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Übergangsbeihilfe falsche Berechnung?

Begonnen von Ausscheider2, 16. Dezember 2023, 16:07:25

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Ausscheider2

Guten Tag zusammen,

heute kam mein Bescheid für die Übergangsbeihilfe und die Übergangsgebührnisse.

Gibt es einen Onlinerechner, der vernünftige Zahlen ausspuckt? Wenn ich vorab meine Daten bei Dienstzeitende.de eingebe, kommt ohne Abzüge der Beihilfe aus der ersten Dienstzeit schon mal ein höherer Betrag raus, als der, der vom BVA berechnet wurde.

In diesem Fall hat des BVA folgenden Betrag 12762,16 Euro . Davon wurden nun 6190,48 Euro als Übergangsbeihilfe aus der ersten Dienstzeit (4 Jahre) abgezogen.
Daher werde ich nun 6571,68 Euro ausgezahlt bekommen.

Laut DZE müsste ich beim Grundbetrag bei 15101,40 liegen.
Dort wird zusätzlich angegeben, dass es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 10.800,00 Euro für Soldaten mit Einstellung vor dem 01.01.2006 gibt, der in der Berechnung noch nicht berücksichtigt wurde. Das wäre zumindest in meiner ersten Dienstzeit der Fall gewesen.
Ich weiß nicht, ob da jetzt was anteilig berechnet wird oder ob es diesen freibetrag wirklich gibt.

Jedenfall erscheint mir der Auszahlungsbetrag ein bisschen wenig zu sein.

Meine Daten:

Alter: 40
Besoldungsstufe: A5EZ Erfahrungstufe 5.
Verheiratet, 2 leibliche Kinder (16 u. 11)
Steuerklasse 3.
Status: SaZ 12 Vordienstzeit: SaZ 4 (10/2003 bis 09/2007)

Ich wäre euch für eure Hilfe sehr Dankbar






KlausP

Legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid ein und verlangen Sie
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

(Mist, falsch gedrückt ... ich werde alt ...)

.. die Überprüfung der Berechnung UND eine umfassend und VERSTÄNDLICHE Erläuterung derselben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Man kann natürlich auch erstmal versuchen bei der Zuständigen Stelle Anzurufen und sich das ganze erläutern zu lassen. Warum immer gleich Wiederspruch?
Wenn einem diese Erläuterungen nicht schlüssig erscheinen oder man bis kurz vor Ende der Widerspruchsfrist niemanden erreicht hat, kann man immer noch Wiederspruch einlegen.

Wiederspruch und/oder Einspruch sind offizielle Verwaltungsakte, die dann auch bis zum Ende bearbeitet werden müssen. Das wiederum nimmt dem Bearbeiter die Zeit für andere dinge, wie z. B. Bescheide zu erstellen.

Ich sehe das jeden Tag, "Hiermit lege ich Einspruch ein, Begründung folgt!" auch nach mehrmaliger Aufforderung folgt oft keine Begründung, weil es einfach keine gibt. Und dann hat man die Arbeit, ablehnenden Bescheid schreiben, Fall in den Rechtbehelfslisten bearbeiten und Bescheid raus schicken und hoffen das die Angelegenheit nun erledigt ist.

Deshalb lieber versuchen das ganze mit dem Bearbeiter in einem persönlichen Gespräch zu regeln.

Ausscheider2

Guten Morgen,

ein Wiederspruch ist mit Sicherheit die letzte Instanz. Dennoch würde ich gerne genauer wissen, wie das eigentlich berechnet wird. Man ließt ja desöfteren, dass die Angaben von DZE nicht so genau sein sollen.

Das 8 Fache meiner letzten Bezüge sind: 25.524,32 Euro.

Davon sind nach § 12 Abs. 3 SVG 50 % zu gewähren.

Könnte da der Fehler liegen? Könnte es sein, dass man meinen Zulassungsschein mit einbezogen hat, den ich aber nicht nutze und schon zurückgegeben habe? Natürlich habe ich den Bescheid aus dem Oktober darüber auch vorliegen.


KlausP

Dann sollten Sie einfach morgen den zuständigen Bearbeiter anrufen.

Mit dem Widerspruch sollten Sie aber ich nicht zu lange warten, wegen der einzuhaltenden Fristen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: Ausscheider2 am 16. Dezember 2023, 16:07:25

Dort wird zusätzlich angegeben, dass es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 10.800,00 Euro für Soldaten mit Einstellung vor dem 01.01.2006 gibt, der in der Berechnung noch nicht berücksichtigt wurde. Das wäre zumindest in meiner ersten Dienstzeit der Fall gewesen.


Deshalb wurde die damalige ÜB nicht versteuert.

Zitat von: Ausscheider2 am 17. Dezember 2023, 10:50:05

Das 8 Fache meiner letzten Bezüge sind: 25.524,32 Euro.

Davon sind nach § 12 Abs. 3 SVG 50 % zu gewähren.

Könnte da der Fehler liegen?


Dies ist zu vermuten.



Bzgl. der Anrechnung der ehemaligen ÜB gilt § 13a Abs 1 , letzter Satz SVG 



Zitat von: KlausP am 17. Dezember 2023, 11:52:35
Dann sollten Sie einfach morgen den zuständigen Bearbeiter anrufen.

Mit dem Widerspruch sollten Sie aber ich nicht zu lange warten, wegen der einzuhaltenden Fristen.


... und wegen der beginnenden Urlaubszeit...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

didi62

Zitat von: Ausscheider2 am 16. Dezember 2023, 16:07:25
Guten Tag zusammen,

heute kam mein Bescheid für die Übergangsbeihilfe und die Übergangsgebührnisse.

Gibt es einen Onlinerechner, der vernünftige Zahlen ausspuckt? Wenn ich vorab meine Daten bei Dienstzeitende.de eingebe, kommt ohne Abzüge der Beihilfe aus der ersten Dienstzeit schon mal ein höherer Betrag raus, als der, der vom BVA berechnet wurde.

In diesem Fall hat des BVA folgenden Betrag 12762,16 Euro . Davon wurden nun 6190,48 Euro als Übergangsbeihilfe aus der ersten Dienstzeit (4 Jahre) abgezogen.
Daher werde ich nun 6571,68 Euro ausgezahlt bekommen.

Laut DZE müsste ich beim Grundbetrag bei 15101,40 liegen.
Dort wird zusätzlich angegeben, dass es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 10.800,00 Euro für Soldaten mit Einstellung vor dem 01.01.2006 gibt, der in der Berechnung noch nicht berücksichtigt wurde. Das wäre zumindest in meiner ersten Dienstzeit der Fall gewesen.
Ich weiß nicht, ob da jetzt was anteilig berechnet wird oder ob es diesen freibetrag wirklich gibt.

Jedenfall erscheint mir der Auszahlungsbetrag ein bisschen wenig zu sein.

Meine Daten:

Alter: 40
Besoldungsstufe: A5EZ Erfahrungstufe 5.
Verheiratet, 2 leibliche Kinder (16 u. 11)
Steuerklasse 3.
Status: SaZ 12 Vordienstzeit: SaZ 4 (10/2003 bis 09/2007)

Ich wäre euch für eure Hilfe sehr Dankbar

Grundsätzlich werden Bescheide immer nur Brutto erstellt. Ein ggf. zu berücksichtigender Freibetrag wird erst bei der Versteuerung angewendet (nur auf Gehaltsbescheinigung ersichtlich). Der Freibetrag von 10.800,00 € wird nur angewendet, sofern das aktuelle Dienstverhältnis vor dem 01.01.2006 begründet wurde - Das 1. Dienstverhältnis spielt hierbei keine Rolle.

Sofern im Bescheid der Zulassungsschein berücksichtigt wurde, kann es ja sein, dass der Zulassungsschein nicht zeitgerechet zurück gegeben wurde oder beim BVA nicht eingegangen ist. Hier doch einfach mal beim BVA nachfragen.

Ausscheider2

Es hat sich herausgestellt, dass es tatsächlich an dem Zulassungsschein und auch an anderen Dingen liegt. Die Rückgabe erfolgte bereits Ende September... Aussage BVA: Das dauert seine Zeit. Meine Heirat Anfang November wurde auch erst für kommenden Februar berücksichtigt, obwohl die Unterlagen direkt 2 tage später gepflegt wurden... Somit liegt die Versteuerung auch noch bei Steuerklasse  I. Auf dem Wege habe ich auch noch herausgefunden, dass es gleich ne Dicke Nachberechnung für mich gibt. Dachte an ne Nachzahlung für November. Pustekuchen. Steuerlast aufgrund der Übergangsbeihilfe.

Ausscheider2

Guten Tag erneut,

ich wollte mich mal wieder zu meiner Sachlage äußern. Leider hat sich bisher nichts von Seiten des BVA getan. Ich habe vor Weihnachten ein Telefonat mit meinem Sachbarbeiter geführt, wo ich mehr oder weniger mit Desinteresse behandelt wurde. Nun war ich so höflich, die ganze Sache nicht so Ernst zu nehmen, da es kurz vorm Urlaub und vorm Jahreswechsel gewesen ist! Zeit sollte man ja einräumen.
Daher habe ich vor kurzem nochmal ne Mail zwecks Sachstand versendet. Keine Reaktion. Gelesen wurde diese aber.
Ich warte jetzt noch den Besoldungseingang nächste Woche ab. Wer wäre denn der Empfänger für ein eventuelle Beschwerde? Und ich muss dem Kameraden KlausP wohl recht geben, dass ich direkt Widerspruch hätte einlegen sollen. Warum habe ich das nicht getan? Weil ich da schon dran geglaubt habe, das das man den Leuten vom BVA auf Vertrauensbasis begegnen kann. Vorallem, wenn man demnächst selbst in die Beamtenlaufbahn im mittleren nichttechnischen Dienst der Bundeswehrverwaltung wechselt, wollte ich nicht so ungehobelt sein.


Bezügerechnerin

Die Information, dass z.B. der Z-Schein zurückgegeben wurde wird vom BFD an das zuständige BVA weitergegeben. Nicht immer landet diese sofort beim tatsächlich zuständigen BVA.
Erst nach Eingang kann eine Neufestsetzung der Übergangsbeihilfe erfolgen. Hier ergeht dann ein Änderungsbescheid.

Steuerdaten ändert ausschließlich das Finanzamt. Erst wenn dort die Meldung über die Eheschließung vorliegt wird eine neue Steuerklasse (4) zum Abruf über ElStAM bereitgestellt.
Ein Wechsel zu Steuerklasse 3/5 ist nur durch Antrag beim zuständigen Finanzamt möglich.
Zahlung von Familienzuschlag ist leider nicht mit der Erfassung der Eheschließung durch den S1 erledigt.

Da das Steuerjahr 2023 bereits abgeschlossen ist, kann das BVA für dieses Jahr auch keine "zu viel" gezahlten Steuern mehr erstatten.
Das geht dann nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt.

:) :) :) :) :)

Ausscheider2

Naja, dass ist schon ne Nummer, wenn ich im September den Z-Schein zurück gegeben habe.

Muss leider sagen, dass ich enttäuscht bin, wie man mit den Soldaten im Bezug auf Übergangsbeihilfe umgeht. Die Steuerabzüge sind schon heftig. Ich bin echt gespannt, wie sich dass alles auf den Lohnsteuerjahresausgleich auswirkt.



Bashy1

Die Besteuerung hat doch nichts damit zu tun, ob Sie ehemaliger Soldat sind oder nicht. Es ist eben die reguläre Besteuerung Ihres Einkommens, wie es für alle Anderen auch Gültigkeit hat.

Wenn Ihnen das zu hoch erscheint, müssen Sie das ggf bei der nächsten Wahl berücksichtigen oder so auswandern, dass sie in Deutschland nur noch eingeschränkt steuerpflichtig sind.

F_K

@ Ausscheider:

Wann hast Du denn die Änderung der LstKlassen beim Finanzamt  beantragt, wann ist Dein Antrag beschieden worden und wann hast Du es der BW mitgeteilt?

Ausscheider2

Meine Lohnsteuerklasse wurde am 06.November beim Finanzamt direkt vor Ort geändert.  Logischerweise wurden unmittelbar daran auch die Daten vom Perser weitergeleitet. Mein Perser sagte mir schon, dass das immer ne längere Geschichte ist, bis das alles seinen Weg nimmt.

Ich warte jetzt erstmal ab, da ich denke, dass man doch nen wenig Zeit einräumen sollte. Negativ ist halt nur, dass es einfach keine Infos auf Nachfrage gab.







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