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Zusammenfassung

Autor: Jacqueline W.
« am: 06. Mai 2024, 11:00:24 »

Sicherlich wird der Anteil Krankenpflege anrechenbar sein - ist nur die Frage, ob sich das im Ausbildungsplan abbilden lässt.

... und damit keine "echte" Frage - Du verpflichtest dich über 10 Jahre - da kommt es auf die Tätigkeit von ein paar hundert Stunden nicht drauf an ...

Viel Erfolg.

Ja das ist wohl wahr, von der Seite habe ich das noch garnicht gesehen. Vielen Dank
Autor: F_K
« am: 05. Mai 2024, 21:27:59 »

Sicherlich wird der Anteil Krankenpflege anrechenbar sein - ist nur die Frage, ob sich das im Ausbildungsplan abbilden lässt.

... und damit keine "echte" Frage - Du verpflichtest dich über 10 Jahre - da kommt es auf die Tätigkeit von ein paar hundert Stunden nicht drauf an ...

Viel Erfolg.
Autor: Al Terego
« am: 05. Mai 2024, 19:11:30 »

Nein, das meinte ich damit nicht, sondern das ich dann nochmal eine zivile Ausbildung absolvieren muss ...
Darf, nicht muss!
Sei doch froh wenn Du noch eine zusätzliche Ausbildung erhältst.
Autor: Ralf
« am: 05. Mai 2024, 18:54:00 »

Danke schon einmal für die schnelle Antwort.
Würde also bedeuten ich müsste den zivilen Teil noch einmal absolvieren, das wäre dann der Teil Notfallsanitäter 660 Tage richtig?
Ja, das wäre der erforderliche Teil.
Autor: Jacqueline W.
« am: 05. Mai 2024, 18:21:45 »

Nein, das meinte ich damit nicht, sondern das ich dann nochmal eine zivile Ausbildung absolvieren muss :D Habe ja schon eine gemacht als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
Mir ist natürlich bewusst das der NotSan. eine komplett andere Ausbildung ist. In der Broschüre für Feldwebel steht es nur etwas ungenau. Dort steht, wenn man einen zivilen Beruf erlernt hat, die ZAW entfällt und 960h erforderlich sind zur Nachqualifikation zum NotSan. Dies ist aber auch nicht genau definiert unter welchen Voraussetzungen "nur" 960h notwendig sind. Da ich medizinisches Wissen mitbringen würde, frage ich mich ob man auch ohne erneute ZAW (NotSan.) sich nachqualifizieren lassen kann mit bestimmten Fort und Weiterbildungen.

Liebe Grüße
Autor: F_K
« am: 05. Mai 2024, 17:37:49 »

Wieso "nochmal"?

Hast Du die Ausbildung NotSan schon?
Autor: Jacqueline W.
« am: 05. Mai 2024, 16:57:51 »

Danke schon einmal für die schnelle Antwort.
Würde also bedeuten ich müsste den zivilen Teil noch einmal absolvieren, das wäre dann der Teil Notfallsanitäter 660 Tage richtig?
Autor: Ralf
« am: 05. Mai 2024, 12:22:04 »

Mit deinem Beruf wäre der verwertbare Einstieg in folgende Verwendungen möglich:
Zitat
Pflegefachmann/Pflegefachfrau
Flugmedizinischer Assistent/Flugmedizinische Assistentin
Assistent für maritime Medizin/Assistentin für maritime Medizin
Tauchmedizinischer Assistent/Tauchermedizinische Assistentin
Schifffahrtmedizinischer Assistent/Schifffahrtmedizinische Assistentin
Wenn du Notfallsanitäterin werden willst, müsstest du die komplette Ausbildung durchlaufen (die Zahl dahinter sind die Ausbildungstage).
Zitat
Allgemeinmilitärische Grundbefähigung militärisches Personal für den Sanitätsdienst der Bundeswehr   60
Kraftfahrgrundausbildung Kraftfahrer C/CE   29
KOA - Feldwebel im Sanitätsdienst derBundeswehr   65
Notfallsanitäter   660
Sprachausbildung Englisch für Unteroffiziere im Sanitätsdienst der Bundeswehr   54
KOA einsatzlandunspezifische Ausbildung Landesverteidigung/ Bündnisverteidigung   20
Einsatznotfallsanitäter   9
Autor: Jacqueline W.
« am: 05. Mai 2024, 12:05:49 »

Hallo zusammen,

ich interessiere mich schon länger dafür zur Bundeswehr zu gehen und bin mir aber nicht sicher ob mein ziviler Beruf angerechnet werden kann.

Zu meiner Person: 29 Jahre, ausgebildete Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (mit Ausbildung 10 Jahre im Beruf), ich würde gerne die Laufbahn des Notfallsanitäters einschlagen.

Nun zu meiner Frage: Muss ich nochmals eine zivile Ausbildung absolvieren, wenn ich die Laufbahn des Notfallsanitäters einschlagen möchte? Oder wird mir mein medizinisches Vorwissen angerechnet und die Zivile Ausbildung entfällt?
                                Wenn ich das richtig aus der Feldwebelbroschüre entnehme, müsste man nur Fort- und Weiterbildungen umfassend mit 960h zur Nachqualifikation absolvieren. Ist das richtig so?

Würde mich über Antworten freuen.

Liebe Grüße
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