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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 05. März 2025, 12:41:45
Ein Dokument, das den Verlust und Inhalt des Schiessbuches erklärt, in der Regel vor dem DV, also wahrheitspflicht, und das dann als Grundlage für die Einträge im neuen Schiessbuch genutzt wird.

(Ansonsten, wie immer, der Hinweis, daß es Klever ist, wichtige Dokumente zu scannen und Kopien zu haben ... hilft oft im Leben).
Autor D1987
 - 05. März 2025, 12:28:04
Zitat von: F_K am 05. März 2025, 11:00:15Hier scheint der BeordTrT "zu faul" zu sein, die richtige Lösung zu nutzen. Es ist ja lediglich ggf. NSAK auszubilden, und das geht innerhalb weniger Tage - zur Not durch Kommandierung an eine Einheit, die diese Ausbildung gerade durchführt.
Dienstliche Erklärung falls NSAK schon ausgebildet ist, wäre eine andere Möglichkeit ...

Hi, was wäre eine dienstliche Erklärung? Es wird jetzt erstmal beim KarrC geschaut ob da was in meiner Akte ist
Autor F_K
 - 05. März 2025, 11:00:15
Hier scheint der BeordTrT "zu faul" zu sein, die richtige Lösung zu nutzen. Es ist ja lediglich ggf. NSAK auszubilden, und das geht innerhalb weniger Tage - zur Not durch Kommandierung an eine Einheit, die diese Ausbildung gerade durchführt.
Dienstliche Erklärung falls NSAK schon ausgebildet ist, wäre eine andere Möglichkeit ...
Autor doc.
 - 05. März 2025, 10:49:37
Zitat von: D1987 am 04. März 2025, 16:34:30dann müsste ich nochmal zur ASSA deswegen.

Da meldet sich wieder der Steuerzahler in mir - wenn die Ausbildung durchlaufen wurde (und das muss doch konkludent nachvollziehbar sein, alleine schon dass man zu einer gewissen Zeit eine gewisse Zeit Wehrdienst geleistet hat), dann müsste doch eine dienstliche Erklärung wegen des Verlustes Schießbuch ausreichen?

Nochmal 4 Wochen Ausbildung nur dafür?
Autor D1987
 - 04. März 2025, 16:34:30
Also es geht im August in die erste Wehrübung. Mit Einkleidung, G20 und in jeder Kompanie mal mitlaufen und Personal im Regiment kennenlernen. Easy.
EEH-A ist wohl für den ROL nicht mehr Pflicht, steuern wir nächstes Jahr in Wehrübung ein, zusammen mit einer GA.
Problem könnte nSAK werden. Habe keine Schießbuch mehr, im SAP ist nichts und wenn das KarrC nichts vorliegen hat über meine Ausbildung, dann müsste ich nochmal zur ASSA deswegen.
Autor panzerjaeger
 - 03. März 2025, 13:44:32
Und unbedingt auch an die G20-Bescheinigung denken!
Die ist ebenfalls Lehrgangsvorausetzung an der OSH, weil ohne G20 keine Schiessausbildung erfolgen kann.
Notfalls bekommt man die auch für kleines Geld (keine Rückerstattung durch die BW!) zivil bei einem Betriebsarzt.

Viel Erfolg weiterhin,
der Panzerjäger

Autor ROA2022
 - 02. März 2025, 20:38:24
Dann brauchst Du die 3-5-tägige Vollausbildung. Du könntest Dich rudimentär über den zuständigen FwRes einkleiden lassen. Dann könntest Du zumindest den EEH beim Verband absolvieren. Zumindest an der OSH wird der gefordert, um einen Lehrgangsplstz zu bekommen.
Autor D1987
 - 02. März 2025, 20:35:33
Zitat von: ROA2022 am 02. März 2025, 09:09:33Hast Du denn die Lehrgangsvoraussetzungen für ROL1 bereits erfüllt? Ansonsten könntest Du die Wartezeit zumindest mit dem EEH-A überbrücken, den Du auch (ohne S1) über den Reservistenverband machen kannst. SÜ1, G20 und ggf. nSak geht wahrscheinlich nur über Deinen S1....

Hab eine nsak Ausbildung und habe keine Einkleidung bisher.
Mir fehlt nur der eeh. Brauche ich eine Auffrischung oder neu? Zuletzt 2012 die atn bekommen
Autor ROA2022
 - 02. März 2025, 09:09:33
Hast Du denn die Lehrgangsvoraussetzungen für ROL1 bereits erfüllt? Ansonsten könntest Du die Wartezeit zumindest mit dem EEH-A überbrücken, den Du auch (ohne S1) über den Reservistenverband machen kannst. SÜ1, G20 und ggf. nSak geht wahrscheinlich nur über Deinen S1....
Autor D1987
 - 01. März 2025, 17:42:56
Wie schnell dann zwei Wochen rum sind. Eine Mail an selben Tag vom beorderungstruppenteil bekommen, dass man sich in den nächsten Tagen meldet.
Seitdem wieder ignoriert worden.
Ich weiß echt nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Autor D1987
 - 17. Februar 2025, 14:26:26
Zitat von: doc. am 17. Februar 2025, 07:05:43
Zitat von: ROA2022 am 14. Februar 2025, 13:01:56
Zitat von: F_K am 14. Februar 2025, 11:48:53
OK, dann wie immer - schriftlich, mit Einschreiben, und freundlichem Hinweis auf die Dringlichkeit mit Sachstandanfrage und Historie der Anfragen.
... und im Nachgang, wenn es nicht hilft, die bekannten Möglichkeiten.

(Freundlicher Anruf beim Kdr schadet nicht - der wird ja eh die Beschwerde bearbeiten müssen.)
Alternativ könnte auch ein Anruf bei der Personalführung (BAPersBw VI 2.5.1 ROA) mit der freundlichen Bitte um Vermittlung helfen. Die werden ja im Zweifel den Druck machen, wenn der ROA nicht voran kommt.

Genau das war bei mir auch der Trick - der Personalführer hat den BeordTrT darauf hingewiesen, dass es dessen Verpflichtung ist, die Ausbildung sicherzustellen. Es ist nicht im Interesse der Bw, Kameraden die für eine Laufbahn vorgesehen sind, einfach "verhungern" zu lassen.

Schildere die Situation, den Ablauf, mit wem Du Kontakt hattest etc. - zumindest in meinem Fall war dann alles plötzlich super easy und lief dann auch. Vielleicht fehlt ja auch einfach das Wissen, was gemacht werden muss, und keiner will fragen.

Und bevor der Kdr ins Spiel kommt, würde ich vielleicht noch den Chef des Stabes empfehlen.

Der Personalführer war super nett, verständnisvoll. Er gibt dem zuständigen Bearbeiter beim BeordTrT jetzt bis Ende der Woche mit mir alles zu klären, ansonsten eskaliert er selber es an den Kommandeur. Es wurde nämlich seit der Beorderung mein Datensatz wohl keinmal angefasst. War nicht begeistert der Kamerad.
Autor PzPiKp360
 - 17. Februar 2025, 07:58:50
Bei Verbänden ab Bataillon aufwärts, bei größeren Einrichtungen etc. ist der stellvertretende Kdr von Amts wegen der oberste Resi-Beauftragte, und kann auch mal angesprochen werden.
Autor doc.
 - 17. Februar 2025, 07:05:43
Zitat von: ROA2022 am 14. Februar 2025, 13:01:56
Zitat von: F_K am 14. Februar 2025, 11:48:53
OK, dann wie immer - schriftlich, mit Einschreiben, und freundlichem Hinweis auf die Dringlichkeit mit Sachstandanfrage und Historie der Anfragen.
... und im Nachgang, wenn es nicht hilft, die bekannten Möglichkeiten.

(Freundlicher Anruf beim Kdr schadet nicht - der wird ja eh die Beschwerde bearbeiten müssen.)
Alternativ könnte auch ein Anruf bei der Personalführung (BAPersBw VI 2.5.1 ROA) mit der freundlichen Bitte um Vermittlung helfen. Die werden ja im Zweifel den Druck machen, wenn der ROA nicht voran kommt.

Genau das war bei mir auch der Trick - der Personalführer hat den BeordTrT darauf hingewiesen, dass es dessen Verpflichtung ist, die Ausbildung sicherzustellen. Es ist nicht im Interesse der Bw, Kameraden die für eine Laufbahn vorgesehen sind, einfach "verhungern" zu lassen.

Schildere die Situation, den Ablauf, mit wem Du Kontakt hattest etc. - zumindest in meinem Fall war dann alles plötzlich super easy und lief dann auch. Vielleicht fehlt ja auch einfach das Wissen, was gemacht werden muss, und keiner will fragen.

Und bevor der Kdr ins Spiel kommt, würde ich vielleicht noch den Chef des Stabes empfehlen.
Autor ROA2022
 - 14. Februar 2025, 19:46:02
ZitatHoffen wir es mal. Es ist echt anstrengend

Willkommen in der Reserve!  ;D
Autor D1987
 - 14. Februar 2025, 17:43:42
Zitat von: ROA2022 am 14. Februar 2025, 13:01:56
Zitat von: F_K am 14. Februar 2025, 11:48:53
OK, dann wie immer - schriftlich, mit Einschreiben, und freundlichem Hinweis auf die Dringlichkeit mit Sachstandanfrage und Historie der Anfragen.
... und im Nachgang, wenn es nicht hilft, die bekannten Möglichkeiten.

(Freundlicher Anruf beim Kdr schadet nicht - der wird ja eh die Beschwerde bearbeiten müssen.)
Alternativ könnte auch ein Anruf bei der Personalführung (BAPersBw VI 2.5.1 ROA) mit der freundlichen Bitte um Vermittlung helfen. Die werden ja im Zweifel den Druck machen, wenn der ROA nicht voran kommt.

Hoffen wir es mal. Es ist echt anstrengend