings duerfte es bereits eine politphilosophische Diskussion sein, ob aktuelle Einsaetze wirklich nur deutsche Interessen vertreten oder ob hier im Rahmen von Kooperation, Handel und "eine Hand waescht die andere" Praktiken nicht doch auch andere Interessen vertreten werden.
Genauso hab ich das auch gemeint. Dass bedeutet nicht, dass die BW der Sklave der NATO oder UN ist.
Doch ich bezweifle sehr stark, das die deutsche Regierung und der Bundestag aus alleinigem Antrieb Soldaten ins Ausland schicken würde.
Mal davon abgesehen, das Einsätze von Soldaten nach dem GG nur zur Landesverteidigung, im Bündnissfall, und im Rahmen humanitärer Hilfeleistungen mit UN-Mandat stattfinden dürfen.
Also wenn mans im Endeffekt ganz krass sieht, vertritt die BW sogar (außer dem V-Fall) NIE nur deutsche Interessen.

@Sumerer: Ich schließe mich Timid an. Wenn die dich rausgeworfen haben, dann werden die schon einen gehörigen Grund gehabt haben.
Wenn du jedoch sagst, dass die Entlassung mit deinem damaligem Lebenswandel zu tun gehabt hat, und du dir wirklich sicher bist, dass du das jetzt im Griff hast, dann steht es dir natürlich frei eine erneute Bewerbung zu schreiben.
Ob die Erfolg hat, ist fraglich. Aber wenn du dem Psycho versichern kannst, dass du ein neuer Mensch geworden bist und er es dir glaubt, dann sind deine Chancen zwar nicht sooo groß, aber zumindest vorhanden.
Ich würde dir raten, einfach mal eine Bewerbung abzuschicken, wenn du wirklich wieder zur BW willst. Dann wird sich die ganze Frage von selbst beantworten.
(Und das mit der Legion würde ich im Einstellungsgespräch verschweigen  ;D )
Autor Simon
 - 03. November 2006, 19:52:11
Formal vollkommen korrekt, allerdings duerfte es bereits eine politphilosophische Diskussion sein, ob aktuelle Einsaetze wirklich nur deutsche Interessen vertreten oder ob hier im Rahmen von Kooperation, Handel und "eine Hand waescht die andere" Praktiken nicht doch auch andere Interessen vertreten werden.


Zum Thema:

Der Vergleich hinkt etwas oder? Der eine wird im Rahmen der Mustetung zurueckgestellt (weil was auch immer nicht passt) und spaeter dann fuer tauglich befunden, der andere verlaesst die Bundeswehr vorzeitig aufgrund eigener Fehler...

Bei der Bundeswehr ist alles moeglich und in Zeiten in denen wir ehemalige Kriegsdienstverweigerer als Offizier einstellen zeigen, dass die Bundeswehr so es ihn ihrem Interesse ist durchaus ueber den eigenen Schatten springt, die Chancen bei so einer Vorgeschichte nochmal eingestellt zu werden duerften aber geradezu lachhaft gering sein. Aber bitte, eine Bewerbung darf jeder Mensch schreiben und Aussagen aus einem Forum werden absolut null Einfluß auf die Bewerbung haben.
Autor peppie
 - 03. November 2006, 19:13:36
Zitat von: Brago am 03. November 2006, 18:42:44
Zitat von: Sumerer am 02. November 2006, 10:40:10Nun da bleibt mir dann doch nur die Fremdenlegion! ^^ Was mich dabei stört ist das ich die Interessen Frankreichs vertreten muss!
Wenn das ein Problem für dich ist, dann solltest du das wohl eher lassen. Aber im Endeffekt vertrittst du bei der BW auch nicht NUR deutsche Interessen, sondern vor allem Interessen der NATO und der UN.

Falsch. Als deutscher Soldat vertrittst du NUR die Interessen Deutschlands. Denn der deutsche Bundestag beschließt Einsätze in Krisengebieten und nicht der Nordatlantikrat oder die UN-Vollversammlung. Und wenn die NATO oder die Vereinten Nationen ihre Mitglieder um soldatische Unterstützung bitten, prüft der Bundestag ob es im interesse Deutschlands ist und falls dies der Fall ist, dann wird ein Mandat beschlossen.

So habe ich es zumindest in Erinnerung. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.