Autor: Jacqueline W.
« am: 06. Mai 2024, 11:00:24 »Sicherlich wird der Anteil Krankenpflege anrechenbar sein - ist nur die Frage, ob sich das im Ausbildungsplan abbilden lässt.
... und damit keine "echte" Frage - Du verpflichtest dich über 10 Jahre - da kommt es auf die Tätigkeit von ein paar hundert Stunden nicht drauf an ...
Viel Erfolg.
Ja das ist wohl wahr, von der Seite habe ich das noch garnicht gesehen. Vielen Dank