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Zugänge Reserveoffizier - Stand Juni 2022

Begonnen von PzPiKp360, 11. Juni 2022, 13:39:35

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D1987

Zitat von: ROA2022 am 02. März 2025, 09:09:33Hast Du denn die Lehrgangsvoraussetzungen für ROL1 bereits erfüllt? Ansonsten könntest Du die Wartezeit zumindest mit dem EEH-A überbrücken, den Du auch (ohne S1) über den Reservistenverband machen kannst. SÜ1, G20 und ggf. nSak geht wahrscheinlich nur über Deinen S1....

Hab eine nsak Ausbildung und habe keine Einkleidung bisher.
Mir fehlt nur der eeh. Brauche ich eine Auffrischung oder neu? Zuletzt 2012 die atn bekommen

ROA2022

Dann brauchst Du die 3-5-tägige Vollausbildung. Du könntest Dich rudimentär über den zuständigen FwRes einkleiden lassen. Dann könntest Du zumindest den EEH beim Verband absolvieren. Zumindest an der OSH wird der gefordert, um einen Lehrgangsplstz zu bekommen.

panzerjaeger

Und unbedingt auch an die G20-Bescheinigung denken!
Die ist ebenfalls Lehrgangsvorausetzung an der OSH, weil ohne G20 keine Schiessausbildung erfolgen kann.
Notfalls bekommt man die auch für kleines Geld (keine Rückerstattung durch die BW!) zivil bei einem Betriebsarzt.

Viel Erfolg weiterhin,
der Panzerjäger


D1987

Also es geht im August in die erste Wehrübung. Mit Einkleidung, G20 und in jeder Kompanie mal mitlaufen und Personal im Regiment kennenlernen. Easy.
EEH-A ist wohl für den ROL nicht mehr Pflicht, steuern wir nächstes Jahr in Wehrübung ein, zusammen mit einer GA.
Problem könnte nSAK werden. Habe keine Schießbuch mehr, im SAP ist nichts und wenn das KarrC nichts vorliegen hat über meine Ausbildung, dann müsste ich nochmal zur ASSA deswegen.

doc.

Zitat von: D1987 am 04. März 2025, 16:34:30dann müsste ich nochmal zur ASSA deswegen.

Da meldet sich wieder der Steuerzahler in mir - wenn die Ausbildung durchlaufen wurde (und das muss doch konkludent nachvollziehbar sein, alleine schon dass man zu einer gewissen Zeit eine gewisse Zeit Wehrdienst geleistet hat), dann müsste doch eine dienstliche Erklärung wegen des Verlustes Schießbuch ausreichen?

Nochmal 4 Wochen Ausbildung nur dafür?

F_K

Hier scheint der BeordTrT "zu faul" zu sein, die richtige Lösung zu nutzen. Es ist ja lediglich ggf. NSAK auszubilden, und das geht innerhalb weniger Tage - zur Not durch Kommandierung an eine Einheit, die diese Ausbildung gerade durchführt.
Dienstliche Erklärung falls NSAK schon ausgebildet ist, wäre eine andere Möglichkeit ...

D1987

Zitat von: F_K am 05. März 2025, 11:00:15Hier scheint der BeordTrT "zu faul" zu sein, die richtige Lösung zu nutzen. Es ist ja lediglich ggf. NSAK auszubilden, und das geht innerhalb weniger Tage - zur Not durch Kommandierung an eine Einheit, die diese Ausbildung gerade durchführt.
Dienstliche Erklärung falls NSAK schon ausgebildet ist, wäre eine andere Möglichkeit ...

Hi, was wäre eine dienstliche Erklärung? Es wird jetzt erstmal beim KarrC geschaut ob da was in meiner Akte ist

F_K

Ein Dokument, das den Verlust und Inhalt des Schiessbuches erklärt, in der Regel vor dem DV, also wahrheitspflicht, und das dann als Grundlage für die Einträge im neuen Schiessbuch genutzt wird.

(Ansonsten, wie immer, der Hinweis, daß es Klever ist, wichtige Dokumente zu scannen und Kopien zu haben ... hilft oft im Leben).

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