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Zusammenfassung

Autor Ausscheider2
 - 09. Februar 2024, 09:45:25
Das BVA Düsseldorf ist zuständig.
Autor didi62
 - 09. Februar 2024, 09:01:32
Welches BVA ist zuständig?




Edit: Überflüssiges Vollzitat entfernt!
Autor Ausscheider2
 - 08. Februar 2024, 12:40:37
Guten Tag,

ich melde mich nochmal in dieser Angelegenheit. Gibt es Möglichkeiten, dass BVA ein wenig zu beschleunigen? Ich überlege eine Beschwerde zu verfassen, worin ich um Aufklärung bitten möchte, worin jetzt die ganzen Probleme liegen.

Hintergrund: Neben der falschen Berechnung meiner Übergangsbeihilfe bahnen sich nun die nächsten Probleme an.

- Bisher ist angeblich auch noch nichts vom BFD beim BVA eingegangen, damit ich zu Beginn meiner Anwärterausbildung im nächsten Monat auf 100 Prozent meiner Übergangsgebührnisse hochgestuft werde. Die Unterlagen habe ich meinem BFD-Berater frühzeitig zukommen lassen.
Dieser wollte diese dann eingeben.
- Meine Anträge für den Familienzuschlag waren angeblich unvollständig. Fällt denen fast 3 Monate später auf. Davon ab, kann dass auch nicht sein.
- Von der Bearbeitung der Beihilfe für die Krankenkasse habe ich ebenfalls noch nichts gehört.

Ich habe das alles sehr früh in die Wege geleitet, da ich mich schon sehr früh mit dem Sozialdienst, BFD und CO im letzten Jahr in Verbindung gesetzt habe, damit ich bestens vorbereitet bin.

Ich stehe gerade finanziell sehr klamm da, weil ich absolut nicht damit gerechnet habe, dass ich solche Probleme bei der Auszahlung meiner Übergangsbeihilfe haben werde. Den ersten Teil, der Abzüge aufgrund der ersten Dienstzeit hat, habe ich vollständig aufgebraucht, da damit Verbindlichkeiten getilgt wurden. Unter anderen leider unvorhersehbare, welche sehr kostenspielig waren.
Hätte ich so natürlich nicht gemacht, wenn ich das alles geahnt hätte.

Es fehlen halt auch noch rund 12500 Euro Brutto.

Ich bin echt froh, dass ich mich nicht für die private Krankenversicherung entschieden habe, sonst hätte ich jetzt schon starke Probleme.

Wäre für Tips sehr dankbar.




Autor Ausscheider2
 - 01. Februar 2024, 10:36:38
@FK: Das mit der Steuerklasse kann ich nachvollziehen. Da habe ich jetzt kein Problem mit, dass es länger gedauert hat.

Nur das Thema Übergangsbeihilfe nervt. Gestern habe ich erneut beim BVA angerufen, selber Mitarbeiter. Dafür, dass er sich Notizen machen wollte, konnte er sich nicht mehr an meinen Anruf Mitte Dezember erinnern. Davon ab habe ich auch noch ne mail verfasst, die von Ihm gelesen wurde. Leider ist es jetzt so, dass man sich gegenseitig die Fehler zuschiebt. Das BVA sagt, das BwDLZ ist Schuld und hätte die Mitteilung über die Rückgabe des Z-Scheins nicht rechtzeitig rausgeschickt. Die verneinen es natürlich.
Gestern dann auf einmal eine ganz andere Situation. Jetzt ist man unterbesetz, daher die langen Wartezeiten. So die Aussage von einem genervten BVA Sachbearbeiter. Fand ich jetzt nicht so gut, allein aufgrund der Tatsache, dass jener Mitarbeiter mir im Dezember noch mitgeteilt hat, dass er die Änderungen umgehend vornehmen wird.
Somit hat er sich gestern nochmal die Akte geschnappt und entsetzt festgestellt, das tatsächlich erst 1/4 ausgezahlt wurden. Und wieder wird es sofort bearbeitet und versucht eine Abschlagszahlung auszuzahlen. Versprechen kann er es aber nicht.

Das blöde ist nur, dass ein Kamerad aus meiner letzten Stammeinheit die selbe Rennerei hat. Das ist jetzt nicht das erste Mal, dass ich Probleme mit dem BVA habe. Zu Beginn meiner Dienstzeit 2016 musste ich schon über nen halbes Jahr hinter der Anpassung meiner Besoldungsstufe herennen. Dazu kam dann noch, dass man ebenfalls die Kirchensteuer nicht angepasst hat. Das war schon ein Krampf. Und auch da schon das hin und her, dass mein Einheit angeblich Schuld getragen hat. Es gab immer mal wieder so Momente, auch im Bezug auf Anträge Familienzuschlag, die angeblich nicht angekommen sind, obwohl Lesebestätigungen vom Sachbearbeiter vorhanden waren. Das habe ich seinerzeit immer gerne vom Dienstrechner versendet.

Ich konnte jetzt nen paar wichtige technische Vorhaben im Haushalt aufgrund des fehlenden Geldes nicht durchführen. Dazu kommt, dass ich ab nächsten Monat direkt für 6 Monate auf Lehrgang für meine Laufbahnausbildung in Bayern sein werde. Schön, dass ich jetzt zwei Monate Zeit gehabt hätte, die ich nicht nutzen kann/konnte.




Autor F_K
 - 29. Januar 2024, 10:02:45
.. dann ist es doch "klar" - eine Lohnsteueränderung Anfang November beim Finanzamt kann ERST am 5. Dezember abgerufen werden - dass Dezember Gehalt ist aber schon Ende November gezahlt - daher kann es also in dem Jahr (hier 2023) nicht mehr gelingen.
Autor didi62
 - 29. Januar 2024, 09:58:20
Zitat von: Ausscheider2 am 27. Januar 2024, 11:09:07
Meine Lohnsteuerklasse wurde am 06.November beim Finanzamt direkt vor Ort geändert.  Logischerweise wurden unmittelbar daran auch die Daten vom Perser weitergeleitet. Mein Perser sagte mir schon, dass das immer ne längere Geschichte ist, bis das alles seinen Weg nimmt.

Ich warte jetzt erstmal ab, da ich denke, dass man doch nen wenig Zeit einräumen sollte. Negativ ist halt nur, dass es einfach keine Infos auf Nachfrage gab.

Steuerdaten die im Laufe des Monats geändert werden, stehen am 5. des Folgemonats zum Abruf bereit. D. h. in Ihrem Fall standen die Daten ab dem 05.10.2023 zum Abruf bereit. Eine Anwendug in der Abrechnung erfolgt jedoch aufgrund der vorschüssigen Zahlung zum Zahlmonat Dezember 2023.
Sollte jedoch die Entlassungsmaßnahme im PersWiSys erst danach eingegeben worden sein, wird die Steuerklasse automatisch in sechs gesetzt. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist dies dem zuständigen BVA schriftlich mitzuteilen.
Autor Ausscheider2
 - 27. Januar 2024, 11:09:07
Meine Lohnsteuerklasse wurde am 06.November beim Finanzamt direkt vor Ort geändert.  Logischerweise wurden unmittelbar daran auch die Daten vom Perser weitergeleitet. Mein Perser sagte mir schon, dass das immer ne längere Geschichte ist, bis das alles seinen Weg nimmt.

Ich warte jetzt erstmal ab, da ich denke, dass man doch nen wenig Zeit einräumen sollte. Negativ ist halt nur, dass es einfach keine Infos auf Nachfrage gab.






Autor F_K
 - 27. Januar 2024, 10:50:44
@ Ausscheider:

Wann hast Du denn die Änderung der LstKlassen beim Finanzamt  beantragt, wann ist Dein Antrag beschieden worden und wann hast Du es der BW mitgeteilt?
Autor Bashy1
 - 27. Januar 2024, 09:13:57
Die Besteuerung hat doch nichts damit zu tun, ob Sie ehemaliger Soldat sind oder nicht. Es ist eben die reguläre Besteuerung Ihres Einkommens, wie es für alle Anderen auch Gültigkeit hat.

Wenn Ihnen das zu hoch erscheint, müssen Sie das ggf bei der nächsten Wahl berücksichtigen oder so auswandern, dass sie in Deutschland nur noch eingeschränkt steuerpflichtig sind.
Autor Ausscheider2
 - 27. Januar 2024, 08:49:46
Naja, dass ist schon ne Nummer, wenn ich im September den Z-Schein zurück gegeben habe.

Muss leider sagen, dass ich enttäuscht bin, wie man mit den Soldaten im Bezug auf Übergangsbeihilfe umgeht. Die Steuerabzüge sind schon heftig. Ich bin echt gespannt, wie sich dass alles auf den Lohnsteuerjahresausgleich auswirkt.


Autor Bezügerechnerin
 - 26. Januar 2024, 15:06:32
Die Information, dass z.B. der Z-Schein zurückgegeben wurde wird vom BFD an das zuständige BVA weitergegeben. Nicht immer landet diese sofort beim tatsächlich zuständigen BVA.
Erst nach Eingang kann eine Neufestsetzung der Übergangsbeihilfe erfolgen. Hier ergeht dann ein Änderungsbescheid.

Steuerdaten ändert ausschließlich das Finanzamt. Erst wenn dort die Meldung über die Eheschließung vorliegt wird eine neue Steuerklasse (4) zum Abruf über ElStAM bereitgestellt.
Ein Wechsel zu Steuerklasse 3/5 ist nur durch Antrag beim zuständigen Finanzamt möglich.
Zahlung von Familienzuschlag ist leider nicht mit der Erfassung der Eheschließung durch den S1 erledigt.

Da das Steuerjahr 2023 bereits abgeschlossen ist, kann das BVA für dieses Jahr auch keine "zu viel" gezahlten Steuern mehr erstatten.
Das geht dann nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt.

Autor Ausscheider2
 - 26. Januar 2024, 13:48:59
Guten Tag erneut,

ich wollte mich mal wieder zu meiner Sachlage äußern. Leider hat sich bisher nichts von Seiten des BVA getan. Ich habe vor Weihnachten ein Telefonat mit meinem Sachbarbeiter geführt, wo ich mehr oder weniger mit Desinteresse behandelt wurde. Nun war ich so höflich, die ganze Sache nicht so Ernst zu nehmen, da es kurz vorm Urlaub und vorm Jahreswechsel gewesen ist! Zeit sollte man ja einräumen.
Daher habe ich vor kurzem nochmal ne Mail zwecks Sachstand versendet. Keine Reaktion. Gelesen wurde diese aber.
Ich warte jetzt noch den Besoldungseingang nächste Woche ab. Wer wäre denn der Empfänger für ein eventuelle Beschwerde? Und ich muss dem Kameraden KlausP wohl recht geben, dass ich direkt Widerspruch hätte einlegen sollen. Warum habe ich das nicht getan? Weil ich da schon dran geglaubt habe, das das man den Leuten vom BVA auf Vertrauensbasis begegnen kann. Vorallem, wenn man demnächst selbst in die Beamtenlaufbahn im mittleren nichttechnischen Dienst der Bundeswehrverwaltung wechselt, wollte ich nicht so ungehobelt sein.

Autor Ausscheider2
 - 18. Dezember 2023, 14:08:27
Es hat sich herausgestellt, dass es tatsächlich an dem Zulassungsschein und auch an anderen Dingen liegt. Die Rückgabe erfolgte bereits Ende September... Aussage BVA: Das dauert seine Zeit. Meine Heirat Anfang November wurde auch erst für kommenden Februar berücksichtigt, obwohl die Unterlagen direkt 2 tage später gepflegt wurden... Somit liegt die Versteuerung auch noch bei Steuerklasse  I. Auf dem Wege habe ich auch noch herausgefunden, dass es gleich ne Dicke Nachberechnung für mich gibt. Dachte an ne Nachzahlung für November. Pustekuchen. Steuerlast aufgrund der Übergangsbeihilfe.
Autor didi62
 - 18. Dezember 2023, 11:39:37
Zitat von: Ausscheider2 am 16. Dezember 2023, 16:07:25
Guten Tag zusammen,

heute kam mein Bescheid für die Übergangsbeihilfe und die Übergangsgebührnisse.

Gibt es einen Onlinerechner, der vernünftige Zahlen ausspuckt? Wenn ich vorab meine Daten bei Dienstzeitende.de eingebe, kommt ohne Abzüge der Beihilfe aus der ersten Dienstzeit schon mal ein höherer Betrag raus, als der, der vom BVA berechnet wurde.

In diesem Fall hat des BVA folgenden Betrag 12762,16 Euro . Davon wurden nun 6190,48 Euro als Übergangsbeihilfe aus der ersten Dienstzeit (4 Jahre) abgezogen.
Daher werde ich nun 6571,68 Euro ausgezahlt bekommen.

Laut DZE müsste ich beim Grundbetrag bei 15101,40 liegen.
Dort wird zusätzlich angegeben, dass es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 10.800,00 Euro für Soldaten mit Einstellung vor dem 01.01.2006 gibt, der in der Berechnung noch nicht berücksichtigt wurde. Das wäre zumindest in meiner ersten Dienstzeit der Fall gewesen.
Ich weiß nicht, ob da jetzt was anteilig berechnet wird oder ob es diesen freibetrag wirklich gibt.

Jedenfall erscheint mir der Auszahlungsbetrag ein bisschen wenig zu sein.

Meine Daten:

Alter: 40
Besoldungsstufe: A5EZ Erfahrungstufe 5.
Verheiratet, 2 leibliche Kinder (16 u. 11)
Steuerklasse 3.
Status: SaZ 12 Vordienstzeit: SaZ 4 (10/2003 bis 09/2007)

Ich wäre euch für eure Hilfe sehr Dankbar

Grundsätzlich werden Bescheide immer nur Brutto erstellt. Ein ggf. zu berücksichtigender Freibetrag wird erst bei der Versteuerung angewendet (nur auf Gehaltsbescheinigung ersichtlich). Der Freibetrag von 10.800,00 € wird nur angewendet, sofern das aktuelle Dienstverhältnis vor dem 01.01.2006 begründet wurde - Das 1. Dienstverhältnis spielt hierbei keine Rolle.

Sofern im Bescheid der Zulassungsschein berücksichtigt wurde, kann es ja sein, dass der Zulassungsschein nicht zeitgerechet zurück gegeben wurde oder beim BVA nicht eingegangen ist. Hier doch einfach mal beim BVA nachfragen.
Autor LwPersFw
 - 17. Dezember 2023, 12:39:14
Zitat von: Ausscheider2 am 16. Dezember 2023, 16:07:25

Dort wird zusätzlich angegeben, dass es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 10.800,00 Euro für Soldaten mit Einstellung vor dem 01.01.2006 gibt, der in der Berechnung noch nicht berücksichtigt wurde. Das wäre zumindest in meiner ersten Dienstzeit der Fall gewesen.


Deshalb wurde die damalige ÜB nicht versteuert.

Zitat von: Ausscheider2 am 17. Dezember 2023, 10:50:05

Das 8 Fache meiner letzten Bezüge sind: 25.524,32 Euro.

Davon sind nach § 12 Abs. 3 SVG 50 % zu gewähren.

Könnte da der Fehler liegen?


Dies ist zu vermuten.



Bzgl. der Anrechnung der ehemaligen ÜB gilt § 13a Abs 1 , letzter Satz SVG 



Zitat von: KlausP am 17. Dezember 2023, 11:52:35
Dann sollten Sie einfach morgen den zuständigen Bearbeiter anrufen.

Mit dem Widerspruch sollten Sie aber ich nicht zu lange warten, wegen der einzuhaltenden Fristen.


... und wegen der beginnenden Urlaubszeit...